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DerMarcus

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  1. Ich meine nicht unbedingt hier im Speziellen, sondern ganz allgemein. Man findet hier zum Teil Postings, die nur aus "Bitte nicht Wikipedia" bestehen. Selbst wenn es nur um Grunddefinitionen geht. Zum Thema hab ich tatsächlich auch noch was: "Unter einem Programm versteht man eine Folge von zusammenhängenden, maschinen-verständlichen Arbeitsanweisungen an einen Rechner, um eine Verarbeitung von Daten ermöglichen.[sic] Software ist die Gesamtheit aller Programme, die für ein Rechnersystem zur Verfügung stehen (technische Definition). [...] Neben dieser engen technischen Abgrenzung des Begriffs Software gibt es eine weiter gefasste betriebswirtschaftliche Definition. Software umfasst hierbei alle Produkte und Dienstleistungen, die eine sinnvolle Nutzung der Hardware überhaupt erst möglich machen." -- Abts, Dieter; Mülder, Wilhelm - Grundkurs Wirtschaftsinformatik, 6. Aufl, Wiesbaden 2009 (In meinen Augen ist das Buch kompletter Mist, ich darf das aber in Semesterarbeiten und sogar bei fi.de als Quelle angeben. Wikipedia allerdings nicht.)
  2. Ich bin jetzt nicht ganz bewandert was VirtualBox angeht, aber das sieht so aus, als hätte dein Guest garkeine "richtige" Netzwerkkarte. lo ist das loopback-Interface und vibr mutmaße ich mal als Virtual Bridge. Einen LAN-Adapter solltest du als eth0 wiederfinden, Wireless als wlan0 (wie beim host). Kann es also sein, dass du deinem host garkein Netzwerk-Interface zugewiesen hast?
  3. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Ich halte das genau so. Das würdest du aber sicher nicht machen, wenn du Wikipedia für vollkommen unglaubwürdig halten würdest. Bei fi.de wird nur gerne gegen Wikipedia geschrieen, weil Forenkommentare bitte wissenschaftlich korrekt untermauert sein sollen.
  4. Das ElKo behauptet auch, dass du zirka 90 Mbit/s netto erreichen solltest. Link Eye-Qs Tipp ist gut - wechsel mal ins 5 GHz Netz, wenn Router und Karte das unterstützen. Das 2.4 Ghz Netz wird auch von ISM-Geräten genutzt und ist daher komplett überlaufen. Schau auch mal, welche anderen W-Lans in der Umgebung mitsenden. Durch einen Wechsel auf einen weniger häufig genutzt Kanal, kannst du Interferenzen reduzieren. (Allerdings überlappen die Kanäle auch zu einem gewissen Maß).
  5. DerMarcus

    DHCP Bezug VM

    Wie ist denn die IP-Konfiguration in dessen Netz? Prinzipiell könnte er im Netz 10.20.16.0 mit einer /20er Maske sein. Das beinhaltet die IP-Adressen von 10.20.16.0 bis 10.20.31.255. Dann wären die Adressen 10.20.20.3 und 10.20.30.x auch im selben IP-Adressbereich. Ich würde mal stark sagen, dass das davon abhängig ist, was du konfigurierst. Du hast doch geschrieben, dass du bei deinem DHCP auch einen Scope eingerichtet hast. Genau da holt er das her.
  6. Ich denke, in den wenigsten Statistiken über persönliche Verhältnisse fließen die Angaben aller Menschen mit ein. Denk mal an Einschaltquoten. Die werden auch nur von Quotenhaushalten ermittelt und dienen trotzdem (unter anderem) als Grundlage zur Ermittlung von Sendeplatzattraktivitäten, etc. Auch Wahlen sind trotz erschreckend geringer Beteiligung gültig und werden als Stimmungsbild der Bevölkerung gewertet. Wie aussagekräftig der Spiegel ist würde ich eher nicht davon abhängig machen, ob alle möglicherweise betroffenen mitgewirkt haben.
