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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich bin FIAE im 3. Lehrjahr und werde im Sommer nicht übernommen. Deshalb stecke ich derzeit "mitten" in der Bewerbungsphase. Hierzu habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber einen Azubi, sofern er nicht übernommen wird, nach §629 BGB freistellen muss, um ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können ( wenn weniger als 400 km, dann halber Tag, wenn mehr als 400 km dann ganzer Tag ).

Quelle: Freistellung für ein Vorstellungsgespräch bei Azubis? - Ausbildung

Nun ist es so, dass ich im Rheinland wohne und schon länger plane, nach der Ausbildung sowieso hier wegzugehen, ich möchte nämlich zu meinem Freund ziehen. Dieser wohnt allerdings in Frankfurt / Oder.. ( 700 km von mir entfernt ).

Dort habe ich mich natürlich auch beworben. Da meist natürlich ein Unternehmen zum bewerben nicht unbedingt ausreicht, frage ich mich, wie es sich hierbei verhält, wenn ich zB 5 Tage in relativ zeitnaher Folge ein Vorstellungsgespräch hab?

Muss mich mein Arbeitgeber dann auch für diese 5 Tage freistellen? Oder kann er sagen "Leg soviele wie möglich auf einen Tag", "Das sind zu viele, dafür geb ich Dir keinen Sonderurlaub" (das ist ihm zuzutrauen) oder ähnliches?

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Ich mein, einen Tag Urlaub müsste ich danach wahrscheinlich schon nehmen, je nach Verkehrslage brauch ich für die Heimfahrt schon so meine 8 Stunden.. ( Auf der Strecke stehen extrem viele Blitzer ;) ).

Ich muss dazu sagen, dass mein Chef und ich kein sonderlich gutes "Verhältnis" zueinander haben..

Deswegen brauch ich was festes in der Hand, damit er mich nicht "über den Tisch" ziehen kann..

Vielen Dank schonmal für jede Antwort!

Ich werde mir für solche Tage frei nehmen (Urlaub).

Damit es nicht zu viele Bewerbungen sein müssen, lasse ich nebenbei "um mich werben". Dafür legt man bei Jobbörsen und z.B. bei absolventa sein Profil an. Dann melden sich die Unternehmen bei Dir, wenn sie Interesse an Dir haben. Du kannst dann auch angeben, welche AGs keinen Zugriff zu Deinem Profil haben dürfen.

Sei aber vorsichtig: Manche Angebote sind nicht so toll und es gibt Unternehmen, die Dich dann als Billig-Ingenieur/Informatiker ausbeuten wollen.

Viel Glück!

  • 5 Wochen später...

ich zitiere aus dem bürgergesetzbuch:

§ 629

Freizeit zur Stellungssuche.Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

sollte kein problem sein.

Der Arbeitgeber muss dich definitiv Freistellen, aber du musst rechtzeitig bescheid geben. Bei mir hatten sich die Perso Tante quer gestellt und meinte wir werden nur unbezahlt freigestellt und da es nur um einen Tag ging waren mir die 15-20 € auch egal. Laut einem befreundetem Anwalt für Arbeitsrecht hätte ich vor Gericht 100%ig bezahlt frei bekommen.

Du musst die Termine allerdings nach Möglichkeit so legen, dass deinem Arbeitgeber wenig Schaden entsteht. Sprich Arbeitsamt am späten Nachmittag hin gehen usw.

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