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kreisler

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Alle Inhalte von kreisler

  1. Unter meinen derzeitigen Kollegen hat einer folgendes gemacht: Unter Fortzahlung des normalen Gehaltes (und das war ne ganze Menge) ein reguläres Studium an einer FH. Dafür musste er sich für weitere 5 Jahre (!) verpflichten. Und da er (und ich) im öffentlichen Dienst arbeitet, gehe ich SEHR stark davon aus, dass das absolut korrekt und rechtens ist und auch bleibt. Hab noch von mehr BA-Studenten gehört, dass es so abläuft. Hab mich schon vor 3 Jahren um ein solches Studium beworben, da hätten mich auch 5 Jahre nach dem Studium erwartet. Aber frag doch einfach einen Anwalt für Arbeitsrecht. euer kreisler
  2. Hi. Ich kann Mike's Motivation schon verstehen. Auch ich weiss, was ich kann (und halte mich für recht gut). Das Downloaden einer eventuell gleichen Prüfung eine Woche vorher würde ich nicht zur Füllung von Wissenslücken oder zum sturen Auswendiglernen benutzen wollen. Vielmehr möchte ich nur ungefähr wissen, auf welcher Schiene die IHK (ZPA) diesmal fährt: Auswendiglernen? Absurde Situationskonstrukte? Oder wirklich sinnvolle Aufgaben? Ansonsten: Selbst Birne einschalten ist auf alle Fälle das beste... euer kreisler
  3. Hi. Die Verpflichtung eines BA-Studenten auf 1-5 Jahre ist allgemein übliche Praxis und mit Sicherheit auch rechtens. Ich selbst habe kürzlich einen Vertrag unterschrieben, in dem mein "Ausbildungs"-Betrieb seinerseits sich verpflichtet, die Studiengebühren für die private FH zu tragen, die ich besuchen werde sowie eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Im Gegenzug erwartet die Firma ein mindestens 1-jähriges Engagement in der Firma nach der Ausbildung/Studium. Andernfalls darf ich die Studiengebühren und die während der Studienzeit erhaltene Vergütung zurückzahlen. 3 Jahre ist natürlich eine lange Zeit... Aber es könnte auch schlimmer kommen (5 Jahre) CU euer kreisler
  4. hi. klaro kann man einen teil von einem großen projekt ("riesen site") abkapseln und zur abschlusspruefung verwenden! man hat (zumindest bisher und solange, bis wirklich ausreichend erfahrung mit den berufen da ist) sozusagen "narrenfreiheit". als projekt gibt man das aus, was man sich eben ausdenkt. und solange man schreibt, WAS man WARUM WANN WIE gemacht hat und WELCHES ergebnis dabei rumgekommen ist, ist alles ok. es muessen halt nur die fachlichen mindestanforderungen erfuellt werden, aber das sollte nun wirklich kein problem sein? euer kreisler
  5. @Beagol: KRASS!!! Dem ist nichts hinzuzufügen! euer immer noch durchtrainierter und trotz sport und fitness recht intelligenter und fachlich fitter... kreisler
  6. Äh, logisch! Wer braucht noch irgendwas handschriftlich? (Ich kann ja nicht mal mehr mit einem Stift schreiben... ;-) )
  7. Tachchen. Es empfiehlt sich folgendes (bzw. ist ausreichend): - Erstellung von monatlichen Berichten - eingeteilt in Wochen - Stichpunktartige Zusammenfassung (ggf. mit Zeitanteil der Arbeiten) Anbei ein Muster, wie ich es verwende (die Spalte "Monatliches Lehrgespräch ist eine Besonderheit bei meinem Ausbildungsbetrieb). Gruß kreisler
  8. Also: Ich finde, GERADE azubis in den it-berufen sollten wenigstens in der Schule Sport treiben, denn privat machen sie das fast nie. Zumindest ist es in meiner Klasse so. Von 22 spielen 2 Fussball (einer und ich :-)) und 2 sind in der Feuerwehr (falls man so etwas sport nennen kann... die anderen leiden akut unter bewegungsmangel, und das merkt und vor allem SIEHT man ihnen an..... "iiihhhh, sport, bähhhh"! Das war die einzige reaktion auf die geplante teilnahme am schulsporttag. Traurig, traurig.. euer durchtrainierter kreisler [Dieser Beitrag wurde von kreisler am 05. November 2000 editiert.]