  7. Generelle Fragen zu Projektmanagement kann ich mir auch gut vorstellen - wurde zumindest bei mir thematisiert. Konkret waren das Fragen zu Lasten- und Pflichtenheft und Abnahme.
  8. Das erinnert mich alles hieran: von Flix
  9. Ich habe mir letztens selbst mal den Gehaltsspeigel von heise.de angesehen. Demnach liegen Netzwerk- und Systemadministratoren in der Mehrheit bei 30k - 40k € im Jahr. (Quelle: Berufsfelder und Sonderleistungen (Bild) | heise jobs). Anhand dessen und unter der Betrachtung, dass du Berufsanfänger bist, würde ich schätzen, dass 28-30k am Anfang durchaus in Ordnung wären. Kommt irgendwo ja auch auf die übrigen Vertragsinhalte an.
  10. Das war so ein Trollface. Vermutlich war das zu groß oder wurde als nicht angebracht erachtet. /Edit: Hier, das wars: Link
  11. Alle öffentlichen Stellen, Ämter und damit verbundene Stellen (z.B. Amtsärzte) fallen unter das LDSG, nicht das BDSG. Hätte ich von einem Amtsarzt gesprochen, hätte ich also da nachgesehen. Es geht nicht um mein Beispiel. Das haben Beispiele so an sich, dass sie nur etwas verdeutlichen sollen. Als ich klein war, dachte ich eine Zeitlang, der oft genutzt Ausdruck "zum Beispiel" hieße "zum Ballspiel". Ich weiß nicht, wann ich es mitbekommen habe, aber ich wurde auch nie korrigiert. Die Benutzung der Bezeichung "zum Ballspiel" machte für mich sogar einigen Sinn, da Beispiele oft einen Sachverhalt spielerisch beeschreiben. Jedenfalls erinnere ich mich daran, dass ich mich mit einem Schulfreund damals böse gestritten habe, wie es nun korrekt heißt. Wir haben es nie rausgefunden, aber wir reden heute nicht mehr miteinander. Er hatte recht, trotzdem ist er in einem Planschbecken ertrunken, als er behauptet hat, er könne mit selbst geschnittenen Kiemen atmen. Ich muss dich enttäuschen, aber die gibt es nicht in Deutschland.
  12. Da hast du durchaus recht. Es ging mir auch lediglich darum, die Zuständigkeit des StGB aufzuzeigen. Ich hab Recht nicht studiert, natürlich ist das nicht alles hieb- und stichfest. Aber das ist zumindest schonmal eine belegbare Grundlage. Klar. Personenbezogene Daten dürfen nur mit einer entsprechenden Grundlage erhoben werden (z.B. mit Einwilligung des Betroffenen). Bei personenbezogener Daten besonderer Art ist das sogar noch schärfer geregelt. Wenn der Arzt nun die Religion abfragen darf - gut. Gewerkschaftsmitgliedschaften gehören meines Wissens aber auch dazu. Das dürfte er z.B. nicht abfragen.
  13. Aber weißt du was, was solls. Du wolltest Beispiele: Die Folgen der Datenschutzproblematik finden wir im StGB beispielsweise in den §§201ff. Nehme wir mal $202a - Ausspähen von Daten Direkt am Anfang von Absatz 1 findest du das Problem, das ich beim StGB ansprochen haben. "Wer unbefugt sich oder einem anderen [...] Zugang zu Daten verschafft [...]". Wer unbefugt ist, geht aus dem StGB nicht hervor. Weil es nicht die Aufgabe des StGB ist, das zu definieren. Ob du befugt bist, auf Daten zuzugreifen, kann von vielen Faktoren abhängen. Nehmen wir mal das Arztbeispiel. Ein Arzt behandelt einen Patienten und hat die entsprechenden Daten über ihn aufgenommen. §28 BDSG regelt die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke. Der Arzt benötigt Zugriff auf personenbezogener Daten besonderer Art (§3). Dass er die erheben darf, steht im Absatz 7 des §28. Wenn er allerdings beispielsweise in seinem Aufnahmeformular die religiöse Ausrichtung aufnimmt, verstößt er gegen geltendes Datenschutzrecht, da es sich hierbei um personenbbezogene Daten besonderer Art handelt, die nicht für die Untersuchung notwendig sind. Dann greift das StGB und regelt, wie mit dem Arzt verfahren werden soll. Vermutlich §202a, weil er sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt sind.
