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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich frage ich für meinen Bruder (26 Jahre alt).

Er hat im September 08 die Ausbildung zum Informatiker begonnen und hatte 5 Tage Urlaubsanspruch.

Im Vertrag steht nun weiter:

Urlaubsanspruch für das Jahr 2009: 20 Tage (soweit ok, denke ich)

Urlaubsanspruch für das Jahr 2010: 15 Tage

Für das Jahr 2011, indem die Ausbildung ja erst beendet sein wird, gibt es keine Angaben zum Urlaubsanspruch.

Meine Frage betrifft nun die 15 Tage für dieses Jahr:

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt, soviel ich weiß, 20 Tage.

Er arbeitet 2010 ja auch das volle Kalenderjahr.

Auf die Frage nach diesen 15 (seltsamen) Tagen, gab sein Chef zur Antwort, dass der Anspruch von 2010 und 2011 praktisch zusammengefasst wurde. Und da 2011 ja nur noch bis Ende August geht und somit weniger Anspruch besteht, wirkt sich das auch schon auf dieses Jahr aus.....:confused:

Darf das so geschehen?

Ich dachte immer, wenn ein Kalenderjahr VOLL gearbeitet wird, steht einem auch der gesamte Jahresurlaub IN DIESEM aktuellen Jahr zu(?).

2011 hat er dann einen geringeren Anspruch, das versteht sich von selbst!

Wie ist es bei Euch? Wieviele Tage habt Ihr in den jeweiligen Kalenderjahren?

Und gibt es viell. irgendwelche Quellen, mit deren Hilfe ich mich schlau machen könnte?

Er ist übrigens kein Umschüler, falls das was zur Sache tut!

Danke Euch

Normalerweise wird der Urlaub im ersten und letzten Ausbildungsjahr anteilsmäßig berechnet. Bei den Ausbildungsjahren dazwischen besteht voller Urlaubsanspruch. Das gilt alles, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Geregelt wird das alles durch das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Was der der Arbeitgeber deines Bruders macht, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Legal ist es jedenfalls auf den ersten Blick nicht...

Danke Euch!

Ich versteh´s auch nicht.

Der Vertrag ist sicherlich von der IHK so genehmigt worden. Ich hab ihn zwar jetzt nicht vor mir, aber gehe davon aus!

Das bedeutet aber, dass man sich letztlich auch bei der IHK nach der Rechtmäßigkeit erkundigen könnte, oder?

Komisch auch, dass über das letzte Jahr (2011) gar keine Information zum Urlaubsanspruch im Vertrag steht.

Es sind nur die Jahre 2008 (Beginn), 2009, 2010 erwähnt.

Als "Abschluß-Datum" der Ausbildung ist aber der 31.08.2011 angegeben!

Tja.....sehr dubios:-(

Also ich würde mich einfach mal dummstellen und bei der IHK anrufen.

Vertrag bereitlegen dass man nachsehen welche Nummer der hat, bzw gab es da zumindest bei mir einen extra Wisch "ihr Ausbildungsvertrag blabla einetragen unter der Nummer..."

Falls dein Bruder den noch haben sollte, auch dazulegen und nicht abwimmeln lassen :)

Nein, er macht ganz normale 3 Jahre.

Hab aber soeben bei der IHK angerufen.

Der sehr nette Mitarbeiter dort sagte, dass bereits 20 Tage nicht mehr die Norm wären, auch wenn er damit den gesetzlichen Ansprüchen genügt.

Aber die 15 Tage sind eindeutig gesetzeswidrig!

Er hat angeboten, im Betrieb anzurufen, um die Sache zu klären.

Natürlich konnte ich das nicht entscheiden. Alles Weitere wird mein Bruder in die Hand nehmen müssen, so er denn mag!

Nun wissen wir´s aber zumindest. *Seufz*, wenn sich nicht die Weiber um alles kümmern müssten.

Danke Euch;-)))

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