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Durchgefallen wie vorgehen?


Shinobi

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Tag Leute,

leider bin ich in GA1 komplett durchgefallen, GA2 war auch nicht der Brüller (49%)weiß leider nicht wieso, und will es auch nicht mehr wissen, nun zählt wiederholen und besser machen.

Ich hätte nächste Woche meine mündliche Prüfung, möchte diese aber nicht machen, da meine Projektarbeit in einen zu kurzen Zeitraum geschrieben wurde, und ich die Befürchtung habe das diese zu viele Fehler beeinhaltet.

Muss ich nun an der mündlichen Teil nehmen? Wenn nicht muss ich diese wiederholen und ein neues Projekt erarbeiten? Ich würde natürlich die IHK anrufen und denen mitteilen das ich nicht zur mündlichen kommen werde etc.

" Bitte nicht gleich verhauen "

Mein Ausbilder ist seit einigen Monaten nicht mehr in der Firma erschienen, keiner weiß wie wo er hin ist,und somit Supporte ich die Firma derzeit alleine. Was bei 130 Mitarbeiter nicht ohne ist.

Wie sieht es aus mit der Berufsschule muss ich dort die ganzen Arbeiten wie von vorne schreiben? oder behalte ich meine jetztigen Noten bzw. Zeugnis?

Welche Prüfungsarbeit müsste ich wiederholen? 6 Ist ja in der Arbeit durchgefallen? Somit ja nur diese wo ich eine 6 geschrieben habe, sehe ich das richtig?

Ich wäre Euch sehr dankbar für eine Rückmeldung, und nicht gleich hier verhauen, bin ja dabei es besser zu machen =) , die Situation ist auch nicht ganz so einfach zu erklären.

Grüße

Shinobi

Bearbeitet von Shinobi
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Tag Leute,

leider bin ich in GA1 komplett durchgefallen, GA2 war auch nicht der Brüller (49%)weiß leider nicht wieso, und will es auch nicht mehr wissen, nun zählt wiederholen und besser machen.

Ich hätte nächste Woche meine mündliche Prüfung, möchte diese aber nicht machen, da meine Projektarbeit in einen zu kurzen Zeitraum geschrieben wurde, und ich die Befürchtung habe das diese zu viele Fehler beeinhaltet.

Muss ich nun an der mündlichen Teil nehmen? Wenn nicht muss ich diese wiederholen und ein neues Projekt erarbeiten? Ich würde natürlich die IHK anrufen und denen mitteilen das ich nicht zur mündlichen kommen werde etc.

" Bitte nicht gleich verhauen "

Mein Ausbilder ist seit einigen Monaten nicht mehr in der Firma erschienen, keiner weiß wie wo er hin ist,und somit Supporte ich die Firma derzeit alleine. Was bei 130 Mitarbeiter nicht ohne ist.

Wie sieht es aus mit der Berufsschule muss ich dort die ganzen Arbeiten wie von vorne schreiben? oder behalte ich meine jetztigen Noten bzw. Zeugnis?

Welche Prüfungsarbeit müsste ich wiederholen? 6 Ist ja in der Arbeit durchgefallen? Somit ja nur diese wo ich eine 6 geschrieben habe, sehe ich das richtig?

Ich wäre Euch sehr dankbar für eine Rückmeldung, und nicht gleich hier verhauen, bin ja dabei es besser zu machen =) , die Situation ist auch nicht ganz so einfach zu erklären.

Grüße

Shinobi

Hallo Shinobi,

erstmal mein Beileid zur nicht bestandenen Prüfung. Ist eine blöde Situation kann ich mir vorstellen.

Du kannst natürlich zur mündlichen nicht erscheinen und bist somit gleich durchgefallen. Dass dir die Motivation fehlt kann ich mir vorstellen. Aber ich rate dir dringend die mündliche zu machen. Und wenn du durchfällst hast du wenigstens schonmal die Situation erlebt und kannst dich in einem halben Jahr besser darauf vorbereiten.

Berufsschule musst du weiter besuchen wie es mit den Arbeiten aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich glaube du bekommst für das halbe Jahr komplett neue Noten, da du ja ein Zeugnis erhälst, obwohl du nicht bestanden hast.

Und zu der schriftlichen, du musst alle schreiben wo du unter 50 % bist, meiner Meinung nach.

Kopf hoch und bloß nicht :old

Grüße

Shabba

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Vielen Dank fürs Feedback!

