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Fragen über Berichtsheft


golden_boy

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits,

hab einige Fragen bezüglich des Berichtsheftes.

Ich mache eine schulische Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung in Würzburg (IHK-Bayern). Fester Bestandteil der Ausbildung ist ein vorgeschriebenes Praktikum, das im 3. Ausbildungsjahr in einem Betrieb abzuleistet ist.

Das Praktikum ist in zwei Blöcken aufgeteilt und geht über mehrere Wochen, aber das Projekt, das ein Bestandteil der Abschlussprüfung ist, ist ja in 70 Stunden durchzuführen.

Jetzt hab ich am 11. Juli meine mündliche Prüfung. Am den Tag muss ich dem Prüfungsausschuss Berichtsheft als Tätigkeitsnachweis vorlegen.

Was soll jetzt dieser Berichtsheft enthalten?

- nur das, was ich in diesen 70 Stunden gemacht habe

- alles, was ich in meinem Praktikumsbetrieb gemacht habe oder

- alles, was ich während meiner 3 jährigen Ausbildung gemacht habe

Während meiner Ausbildung in der Berufsfachschule haben wir jedoch kein Berichtsheft geführt!

Würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte, was zu machen ist!

Danke...!

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natürlich ist mir klar, dass das Führen eines Berichtheftes die Pflicht jedes Auszubildenden ist..

Ich absolviere eine schulische Ausbildung und komischerweise haben die Lehrer nicht einmal uns aufs Führen des Berichtsheftes aufmerksam gemacht...

Muss wohl meine Lehrer befragen...

Gruß

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Sorry, charmanta, ich muss Dir in zwei Punkten teilweise widersprechen. :hells:

Das Berichstheft umfasst JEDE Woche der Ausbildung und muss vom Ausbilder abgezeichnet werden. Das ist ne nette Formalie ...

Das Berichtsheft/die Ausbildungsnachweise müssen weder nach Gesetz (BBiG) noch Berufsausbildungsverordnung abgezeichnet sein, lediglich eine "regelmässige Durchsicht" ist bindend für alle vorgeschrieben.

Ist ein Unterzeichnen vorgeschrieben, kann das natürlich durch einzelne IHKn verlangt werden. Heisst hier aber, das ist nicht allgemeingültig.

schlechter Rat. Lies mal Deinen Ausbildungsvertrag, da stehts genauer drin.

Das Berichtsheft umfasst den gesamten Ausbildungszeitraum.

Auch nicht ganz richtig. Die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer schulischen Ausbildung oder Umschulung beinhaltet nicht das Führen von Ausbildungsnachweisen. Gängig ist zwar bei den meisten IHKn ein Führen des Berichtsheftes für die Praktikumszeiten, aber auch das ist, wie beim Punkt oben, nicht allgemeingültig.

Ouellen: BBiG und Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik.

bimei

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ich fass mir immer wieder an den Kopf, daß in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen. Wieso ist das nicht einheitlich in unserem schönen geregeltem Deutschland ??? :confused:

Aber Danke für die Aufklärung. Ich kenns nur aus meiner Erfahrung und die besagt halt anderes.

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ich fass mir immer wieder an den Kopf, daß in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen. Wieso ist das nicht einheitlich in unserem schönen geregeltem Deutschland ???

Es ist ja einheitlich in unserem Deutschland geregelt, gesetzlich durch das BBiG und durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch die Berufsverordnung.

Nicht in anderen Bundesländern herrschen unbedingt andere Sitten, sondern mind. eine Ebene darunter, bei den einzelnen IHKn.

;)

bimei

P.S. Du kannst ja das "Wieso und warum" mal weiterreichen in Form von "Wo steht denn bei "meiner" IHK, dass die Berichtshefte/Ausbildungsnachweise unterschrieben werden müssen und wer hat das beschlossen?" :floet:

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Oooooch, laut hörensagen finden andere Einwohner von Ferengina die Idee ausgesprochen interessant. :D

Nachdem der hiesige Ausbilder mal 2 Jahre Berichtsheft (wöchentlich geführt) auf einmal abzeichnen musste (weil es kurz vor der Prüfung war), hat sich hier im Betrieb sehr zügig ein kürzerer Abzeichnungsrhythmus durchgesetzt. ;)

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