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Wie aktuell muss das Berichtsheft sein?


Ronaldony

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Hallo Leute,

weiß jemand eventuell wie aktuell ein Berichtsheft sein sollte, bzw. wie penibel die Prüfer da sind?

Ich habe einschließlich bis letzter Woche alles vollständig und Montag Prüfung. Erwartet man da von mir, dass ich Montag früh noch diese Woche nachtrage und unterschreiben lasse, oder ist es okay, wenn diese eine Woche noch offen ist?

Vielleicht hat der ein oder andere da schon Erfahrung.

Gruß,

Tony

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ERfahrung haben Leute nur dann, wenn Sie entweder prüfer sind oder wenn es bei Ihrer prüfung knapp war.

Der Prüfer beim Fachgespräch meinte, dass das Berichtsheft nur angeschaut wird wenn es noch nicht klar ist, ob der Prüfer durchkommt.

Mein Berichtsheft habe ich wöchentlich geführt. Waren knapp 150 Seiten.

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Der Prüfer beim Fachgespräch meinte, dass das Berichtsheft nur angeschaut wird wenn es noch nicht klar ist, ob der Prüfer durchkommt.
Der PRÜFER kommt immer durch:D

Also bei uns stand nichtmal drin bei der Einladung, dass man es mitbringen soll, sprich das hat nie ein Prüfer gesehen/sehen wollen. Allerdings gibt es andere IHKs die IMMER reingucken und ein bischen durchblättern, von daher würde ich das lieber aktuell halten und das schließt eine abgeschlossene Woche ein. So kann nichts passieren, denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste:rolleyes:

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  • 2 Monate später...

Mal ne andere Frage aber zu diesem Thema:

Ich habe das Berichtsheft schon zeitlich mit dem Prüfungsantrag weggeschickt. Habe es auch mit einem Stempel auf der ersten Seite zurück bekommen.

Muss ich denn jetzt bis zum Ende der Ausbildung/zur mündlichen Prüfung die Berichte weiter schreiben?

Habe im Winter 07 Prüfung..

Liebe Grüße,

Kristin

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In deinem eigenen Interesse: Mach es. Auch wenn es augenscheinlich nun schon nachgeguckt wurde (Stempel) kann es ja immer noch sein das die Prüfer es sehen wollen. Weiterhin bist du verpflichtet ein Berichtsheft zu führen. Und zwar während der gesamten Ausbildung, also bis zum bestehen der Prüfung und nicht bis zum Abschicken des Projektantrages:D

Jede/r Auszubildende ist verpflichtet, während der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 6 der Ausbildungsverordnung. Der Ausbildungsnachweis soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der betrieblichen und schulischen Ausbildung nachvollziehbar und nachweisbar machen und bei Mängeln die rechtzeitige Abhilfe ermöglichen. Das Berichtsheft ist gemäß Â§ 43 Abs.1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes eine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Der/die Auszubildende führt den Ausbildungsnachweis regelmäßig während der täglichen Arbeitszeit im Betrieb.

PS: Ich dachte immer nur wir Männer währen zu faul um diese Dinger zu schreiben, aber anscheinend muss man auch den Frauen in den Hintern treten, damit sie da konsequent bleiben:rolleyes:

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  • 4 Wochen später...

Ich hab da nun auch eine Frage zu... Meine IHK ließ es mir frei, ob ich den Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich anfertige, ich hab es dann täglich gemacht und hab demnach nun schon 36 Ausbildungsnachweise...

Nun hab ich gestern in der Berufsschule gehört, dass es ein spezielles Programm dafür die, dass man kaufen müsste, stimmt das? Das würde heißen, dass ich es kaufen müsste und alles mit copy&past nachtragen muss.....

Oder kann ich es so lassen, wie ich es nun habe? Will nicht alles von vorne machen :) Im Anhang findet ihr meinen ersten Bericht, der allerdings schon überarbeitet in der Firma ist.... Nicht erschrecken, dass ich am ersten Tag der Ausbildung Sonderurlaub hatte :P

Ausbildungsnachweis 1.Woche.zip

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