PIPOKIPP Geschrieben 26. März 2007 Geschrieben 26. März 2007 Muss ma zur Schule noch nach der schriftlicher Prüfung ?? Falls "JA" - wie kann man das umgehen ?? :-)
Gast Geschrieben 26. März 2007 Geschrieben 26. März 2007 Eher das Gegenteil. Die Ausbildung endet erst nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Solange gehört es zu den Pflichten eines Azubis, zu lernen (siehe auch BBiG § 13).
Grandmasta Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Nach der schriftlichen Prüfung werden bei euch bestimmt auch noch einige Arbeiten geschrieben. Zumindest dann solltest du da sein, falls dir was an deinem Abschlusszeugnis liegt. Ich war nach der AP kaum noch anwesend, aber kommt natürlich auch auf die Lehrer an und ob man sich das von den Noten her leisten kann. Und was ist so schlimm an der Schule? Ist zwar langweilig, aber mittags zu Hause zu sein, hat doch auch was.
stefanniehaus Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Du musst bedenken, dass du auch von der Berufsschule ein Zeugnis bekommst. Wenn deswegen die Noten weiter nach unten gehen und du zahlreiche unentschuldigte Fehltage hast, sieht das natürlich bescheiden aus
Yerrin Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 also bei uns sind die konferenzen im zeitrahmen der schriftlichen prüfung. und danach können die betriebe wohl den antrag stellen, daß wir da nicht mehr hin müssen. liegt dann am klassenlehrer/direx das zu genehmigen. bis zur mündlichen würd die schule eh ned laufen, irgendwann ende mai ist so oder so unser letzter schultag
mackemi Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Also bei uns war nach der schriftlichen Prüfung keine Schule mehr. Weiss aber net ob das am Bundesland (BW) oder an der Schule liegt. Ist hier auf jeden Fall jedes Jahr so! Grüße Macke
stefanniehaus Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Also bei uns in Niedersachsen ist nach der schriftlichen Abschlussprüfung noch normaler Unterricht und es werden auch noch Arbeiten geschrieben. Die Schule endet bei uns mit Ende der Ausbildung, was vermutlich Ende Juni sein wird...
ingh Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Fragt eure Lehrer, ob ihr nach der schriftlichen Prüfung nochmal verstärkt auf Präsentation und Fachgespräch eingehen könnt. Sofern ihr das nicht schon erschöpfend behandelt habt, über Präsentationstechniken, verschiedene Präsentationsmedien usw. sprecht, und vor Publikum den "Ernstfall" ein wenig probt. Je nach Schule und Lehrer ist das auch ohne Nachfragen üblich
TK8782 Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 Also in BW scheint es wirklich so zu sein, dass nach der schriftlichen Prüfung keine Schule mehr ist. Du musst dich hier nur noch einmal zum Zeugnis abholen blicken lassen. Mich beschäftigt aber gerade noch eine andere Frage, die hier evtl. auch eine Rolle spielen könnte: Und zwar, wie ist es wenn man die IHK-Prüfung erfolgreich hinter sich gebracht hat (z.B. Anfang Juli), der Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb aber noch bis Ende August läuft. Muss man dann noch bis Ende August weiterarbeiten oder darf man das gar nicht? Wie sieht es aus mit dem Gehalt? Muss man zu den Konditionen in dem Vertrag weiterarbeiten oder darf man gar nicht weiterarbeiten bzw. erst wenn man einen neuen Vertrag gemacht hat. Danke für Eure Antworten.
Gast Geschrieben 27. März 2007 Geschrieben 27. März 2007 BBiG § 21, Satz 2: Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
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