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Bilder im Web veröffentlichen


Huschel

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Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe Fotos von einer Hausmesse, auf denen sich logischer Weise auch Personen befinden. Brauche ich von all diesen Personen die Zustimmung, wenn ich diese Fotos auf einer Homepage einbinden will? Oder ist das nur erforderlich, wenn diese Personen namentlich genannt werden? Weiß jemand Bescheid, wie hier die Rechtslage ist?

Bei der Gelegenheit eine Anmerkung an die Redaktion: wie wäre es, wenn Ihr ein Forum-Thema erstellt, in dem es rein um Rechtsfragen geht? Ich denke dafür gäbe es genügend Gesprächsstoff.

Liebe Grüße. Huschel

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Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe Fotos von einer Hausmesse, auf denen sich logischer Weise auch Personen befinden. Brauche ich von all diesen Personen die Zustimmung, wenn ich diese Fotos auf einer Homepage einbinden will? Oder ist das nur erforderlich, wenn diese Personen namentlich genannt werden? Weiß jemand Bescheid, wie hier die Rechtslage ist?

Also wenn es eine öffentliche Veranstalltung war und die Personen nur Beiwerk sind, dann spricht IMHO nichts gegen eine Veröffentlichung. Man hat zwar das "Recht am eigenen Bild", aber das betrifft eben kein Beiwerk (Bsp: Du fotografierst als Tourist irgendwo eine Sehenswürdigkeit, und jemand läuft durchs Bild).

Wenn die Person aber eher der Hauptbestandteil ist (Bild über die Besucher eines bestimmten Standes z.b.) würde ich da schon eher nachfragen wohl, wenn die Person ganz deutlich auf dem Bild erkennbar ist.

Bei der Gelegenheit eine Anmerkung an die Redaktion: wie wäre es, wenn Ihr ein Forum-Thema erstellt, in dem es rein um Rechtsfragen geht? Ich denke dafür gäbe es genügend Gesprächsstoff.

Rechtsberatung ist Sache eines Anwalts. Und nicht mal ein Anwalt darf in einem Forum einfach so eine Rechtsberatung abgeben.

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Wenn die Person aber eher der Hauptbestandteil ist (Bild über die Besucher eines bestimmten Standes z.b.) würde ich da schon eher nachfragen wohl, wenn die Person ganz deutlich auf dem Bild erkennbar ist.

Auch da sollte es nicht sein. Nicht bei einer öffentl. Veranstaltung. Ansonsten gut erklärt :)

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hol dir die aktuelle Foto-Video Digital.

Da ist ein 4seitiger Artikel zu Thema Recht am eigenen Bild drin.

Ist ein sehr umfassendes Themenwerk.

Und wenn ich das richtig deute, sobald man eine einzelne Person also solche Erkennen und vorallem wiedererkennen kann, gilt das recht am eigenen Bild.

Bei Aktophotos sogar immer, also z.B. auch wenn du nur den Rücken fotografierst.

Erst wenn die einzelne Person als Teil einer Gruppe auftritt, sie also nicht mehr "erkennbar" ist erlischt dieses Recht.

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Und wenn ich das richtig deute, sobald man eine einzelne Person also solche Erkennen und vorallem wiedererkennen kann, gilt das recht am eigenen Bild.

Dann müsstest du ja bei aufnahmen in einer Stadt (als Tourist z.B.) immer höllisch aufpassen oder dir für jeden (Foto-)Urlaub ne Menge Geld für evtl. Klagen beiseite legen ;)

Im Urheberrecht steht das so drin, dass es als Beiwerk zulässig ist. Auch bei Gebäuden, bei denen u.U. das Recht am Bild beim Architekten liegt. Wenn du ein Bild von einer Person machst und im Hintergrund so ein Gebäude zu erkennen ist, musst du keine Genehmigung einholen das Bild zu veröffentlichen. So sehe ich das auch hier bei der Person.

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Danke, für die vielen Infos. Inzwischen habe ich mich auch ein wenig umgehört. Und demnach ist es für meine Fotos von der Hausmesse wie folgt: jeder, der zu solch einer (relativ) öffentlichen Veranstaltung geht, muss davon ausgehen, dass Fotos durch Geschäftspartner geschossen werden und dass u. U. auch die Presse da ist, die ebenfalls die Bilder publiziert. Man muss also damit rechnen, dass man auf dem einen oder anderen Bild auftaucht, welches später im Netz oder in der Zeitung erscheint. Deshalb gibt es rechtlicherseits auch keine Einwände dagegen. Voraussetzung dafür jedoch ist, dass diese Fotos nicht von ihrem Ursprung herausgelöst werden (Fotomontagen) und dass die darauf abgebildeten Personen nicht denunziert werden (z.B. Fotos v. Saufgelagen oder Gang zur Toilette...).

