Sorry...aber das mit der Rückerstattung errechnet sich etwas anders:
Bruttojahreslohn - abzugsfähige Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen
aus diesem zu versteuerndes Einkommen werden alle abzüge neu berrechnet, verglichen mit den bereits bezahlten Abzügen entsteht dann die Differenz die man zurück bekommt, oder im schlimmeren Fall auch mal zahlen muss.
Fakt ist auch, das es eine Pauschale für Werbunskosten gibt von glaub ich z. Zt. 2000,- DM, wenn die einzelnen Ausgaben (werbungskosten) nicht über diese Pauschale drüber kommen, setzt man die Pauschale ab und wenn schon dann die Ausgaben, aber nie zusammen.
Die Beiträge der Gewerkschaften zählen nicht zu Werbungskosten, die werden wieder getrennt auf dem Formular angegeben,