Natürlich werde ich das Ding schaukeln müssen, und mich Durchbüffeln. Will ja alles nicht umsonst getan haben.

Die Situation derzeit ist wirklich nicht einfach, alleine hier in der Firma ist Hölle auf Erden und als Azubi 130 Leute zu Supporten ja nun.

Mit dem Vorstand hatte ich auch schon das Gespräch gehabt, und Sie stehen hinter mir, wollen mich natürlich auch übernehmen wenn ich die Prüfung bestanden habe. Ich werde mehr Zeit bekommen und Schulungen für die Vorbereitung der Prüfung erhalten, was natürlich nicht verkehrt ist.

Was soll ich anderes machen, ich liebe den Job, und möchte es schaffen. Und ich hab hier ab sofort die volle Unterstützung vom Vorstand.

Drückt mir bloß die Daumen :D

Es ist schade das man in stich gelassen wird, und das vom Ausbilder. Aber möchte ihm auch nicht die ganze schuld in die Schuhe schieben.

Mal schauen, vielleicht rede ich mit der IHK mal bzgl Infos.

Bearbeitet von Shinobi
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Lass den Kopf nicht hängen...

Wenn du eh eine Übernahme-Garantie hast, ist das Ergebnis der Prüfung relativ zweitrangig. Den nächsten Arbeitgeber wird das kaum interessieren - da ist dann dein Arbeitszeugnis entscheidend.

Also zieh den Krempel durch - was du einmal hast, kann dir keiner mehr wegnehmen. Und wenn du jetzt in die Mündliche gehst und das gut machst (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe), hast du einen sehr guten Ausgangspunkt und kannst entspannt die Nachprüfung machen.

Grüße

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Nein, man hat die Berufschule 3 Jahre besucht und hat ein Abschlusszeugnis gekriegt, die Berufschule ist nicht dazu verpflichtet Wiederholungsprüfer aufzunehmen.

Berufsschule ist abgeschlossen.

Kannst Du bitte solche pauschalen Aussagen mit entsprechenden Textstellen belegen.

Ich bin mittendrin.

Bearbeitet von timmiboyer
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Ich bekomme mein Zeugnis! Muss es noch abholen.

Aber ich muss mal mit der Handelskammer telefonieren, ich bin auch der Auffassung das man zur Berufsschule muss, da sind ja sonst auch Wiederholer.

Aber eine Aussagekräftige Quelle ist meist wertvoller als Worte von Anderen. Das soll jetzt hier kein negativer Vorwurf oder eine Beleidigung.

Verlassen kann man sich auf "Viele", aber daraus habe ich gelernt, siehe mein jetztigen Status. Stand Alone at Work.

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Aber ich muss mal mit der Handelskammer telefonieren, (...)

Das solltest du auf jeden Fall tun. Ich glaube nämlich nicht, dass es überall (bei jeder IHK) gleich ist. Auch wenn hier vielleicht der ein oder andere sowas behauptet... :beagolisc

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Moin,

hab mit der Handelskammer telefoniert, diese teilte mir mit, dass ich nicht mehr Berufsschulpflichtig sei, da ich die 3 Jahre hinter mir habe. Ich solle trotzdem bei der Berufsschule Anrufen bzgl. meines Notendurchschnitt, ob man da was verbessern kann oder nicht.

Also ist es anhand der Noten entscheiden. Da ich aber kein so schlechtes Zeugnis habe und keine 5nen gehe ich davon aus das ich nicht hin muss.

Werde trotzdem dort Anrufen. Für die Anderen: Es ist tatsächlich von Handelskammer zu Handelskammer unterschiedlich geregelt. Einfach Anrufen und Nachfragen, die Leute beissen nicht und sind so eigentlich ganz freundlich.

Grüße und "Next Round" - hoffe diese wird Besser :) Poobacken zu und Durch. :bimei mein Vertrag wartet. =)

Bearbeitet von Shinobi
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Brauche mal Euren Rat bzw. Hilfe

Ich telefonierte heute mit der Handelskammer als auch mit der Berufsschule.

Die Berufsschule möchte nun von meinem Betrieb, einen Befreiungsschein für die Berufsschule haben, damit ich nicht mehr dort hin muss, da ich die 3 Jahre Berufsschulpflicht vollendet habe.

Woher bekommt man diesen Befreiungsschein und wie sieht dieser aus?

Die BFS konnte mir da auch keinen Rat geben ( Wie immer ) da war die Handelskammer Informativer bzgl. Berufsschule.