@enno: Ich werde mir die Foto-Video-Digital mal besorgen. Danke für den Tipp.

@simply: ebenfalls Danke für die Links zum Stöbern.

und last but not least nochmal zum Thema "Rechtsberatung". Ich glaube, da ist was nicht richtig angekommen. Mir ist schon klar, dass es im Netz keine Rechtsberatung geben darf. Doch womit hat denn dieses (mein) Thema zu tun? Hier sind es doch auch rechtliche Hintergründe, über die man sich austauscht. Und genauso wird der eine oder andere vielleicht eine ähnliche Frage haben, die in einem separaten Forum vielleicht besser aufgehoben wären. Ich habe beispielsweise auch ein ganzes Weilchen die vorhandenen Foren durchstöbert, um zu schauen, ob diese Problematik nicht doch schon einmal besprochen wurde. Und ich habe - ehrlich gesagt - nichts passendes gefunden. Obwohl ich mir nicht so recht vorstellen kann, dass in den unendlichen Weiten dieses Forums nichts zu finden ist. Und daher kam ich auf den Gedanken mit dem separaten Rechtsforum (man kann dem Kind ja auch einen anderen Namen geben) .

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Ich denke mit 'keine "Rechtsberatung" geben' meinen die Leute hier, daß Du Dich später oder im Fall der Fälle nicht auf die Ratschläge vom Forum beziehen darfst. Also, selbst, wenn ich Anwalt wäre und Dir sicher sagen könnte, daß es so ist, dann ist das noch lange nicht vor Gericht verwertbar, da man zum einen einen Forenpost manipulieren kann, zum anderen ich nicht ich sein muss ;)

Klar hilft man sich im Forum und sagt auch mal, daß man weiss, daß dies und jenes so ist, dennoch muss/sollte man darauf hinweisen, daß man hier im Forum keine Rechtsberatung geben darf und es auch nicht als solche anzusehen ist. Wer weiss, am End verklagste noch die Betreiber des Forums hier, weil ein User Dir auf Deine Anfrage, wie es rechtlich mit Drogen ausschaut, 100%ig zugesichert hat, daß Kiffen und 1kg Hasch mitführen mittlerweile legal in Deutschland ist und Du nun wegen Verstoß gegen das BMG vor Gericht stehst :D

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...daß Kiffen und 1kg Hasch mitführen mittlerweile legal in Deutschland ist und Du nun wegen Verstoß gegen das BMG vor Gericht stehst :D

Wow, ist das jetzt endlich so? Das liegt ja voll in meinem Interesse... :D

Ok, Scherz beiseite! Wie schon gesagt, ich weiß schon, dass es hier im Forum keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Da wären ja die Anwälte arbeitslos - und das geht ja nun wirklich nicht, gelle!?! Es war halt nur so ein Gedankengang von mir, die verschiedensten Fragen in Richtung Recht zu bündeln, da ich selbst - wie schon gesagt - recht lang gesucht habe.

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Wie schon gesagt, ich weiß schon, dass es hier im Forum keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Da wären ja die Anwälte arbeitslos - und das geht ja nun wirklich nicht, gelle!?!

Nein, das ist nicht der Hauptgrund. Der Hauptgrund ist IMHO, dass es kein fixes Recht gibt, was immer und überall 100% gleich angewendet wird, wie eine math. Formel. Vor Gericht können noch viel mehr Aspekte betrachtet werden, die zu einer erschwerten oder verminderten Schuld führen könnten (oder gar einer Unschuld). Das alles kann man in einem solch "anonymen" Beitrag gar nicht erfassen und ein Anwalt vor Ort (der dann auch bei Gericht dabei ist) würde vielleicht etwas ganz anderes sagen, als er das in solch einer Form tut. Weil er einfach näher dran ist, mal schnell nachfragen kann, einen besseren Überblick hat etc.

Mit einer Rechtsberatung in der Form hier, kannst du dir u.U. gehörig selbst ins Knie schießen.

EDIT:

Genauso wie dir wohl kein Chirurg hier Tips zu einer Selbstoperation geben könnte oder würde ;) Es gehen viele Dinge im Internet, aber eben nicht alle.

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