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Headhunter (Personalvermittlung)


Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

hatte soeben ein Gespräch mit einem Personalvermittler. Fasse das Wesentliche zusammen:

Falls bis zur Ausbildung keine Arbeitsstelle vermittelt werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten an Honorierung der Personalvermittlung:

1. Antrag auf ALG und das Arbeitsamt zahlt

2. Keine Arbeitslosigkeit (z.B. Schule) und der Bewerber zahlt nach erfolgreichem Berufseinstieg (2000 Taler)

Das erste hört sich natürlich verlockend an, da ich mich in dieser Zeit auch im Bereich Microsoft mit einem MCITP-Kurs/Fernkurs anfangen könnte und das immer gut bei Unternehmen kommt.

Die zweite Möglichkeit finde ich nicht gerade verlockend...

Was sagt ihr dazu?

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Was hat 1. mit einem Personalvermittler zu tun. Wenn du ALG beantragst, dann ist das der normale Amtsweg. Dazu bedarf es keine dritte Person. Ob ein Unternehmen es so gerne sieht, dass du dich arbeitslos gemeldet hast, damit du dein MCITP machen konntest? Nummer 2 verstehe ich noch nicht ganz die Leistung des Personalvermittlers.

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Ich würde diese Dienstleistung nicht selbst bezahlen.

Edit: Ich war eben etwas verwirrt. Ein Headhunter ist wohl eher ein Personalberater und kein Personalvermittler.

Siehe wiki:

Unterschied Personalberater und -vermittler

Lebenspraktisch (nicht durch eine Berufsordnung oder gesetzl. Bestimmungen) hat sich der Begriff des Personalvermittlers für Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und für solche Personalberater etabliert, die vor allem einfache sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus der Arbeitslosigkeit heraus vermitteln. Der Begriff des sog. Personalberaters (auch: "Headhunter" oder branchenintern "Executive Searcher") ist dagegen im Bereich der Führungskräftevermittlung und der Direktansprache wechselwilliger Arbeitnehmer üblich. Direct Search befasst sich zudem auch häufig mit Zeitverträgen für Interim-Manager oder freie Mitarbeiter oder Beteiligungen bzw. Partnerschaften in Kanzleien oder Praxen. In beiden letztgenannten Tätigkeitsfeldern sind sowohl selbständige Makler als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Makler tätig.

Der Personalvermittler agiert meist auf Erfolgsbasis (Englisch: contingency) und erhält nur dann eine Provision, wenn er die Position erfolgreich besetzt. Der Personalberater wird auf Mandatsbasis engagiert und erhält einen Teil oder das gesamte Honorar unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position (Englisch: retained search). Das Unternehmen zahlt den Personalberater also für seinen Aufwand und den Personalvermittler für seinen (Makler-)Erfolg.

Bearbeitet von bigvic
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Was hat 1. mit einem Personalvermittler zu tun. Wenn du ALG beantragst, dann ist das der normale Amtsweg. Dazu bedarf es keine dritte Person.

Arbeitsamt zahlt den Vermittler, das ist damit gemeint.

Ob ein Unternehmen es so gerne sieht, dass du dich arbeitslos gemeldet hast, damit du dein MCITP machen konntest?

Wenn ich nichts finde?!?

Nummer 2 verstehe ich noch nicht ganz die Leistung des Personalvermittlers.

hat mich auch gewundert...

Ich habe soeben von dieser Vermittlungsstelle E-Mail erhalten:

Betreff: EAB Vermittlungsvertrag

Guten Tag, sehr geehrter Herr ...,

danke für Ihr Interesse an unserer Dienstleistung.

Anbei übermitteln wir Ihnen das Dokument Vermittlungsvertrag. Bitte senden Sie uns diesen zusammen mit dem Gutschein, Ihren Lebenslauf und den Zeugnissen möglichst zeitnah und soweit machbar per Mail oder Fax oder nötigenfalls per Post zurück.

Der Vermittlungsvertrag ist zu ergänzen:

Seite 1:

oben:

Tragen Sie hier bitte Ihren Namen, Adresse und Ihre Telefonnummer ein.

unten (§ 3):

Sollten Sie über einen Gutschein der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters verfügen, machen Sie bitte hier ein Kreuz und tragen dessen Laufzeit in die beiden dafür vorgesehenen leeren Felder ein.

Seite 2:

oben (§ 3):

Sollten Sie nicht über den oben genannten Vermittlungsgutschein verfügen, jedoch die Kosten selbst übernehmen wollen, bitte hier ein Kreuz und tragen Sie die Summe von € 2000.- in das leere Feld ein.