  14. Mir ist lediglich aufgefallen, dass das Posting zu viel Inhalt und zu wenig Polemik für ein Posting bei fi.de hatte. Deshalb musste ich das als Edit nachreichen. Das nächste mal denke ich bestimmt vorher dran.
  15. Bei Berufen mit besonderen Datenschutzbestimmungen kann es sein, dass die Nutzung der Daten insofern eingeschränkt ist, dass er sich keine Kopien zu Hause anfertigen darf, ja. Ich habe das nicht konkret für den Arzt geprüft, weil es nur darum ging, auf die Problematik hinzuweisen. Kannst ja mal nachgucken. Ja, hab ich. Das ist in diesem Fall aber nicht notwendig, es sei denn, du willst erfahren, wie ein Verstoß gegen bestimmte Regelungen gahandhabt/geahndet wird. du erfährst im StGB allerdings nichts darüber, wie dein Spielraum definiert ist. Im StGB findest du zwar den Straftatbestand. Aber woher willst du wissen, wann beispielsweise eine Datenschutzverletzung vorliegt? Das steht nicht im StGB. Das steht zum Beispiel im BDSG (oder einer der anderen DSG). Im Zweifelsfall schaut der Profi erstmal nach, welche Gesetze denn überhaupt relevant sind. Dafür darf man auch gern Google benutzen, hauptsache, man landet beim korrekten Gesetz. Edit: Du Pfeife!
  16. Oder du wirfst einen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz. Da sind auch ensprechende Verweise auf besondere Geheimhaltungspflichten für Ärzte, Anwälte, etc. enthalten. Vom Prinzip her geht es dabei aber weniger um die technische Umsetzung, als die Frage, wer auf welche Daten zugreifen darf. Wenn der Arzt einen VPN-Tunnel auf den Praxisserver aufbaut und dann etwas zu Hause ausdrucken will, ist die rechtliche Frage zunächst, ob er das darf. Wie du das nun technisch realisierst ist prinzipiell erstmal egal. Das BDSG sieht in solchen Fällen in der Regel "den Stand der Technik" vor. Das mag bei einer W-Lan Verschlüsselung beispielsweise noch WPA sein, WEP aber nicht. Ein IPSec-VPN-Tunnel wäre zB schon okay. Damit bist du raus. Wie der Arzt mit seinen Patientendaten verfährt ist nicht dein Bereich. Solange du eine Lösung auf dem aktuellen Stand der Technik bietest, hast du alles getan, was du konntest und musstest. Dennoch solltest du vorsichtig sein, wenn du deinem Kunden empfiehlst, einen Service zu nutzen, bei dem die Daten über fremde Server gehen. Du verlierst halt Kontrolle und das kann problematisch sein. (Da lohnt ein Blick ist TKG und TMG). Und kleiner Tipp: Die Pros schauen nicht ins StGB. Da steht nur drin, was passiert, wenn schon ein Verstoß vorliegt. Da stehen keine Definitionen darüber drin, was eingehalten werden muss.
  17. Da gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Bist du im priviligierten Modus? Erst da stehen dir gewisse Kommandos zur Verfügung. 2. Unterstützt das installierte IOS die Befehle? Unter Umständen ist eine alte Version installiert, die bestimmte Befehle nicht kennt. Welche Befehle funktionieren denn nicht?
  18. 100% richtig sind 100%, weniger ist weniger. Genauso gut könntest du sagen, dass Sie bei der schriftlichen Abschlussprüfung nicht erwarten, dass du 100% schaffst.
