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WICHTIG: Zuwendung!!


pinschi

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Hi!

Hab grad in meinem Tarifvertrag nach der Höhe meines Urlaubsgeldes geuscht und bin dabei über folgenden §11 gestolpert:

(Ich kann verstehen, wenn ihr euch das jetzt nicht gnaz durchlesen wollt, deswegen markier ich das Ende gut sichtba ;-))

(1) Auszubildende erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn ihr Ausbildungsverhältnis bei der Deutschen Telekom AG am 1. Dezember besteht und sie seit dem 1. Oktober ununterbrochen in einem Ausbildungsverhältnis bei der Deutschen Telekom AG gestanden haben.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten auch dann als erfüllt, wenn der Auszubildende seit dem 1. Oktober bei der Deutschen Telekom AG in einem anderen Rechtsverhältnis gestanden hat, an das sich das Ausbildungsverhältns bei der Deutschen Telekom AG unmittelbar angeschlossen hat. Satz 2 gilt entsprechend, wenn ein Auszubildender unmittelbar von einem anderen Ausbildenden in die Ausbildung bei der Deutschen Telekom AG übernommen wurde.

Ein Anspruch auf Zuwendung entsteht nicht aus einer nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz erziehungseldunschädlichen Beschäftigung.

(2) Der Anspruch auf Zuwendung besteht nicht, wenn der Auszubildende in der Zeit nach dem 1. Dezember bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Ausbildungsverhältnis bei der Deutschen Telekom AG ausscheidet.

(3) Haben Auszubildende die Zuwendung erhalten, obwohl ein Anspruch hierauf nach Absatz 2 nicht besteht, ist sie in voller Höhe zurückzuzahlen.

(4) Die Zuwendung wird wie folgt bemessen:

1. Die Zuwendung beträgt - soweit sich aus Nr. 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Ausbildungsvergütung nach §5, die die Auszubildenden für den Monat Oktober erhalten haben oder ohne Vergütungsausfall erhalten hätten. Dabei ist von der vollen, nicht um die Kürzungsbeträge bei der Gewährung von Sachleistungen (Kost und Unterkunft) verminderten Ausbildungsvergütung auszugehen.

2. Haben Auszubildende nicht während des ganzen Kalenderjahres Ausbildungsvergütung von der Deutschen Telekom AG erhalten, vermindert sich die Zuwendung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, für den der Auszubildende keine Ausbildungsvergütung erhalten hat; die Verminderung unterbleibt für die Kalendermonate, für die die Auszubildenden

- keine Bezüge erhalten haben wegen

° der Ableitung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn er vor dem 1. Dezember aus dem Grundwehrdienst oder Zivildienst entlassen worden ist und nach der Entlassung unverzüglich die Ausbildung wieder aufgenommen hat,

° der Beschäftigungsverbote nach §3 Absatz 2 und §6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes,

° der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes.

3. Anstelle des Monats Oktober tritt in der Nr. 1 für Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bei der Deutschen Telekom AG später als am 1. Oktober begonnen hat, der erst volle Kalendermonat des Ausbildungsverhältnisses.

(5) Die Zuwendung nach Absatz 4 erhöht sich um 50DM (25,56€) für jedes Kind, für das den Auszubildenden für den Monat Oktober oder den nach Absatz 5 Nr. 3 in Betracht kommenden Kalendermonat Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder aufgrund des Rechts der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen in Verbindung mit dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des §3 oder §8 Bundeskindergeldgesetz oder entsprechender Vorschriften zustehen würde. §26 Abs. 6 und 7 TV Ang ist entsprechend anzuwenden.

(6) Die Zuwendung wird mit der Ausbildungsvergütung für den Monat Dezember gezahlt.

:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Also, ich hab jetzt keinen Durchblick mehr. Zur kurzen Info:

Ich bin seit dem 01. September 2007 bei der Telekom als Azubi angestellt, hab die Ausbildung auch nie unterbrochen oder so. Ich habe keine Kinder, bin minderjährig, wohne nicht mehr bei meiner Mutter. Ich bekomme kein Kindergeld, aber Halbwaisenrente.

Bekommen hab ich im Dezember nur meine normale Ausbildungsvergütung und den üblichen Fahrtkostenzuschlag, wie jeden Monat.

Hoffentlich kann mir jemand helfen!!

Danke schon mal!

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Naja so wie ich das verstehe steht dir sowieso nur 4/12 dieser "Zuwendung" zu, da du erst im September angefangen hast. Aber frag doch am besten mal in deiner Personal-, oder Rechtsabteilung nach!

Das dachte ich mir auch. Aber ich hab GAR NICHTS bekommen, und das wundert mich ein bisschen. Auch kein anderer Azubi aus dem 1. Lehrjahr hat, so viel ich weiß, was bekommen. Ich hab jetzt auch nichts entdeckt, warum ich nichts bekommen sollte.... :confused:

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Vielleicht noch ein Relikt aus alten Telekomzeiten, wo die Azubis Weihnachtsgeld und Einmalzahlungen erhalten haben? Gabs glaube ab 2005 oder 2006 nicht mehr.

Also Urlaubsgeld kriegen wir noch, das ist auch extra in dem gleichen Tarifvertrag geregelt - gleich im nächsten Paragraphen. Ich dachte nämlich auch erst, dass das das 13. Monatsgehalt ist (also aufgeteilt in Weihnachts- und Urlaubsgeld) aber da steht ja Urlaubsgeld extra und es soll ja eigentlich komplett im Dezember ausgezahlt werden......

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Urlaubsgeld ist extra geregelt, ich weiß.

Deswegen meinte ich explizit Weihnachtsgeld und Einmalzahlungen. Wobei bei der "ausgeklügelten" Bürokratie der Telekom sowas unwahrscheinlich ist.

Ja, wie gesagt: Dazu hab ich nichts gelesen. Ich werd wohl mal meinen Ausbilder fragen müssen.....

Was bedeutet dieser Satz eigentlich:

Ein Anspruch auf Zuwendung entsteht nicht aus einer nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz erziehungseldunschädlichen Beschäftigung.

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