9. März 201015 j Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren? Nein, natürlich nicht.
9. März 201015 j Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren? MÜSSEN nicht. Ich würde es aber trotzdem tun. Dann hat Dein Chef vielleicht Verständnis dafür, wenn Du an den Schultagen einmal früher gehen musst bzw. nicht länger bleiben kannst. GG
10. März 201015 j Nur so am Rande, es lohnt den AG zu informieren, da evtl Freistellungen zum lernen dabei rausspringen können. Je nach Bundesland gibt es auch "Gesetze zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Weiterbildung". In denen sind gesetzlich Vorgeschriebene Freistllungen o.ä. geregelt... Da das ganze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich kann ich keinen direkten Link geben. Hab den noch speziell für Rheinland-Pfalz rumliegen...MfG
10. März 201015 j desweiteren kannst du dich mal erkundigen, inwieweit es möglich ist, Bildungsurlaub für die Abendschule zu bekommen
10. März 201015 j Hier die Wiki-Eintrag - Bildungsurlaub ? Wikipedia - mit den Links zu den einzelnen Bundeslandgesetzen.
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