Sollten Sie zusätzlich an einer Berufsberatung (Coaching) interessiert sein, tragen Sie bitte im dafür vorgesehenen Feld die Summe von € 500.- ein. Dies ist jedoch nicht zwingend.

mittig (§ 5):

Entscheiden Sie sich hier, ob Sie uns ermöglichen wollen, Ihre Unterlagen in vollständiger Form an Arbeitgeber weiterreichen zu dürfen, oder ob Sie dies ausschließlich in anonymisierter Form wünschen. Jedoch reagieren die meisten Arbeitgeber nicht gut auf anonyme Bewerbungen, da diese selbstverständlich ebenfalls wissen möchten, um wen es sich handelt.

unten (§ 7):

Wenn Sie mit dem Vertrag, so wie er Ihnen vorliegt, einverstanden sind, kreuzen Sie hier bitte das Obere der beiden Kästchen an und bestätigen dieses auf der rechten Seite, außen, mit Datum und Unterschrift.

Sollten Sie Änderungswünsche hegen oder als Kostenübernehmer fungieren, kreuzen Sie bitte das untere der beiden Kästchen an und tragen Ihre Wünsche auf der dafür vorgesehenen, gestrichelten Linie ein.

ganz unten, links:

Hier bitte Ort, Datum und Unterschrift einfügen. Darunter, möglichst leserlich, nochmals Ihren vollständigen Namen.

Bei weiteren Fragen stehen wir unmittelbar zur Verfügung. Nach Erhalt werden wir Ihre Unterlagen unmittelbar dem Arbeitgeber zuleiten.

Bitte informieren Sie uns in jedem Fall über den weiteren Verlauf der Bewerbungssituation.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. ...

Nach einem Rückruf hieß es, dass es sie das seit einem Jahrzehnt kostenfrei für den Arbeitgeber vollziehen und die Kosten seitens AN -sei es über den Gutschein vom Arbeitsamt oder selbst (2000,- €)- erst dann zu begleichen sind, nachdem man sich erfolgreich in das jeweilige Unternehmen etabiliert hat.

Bearbeitet von daawuud
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Aber mal allgmein gefragt .... wozu brauchst diese Dienstleistung überhaupt? Man kann sich doch auch selber auf Stellensuche gehen und sich das Geld sparen (falls man selber zahlen muss). Wenn du natürlich selbst keine Chance siehst in Eigenregie was zu finden, dann ist das immernoch besser als garnichts zu machen.

Bearbeitet von bigvic
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Guten Tag,

hatte soeben ein Gespräch mit einem Personalvermittler. Fasse das Wesentliche zusammen:

Falls bis zur Ausbildung keine Arbeitsstelle vermittelt werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten an Honorierung der Personalvermittlung:

1. Antrag auf ALG und das Arbeitsamt zahlt

2. Keine Arbeitslosigkeit (z.B. Schule) und der Bewerber zahlt nach erfolgreichem Berufseinstieg (2000 Taler)

Das erste hört sich natürlich verlockend an, da ich mich in dieser Zeit auch im Bereich Microsoft mit einem MCITP-Kurs/Fernkurs anfangen könnte und das immer gut bei Unternehmen kommt.

Die zweite Möglichkeit finde ich nicht gerade verlockend...

Was sagt ihr dazu?

Das klingt in der Tat verwirrend, bzw. ich wuerde es eigentlich als unserioes einstufen.

Also, selbst, wenn Du 10 Jahre mit einem Personalberater zusammenarbeitest, zahlst Du normal nicht dafuer.

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2.000,- € würde ich sowieso nicht bezahlen und um ehrlich zu sein, würde ich mein Ruf beim Arbeitsamt auch nicht unbedingt versauen wollen, denn die Rede ist von zwei Riesen ;D - da lasse ich mir lieber ein Zertifikat finanzieren -auch wenn dieser teuerer ist und hab damit um einiges bessere Chancen um in den Arbeitsmarkt als profesioneller Employee einzusteigen ;D

Ihr werdet es mir nicht glauben, doch das ist einer der paar IT-Stellen, welche ich in meiner Umgebung (30 km Radius) gefunden habe. Die anderen fünf:

IT-Systemtechniker

EDV/Telekommunikation Außendienst (Kunden: Kleinunternehmen)

User Help Desk

IT-Helpdesk Mitarbeiter (Absage)

Servicetechniker IT

Hatte in meiner Berufsschulklasse 30 Mitschüler. Jetzt stelle ich mir die Frage "Für 30 IT-Systemelektroniker in einem Radius von 30 km gerade mal sechs Stellen?!?".

"IT-Markt boomt" - alles klar^^

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