  9. und bevor jetzt wieder jeder nach allen ISBN-Nummern fragt: Hier gibts die ISBN-Nr. der drei zugelassenen Tabellenbücher: http://www.fachinformatiker-berufe.de/ubb/Forum3/HTML/000263.html
  10. Ach ja, viel Glück beim bestellen... Amazon hat schwierigkeiten, die buecher fristgerecht zu besorgen... BEEILT EUCH!!!!
  11. Hallo! Weil so viele nachfragen, hier nochmal die Übersicht der Tabellenbücher, die fast überall zugelassen sind: Westermann-Verlag: 1) IT-Handbuch für die KAUFLEUTE ISBN 3-14-225043-3 2) IT-Handbuch für die ELEKTRONIKER und die FACHINFORMATIKER ISBN 3-14-225042-5 Gehlen-Velag: Tabellenbuch Informations- und TK-Technik ISBN 3-441-92102-X Kommentar und Bewertung: Westermann ist für Kaufleute und Fachinformatiker absolut GENIAL! Gehlen dagegen ist für die Elektroniker ein MUSS! Dann gibt es zur Vorbereitung noch das "Prüfungsbuch IT-Berufe" von Thomas Schneider, ISBN 3-7782-6010-3. Das ist allerdings net so dolle, nur ne fragensammlung. Ansonsten sollen sogar die rosa IT-Bücher ganz gut sein, da viele Fragen aus den vergangenen Prüfungen wohl da drin gestanden haben... Prüfungen und Projektdokus gibt es unter www.begga.net . Und Uli's Prüfungspage (http://devnull.owl.de/~caesar) sollte auch jeder mal gesehen haben. Nehme auch gerne fragen per mail an. euer kreisler P.S.: @Uli: sorry, dass ich diesen thread noch erstellte, aber es soll ja nur eine zusammenfassung sein, weil so viele in verschiedenen anderen threads oder gar per mail nachfragen! OK? [Dieser Beitrag wurde von kreisler am 01. November 2000 editiert.] [Dieser Beitrag wurde von kreisler am 01. November 2000 editiert.]
  12. Da hat der Martin wieder einmal (fast) vollkommen recht! Die ZPA Köln bzw. die für BW zuständige Stelle werden schon eine Prüfung zusammenschustern, die das Benutzen eines Tabellenbuches rechtfertigt, um es mal gelinde auszudrücken... Allerdings ist sich mein Prüfungsausschuss nicht vollends bewusst, was er da für Bücher genehmigt hat. Hoffe, wir kriegen nicht doch noch das Westermann-Buch "verboten". Ich nehme jedenfalls sowohl Westermann als auch Gehlen mit zur Prüfung, auch wenn der Gehlen für uns Kaufleute "fürn A...." ist. Und DANKE für die guten Wünsche! @kosh kreisler harren wir der dinge, die da kommen mögen...
  13. Ja, auch bei mir ist das buch offensichtlich zugelassen. ABER BITTE BITTE macht nicht soviel wind um die sache und stupst die IHK noch mit der nase darauf, dass das buch ne gute hilfe ist. Wer also staendig nachfragt bei der ihk, ob das buch tatsaechlich ok ist nach dem motto: "wirklich, das buch lasst ihr zu? das ist ja total konkret! mann, das haette ich ja nie gedacht..........", dem gehoert mein ganzer zorn, wenn es dann ploetzlich nicht mehr erlaubt ist! Also: reden ist silber.... euer verstummter kreisler
  14. UUUAAAAHHHH ....! Da schliesse ich mich doch dem Beagol an in seiner Argumentation. euer von dem schrillen pink verblendeter kreisler
  15. @ blue_m Ich dachte, ganz deutschland wuerde nach den aufgaben der zpa koeln schreiben????