Ich wäre Euch sehr dankbar für eine Rückmeldung,

Grüße

Shinobi

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Ich verstehe unter Befreiungsschein auch, daß dein Chef dir einfach einen formlosen Zettel gibt mit Unterschrift und Firmenstempel, auf dem steht, daß der Betrieb für dich um Freistellung vom Unterricht bittet.

Ist bei mir öfters vorgekommen, daß ich z.B. mal für eine Woche nicht zur Schule mußte, da ich im Ausland Kunden zu betreuen hatte.

Genaueres weiß ich aber auch (noch) nicht - das kommt auf mich aber auch alles zu. Hab einen Notenschnitt von knapp 2, schriftliche Prüfung mit insgesamt 76% bestanden - aber der PA hat mein Projekt so dermaßen in der Luft zerrissen, daß ich durchgefallen bin. Die haben mir gleich gesagt, daß sie den Fehler bei meinem Betrieb sehen, da ich dort auf einigen Gebieten im Prinzip nicht ausgebildet wurde - naja, um's mal abzukürzen: IHK will bei meinem Chef Stress machen, weil er nicht vernünftig ausbildet, und ich mache ein neues Projekt, daß ich dann in einem halben Jahr vorstelle.

Mir wurde bisher nur von einigen Kollegen mitgeteilt, daß ich in diesem halben Jahr nicht zur Berufsschule muß, aber schriftlich und offiziell habe ich da noch keine Infos.

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Na Klasse!

Mein Beileid, dass ist ja auch nicht ganz so nett. Mein Ausbilder hat sich mehr oder weniger verdrückt.

Ich mein wenn die Handelskammer mir mitteilt das ich nicht mehr Berufsschulpflichtig bin aufgrund der tatsache das ich die 3 Jahre hinter mir habe, gehe ich auch davon aus das es so sei.

Hab die BFS mal angeschrieben wie es nun aussieht. Bis jetzt kein Feedback.

Möchte definitiv nicht mehr zu dieser Schule hin, sie war leider keine große Hilfe, nehme nämlich an den Prüfungsvorbereitungsseminaren teil, was meines Wissen anscheint mehr bringt.

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Hallo,

ich bin in einer "ähnlichen" Situation. Habe die schriftliche auch nicht bestanden, bin aber zum Fachgespräch gegangen und habe 80% "gemacht" ;). Bei der Nachprüfung, die ich dann für die schriftliche gemacht habe, habe ich den erforderlichen prozentualensatz nicht erreicht. Das lag aber ohne Witz, nicht nur an mir! Ich hatte eine Frage, die ich 100%ig richtig beantwortet hatte(auch laut wikipedia) und der Prüfer meinte, dass diese falsch ist, naja der wollte halt gleich, dass ich durchrassel :(

auf jeden Fall trete ich nächstes Jahr, als externer zur Prüfung an, sprich:

Ohne, dass ich meine Ausbildung verlängere. Dann musst Du nur den Prüfungsbetrag selber zahlen.. (60€) oder so. Habe ich auch schon so mit der IHK geklärt!

Jetzt kommt aber etwas, was ich nicht verstehe, habe daraufhin meinen Klasssenlehrer angeschrieben, wie das mit meinem Zeugnis ausschaut. War ja 3 Jahre dort, etc. habe auch ein relativ gutes Zeugnis. Das hat er daraufhin geantwortet:

"ihre Ausbildung verlängert sich dadurch um ein halbes Jahrs und in diesem sind sie auch schulpflichtig. Mit bestandener Prüfung zu Ende des Kalenderjahres erhalten sie dann ein Zeugnis."

Das stimmt ja aber definitiv nicht! Die müssen mir doch mein Zeugnis aushändigen oder nicht? :rolleyes:

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Er hat teilweise Recht. Im BBiG steht:

...

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Da Du es nicht verlangst, ist deine Ausbildung aber trotzdem noch nicht ganz beendet. Diese läuft bis zu dem Endedatum in deinem Ausbildungsvertrag. Danach bist Du kein Auszubildender mehr. Da Du es ja auch nicht verlangt hast.

Wie Du weiter oben lesen kannst, gibt es hier im Thread auch die ganz andere Aussage zum Thema Berufsschule.

Also bis zum Ende des Ausbildungsvertrages stimme ich deinem Lehrer noch zu. Aber Du könntest ja theoretisch auch die Ausbildung aufgeben. Aber wie schon so oft gesagt. Schulbildung ist Ländersache!

Frank

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