  19. Also, die Beschreibung der technischen Gegebenheiten deiner Firma kannst du weglassen. In diesem Detailgrad könntest du das in der Projektarbeit beschreiben, im Antrag ist das nicht relevant. Das Selbe gilt für das bestehende Backup-System. Du solltest kurz die Funktion und vor Allem das Problem mit der bestehenden Lösung beschreiben. Das geht aus dem Abschnitt nicht hervor. (Außerdem ist der letzte Satz unvollständig) Weiterhin könnten deine Ziele zu ungenau sein. Du willst die Backupzeit auf ein Minimum reduzieren und das Netzwerk nicht überlasten. Diese Anforderungen sind nicht messbar. Wenn die neue Backuplösung nur 1 Sekunde schneller ist als die alte, ist das dann das Minimum? Wann ist das Netz überlastet? Wenn nichts mehr geht? Du solltest einen messbaren Gewinn durch die neue Lösung formulieren, z.B. einen Zeitgewinn um eine bestimmte Prozentanzahl, oder mehr Daten auf weniger Bändern durch Kompression vielleicht. Irgendwas, woran du messen kannst, dass du erfolgreich warst. Zu den möglichen Fragen: - Sicherungsgrundsätze (Vollbackup, Inkrementelle Sicherung, etc) - Sicherungsmedien (Vor- und Nachteile) - Zusätze zur Sicherung (Lagerung der Medien, Bandwechselhäufigkeit) - Gesetzesgrundlagen (Welche Daten darf ich wie lange sichern?) Das fällt mir spontan dazu ein.
  20. Jo, allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob das derart problematisch ist. Kommt, wie du schon meintest, auf den einsatzzweck und die Gegebenheiten an (Kabellänge, Art der Patchdosen).
  21. Ich hab nochmal etwas recherchiert und hab mich wohl geirrt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Adern eines TP Kabels nie als Litze vorliegen, da sie ohnehin schon so dünn sind. Laut wikipedia lag ich damit aber falsch: und Ob das jetzt für dein Kabel bedeutet, dass es kein vernünftiges Cat7 ist, kann ich leider nicht sagen.
  22. Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe. Geht es um ein Cat 7 Twisted Pair Netzwerkkabel? Egal ob Cat 5, 6 oder 7, in einem TP Kabel hast du immer 8 einzelne Adern, paarweise verdrillt. Und diese Adern sind so dünn, dass es die definitiv in keiner Kategorie als Litze gibt. Oder ist das ein Koaxialkabel? Ich bin verwirrt.
  23. Zur Form kann ich dir nicht viel sagen, weil ich da nicht drauf geachtet hab. Was mir aber auffiel war, dass du schreibst, dass du den Auftrag bekommen hast, eine Lösung zu entwickeln. Soweit ich das kenne, will die IHK eher sehen, dass das Problem besteht und du eine Lösung "verkaufst". Daher auch die Gegenüberstellung und Kostenanalyse mehrer Möglichkeiten. Anschließend wird Aufgrund dieser Ergebnisse der Auftrag erteilt. Dreh es am Besten irgendwie so, dass du die Reihenfolge Problem -> Herantreten an dich -> Analyse -> Verkauf -> Auftrag -> Umsetzung einhältst. Und wenn du dir aus den Finger saugst, dass du das innerhalb des Unternehmens verkaufst, weil das nunmal die Firmenpolicy vorgibt. Kann eh niemand nachprüfen, wird niemand nachprüfen. Außerdem fand ich eigenartig, dass du behauptest, eine Lösung für das Einfrieren der Server zu entwickeln. Das stimmt ja nicht. Dein Monitoringsystem soll doch nur Meldung machen, wenn ein Server einfriert, damit der Admin schneller reagieren kann, oder?
  24. Das kannst du wunderbar in der "Entscheidungsfindung" für ein System einfließen lassen. Du bestimmst Kriterien, die erfüllt werden müssen und gleichst diese mit den möglichen Lösungen ab. Dann kannst du abhaken, welche das erfüllen und am Ende, welche Lösung du nun implementierst. Du kannst also erstmal SCE als Komplettpaket übernehmen und dann darstellen, welche Aspekte es abdeckt.

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