aleksinho123 Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 (bearbeitet) HALLO; ICH BIN 16 JAHRE ALT azubi als fachinformatiker...UND MUSS AM SOnntag diese woche ab 22uhr -6 uhr in der logistik aushelfen...darf ich das überhuapt vom alter aus????ich würde natürlich am tag danach frei bekommen.nzw am gleichen tag:)...ichhoffe ihr könnt mich aufklären weil in minem vertrag hab ich nix dazu gefunden. Bearbeitet 19. Dezember 2008 von aleksinho123
Xethox Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Soweit ich weiß, darfst du das garnicht.^^
Forcid Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Nein darfst du nicht. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind Arbeitszeiten nur von 6 bis 20 Uhr zulässig, wenn 8 Stunden nicht überschritten werden.
robotto7831a Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Hallo, das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jungend ist dort sehr genau. (1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden JArbSchG - Einzelnorm Aber wie jedes Gesetzt gibt es auch wieder Ausnahmen. Ob diese zutreffen mußt Du im dem Paragraphen selber prüfen. Frank
aleksinho123 Geschrieben 19. Dezember 2008 Autor Geschrieben 19. Dezember 2008 und was is wen das freiwillig machen würde????
SoL_Psycho Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Nein, das darfst du nicht... Jugendarbeitsschutzgesetz §14: (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr Danach kommen noch einige Ausnahmen, falls es dich interessiert... § 17 Sonntagsruhe (1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Ob du trotzdem arbeitest hängt natürlich von dir ab... Fakt ist: Der Betrieb darf dich (offiziell) zu dieser Zeit nicht beschäftigen. Wie es in diesem Fall mit Unfallversicherung aussieht kann ich mir auch nur denken :floet:
robotto7831a Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Keine Chance. Das kann übrigens für deinen Arbeitgeber sehr teuer werden. (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden Frank
Stibo Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArschG, Link: klick, PDF-File) darfst Du das eigentlich nicht, Auszug: § 14 Nachtruhe (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen 1.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, [size=4][B]2.in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,[/B][/size] 3.in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4.in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden. Ergo dürftest Du das arbeitsrechtlich gar nicht. Ob Du es trotzdem machst ist Deine Sache. Wenn niemand nachfragt ist es ja schließlich egal.
mistro Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Wann etwas passiert ist das nicht mehr so egal.
robotto7831a Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Genau. Wenn der Gabelstabler dir über den Fuß fährt oder sonst was dann stellen die vom Amt für Arbeitsschutz ganz unbequeme Fragen. Frank
Stibo Geschrieben 19. Dezember 2008 Geschrieben 19. Dezember 2008 Gut, ich hätte hinzufügen sollen, dass es nur egal ist, solange nichts passiert und sonst niemand irgendwelche unbequemen Fragen stellt. Sollte was passieren wird die Luft für seinen Betrieb natürlich dünn.
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