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Schriftliche Prüfung teilweise wiederholen?


Marisa

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Hallo,

leider habe ich meine Fisiprüfung nicht bestanden.

Ich bin im Präsentationsteil durchgefallen, so dass ich das Projekt noch einmal neu angehen muss.

Was mich allerdings wundert und erschreckt ist das im schriftlichen Teil, laut Brief der IHK, auch GA1 wiederholen muss. Ich war der Ansicht, dass man den schriftlichen Teil entweder komplett besteht oder durchfällt. Meine Note in GA1 ist eine 5.

War ich also falsch informiert und muss den unangenehmsten Teil der schriftlichten Prüfung noch eimal durchstehen? Laut dem hier vielfach verlinkten "IHK-Notenrechner" habe ich den schriftlichen Teil bestanden und bin deshalb sehr niedergeschlagen.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Mit freundlichen Grüßen!

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Ich habe mit 61pkt ingesamt bestanden. Allerdings ist es den Arbeitgebern egal welche Note man hat. Ich habe 5 Bewerbungen geschrieben und 5 Vorstellungsgespräche die Tage. Ich habe LPIC1-101/102 und CCNA1-2 gemacht und schon interessiert die IHK note keinen mehr.

Hast du das Thema bzw. das Projekt in den Bewerbungen erwähnt?

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Ich habe mit 61pkt ingesamt bestanden. Allerdings ist es den Arbeitgebern egal welche Note man hat.

Wie kommst Du zu dieser hanebüchenen Aussage?

Bei vielen Arbeitgebern erhalten die (übernommenen) Azubis einen Bonus/ Gehalt in Abhängigkeit von ihrer Abschlussnote. Und auch wenn man sich bewirbt, werden die wenigsten Unternehmen die Noten ignorieren. Zumindest bei gefragten Unternehmen wird man nicht mit jeder Note genommen werden.

GG

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die 1. ist kosten frei
Nein. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen erster Prüfung und etwaiger Nachprüfungen. Die Prüfungen sind für Azubis kostenfrei.

Falsch.

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Bleibt also zu klären, in welchem Vertragsverhältnis du bei deinem Ausbildungsbetrieb stehst. Solltest du den Verlängerungsantrag nicht gestellt haben, so bist du selber Schuld, dein Vertrag läuft dann aus und du darfst selber zahlen.

Verlängert sich aber der Ausbildungsvertrag auf dein ausdrückliches Verlangen, so bleibst du ein halbes Jahr länger Azubi - incl. kostenloser Prüfung.

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