Das ist gesetzlich festgeschrieben und steht ziemlich eindeutig im BBiG
Berufsbildungsgesetz - (BBiG) § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stu- fenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stu- fe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprü- fung nicht, so verlängert sich das Berufsausbil- dungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächst- möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr
Bedeutet: Wenn du deine Prüfung bestehst, bevor dein Vertrag ausgelaufen ist, endet deine Ausbildung in dem Moment indem du deine Ergebnisse erfährst. Was quasi mit dem Moment gleichzusetzen ist, in der dir deine PA die Hand zur bestandenen Prüfung schüttelt.
Sollte der Vertrag zuerst auslaufen, endet dein Ausbildungsverhältnis genau dann.
Solltest du zum Ersten mal durchfallen sein, kannst du verlangen, dass dein Vertrag bis zum nächsten Termin verlängert wird (meist ein halbes Jahr). Der Arbeitgeber muss es dann auch verlängern. Wenn du zum 2x durchfällst, muss der Arbeitgeber dein Ausbildungsverhältnis nicht mehr verlängern. Kann es aber natürlich trotzdem.