  16. Hallo Ihrs da draußen! Sacht mal, habt ihr auch am 20. November 2000 schriftliche Abschlussprüfung? Oder vielleicht frueher? Da waeren ein paar schnelle scans oder auch einfach mails und telefonate angebracht, oder??? Falls ihr spaeter habt, waere das natuerlich auch versprochen... prost euer bammeliger kreisler
  17. hi psi-x. weiss nicht, ob du mich gemeint hast...? 1. ich fange mit dem studium erst im oktober 2001 an 2. es ist sowohl von betrieblicher als auch universitärer seite nur das abi gefordert (logisch) und KEINE vorhergehende berufsausbildung. ich hab halt eine vorweg gemacht... 3. noch keine erfahrung, wie es mir gefaellt... 4. ich erhoffe mir (egal ob mit oder ohne vorhergehende berufsausbildung) folgendes von einem ba-studium/fh-studium mit praktikum: a) bessere studienbedingungen --> von dem betrieb bezahlt --> wenige studenten an der fh --> private fh qualifizierte betriebliche ausbildung --> weil starkes finanzielles interesse des betriebes c) bessere ausbildung gegenueber "normalen" studenten --> stark praxisorientiert --> gelerntes laesst sich "sofort" umsetzen d) das studium ist durch eine ausbildungsverguetung finanziert --> brauche kein Bafoeg --> ist nicht rueckzahlbar... noch fragen, kienzle? ciao kreisler
  18. Hallo kosh. danke, ich nehme das dann so hin mit dem verzicht auf die urheberrechte. Dachte, das sei ein weltwesentlicher verzicht. nochmal zu dem (BA): es liegt keine Verwechselung der Begriffe vor. Streicht das (BA) einfach aus eurer Erinnerung Es wird definitiv der Zusatz (FH), weil das Studium auch an einer (privaten) FH stattfindet! btw: kosh=sap ??? cu in hell... kreisler
  19. Hallo! Danke fuer die Antwort. Das mit dem (BA) war nur dafuer, damit sich jeder auf den 1. Blick was drunter vorstellen kann. Ich wuerde das Studium an einer privaten Wirtschaftsfachhochschule in Elmshorn bei Hamburg machen (Nordakademie), ist wohl relativ renomiert!? Daher: Dipl.-Wi-Inf. (FH) Zurueck zu den Urheberrechten: Das heisst ja, ich muss all meine geleistete Arbeit "vergessen", darf nicht mal spaeter mich auf meine eigene Diplomarbeit beziehen, nicht daraus zitieren, usw... Der Schutz von Firmengeheimnissen leuchtet mir ja ein. Wir machen "auf dem Weg zum Winformatiker" keine weitere Ausbildung, aber ich hab bis dahin meine jetzige Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen... btw.: Wie lange bist du denn vertraglich an deinen Betrieb gebunden (nach der Ausbildung)? Cheers kreisler
  20. Tach! By the way: Tabellenbücher sind BUNDESEINHEITLICH ZUGELASSEN!!! (Und selbst wenn eure ihk da anderer meinung ist: MITNEHMEN, mitnehmen, mitnehmen....!) Mit Sicherheit sind erlaubt: 1)it-handbuch, westermann verlag 2)tabellenbuch informationstechnik, gehlen verlag cheerio kreisler
  21. Hallo! Ich habe die Möglichkeit, ein Studium zum Wirtschaftsinformatiker an einer FH (!) mit einem Praktikumsvertrag zu beginnen. *freu* D.h. der Betrieb stellt mich zum Studieren frei und zahlt mir eine Ausbildungsvergütung. Dafür mache ich dann in den Semesterferien immer ein Praktikum bzw. betriebliche Ausbildung dort. Im Vertrag steht aber, dass ich die Eigentums- und Urheberrechte an meiner Diplomarbeit an den Betrieb abgeben muss. Ist das normal/üblich/richtig/rechtlich zulässig/fair...??? Danke fuer Antworten. euer hocherfreuter kreisler
  22. Hi there! Die Eingruppierung des FI's haengt natuerlich von der oertlichen Stellenbewertung ab. Ich fuer meinen Teil (bin Inf-kfm)wuerde auf BAT Vc mit 3 Jahren Bewaehrungsaufstieg auf Vb einsteigen. Leg mal ein gutes Wort bei deinem Stellenbewerter ein... Manche Landkreise haben ihre EDV-Sachbearbeiter sogar auf ---> !!! BAT III !!!! So far. mfg kreisler

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