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Empfohlene Antworten

Fuffzich?

@yatane Teilpunkte? Die Bögen haben wir doch nicht abgegeben -> kein Rechenweg!

Teilpunkte bei Zuordnungsaufgaben, war bisher in jeder WiSo Prüfung so hab bisher nur 1 gefunden wo es auf eine zuordnungsaufgabe oder antworten mit mehreren möglichkeiten keine Teilpunkte gab.

@Rest: Mein Stiefvater schaut sich das morgen mit mir an, der hat das studiert, ich denke morgen wird es eine Musterlösung geben.

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Wieso eigentlich bei 4 Bewerbungsgespräch vor Assesment? Bei allen meinen Bewerbungen bisher wars immer Assesment Center und dann bei Gefallen ein Gespräch. Das is Praxiserfahrung pur^^

Ich glaub da haben wir alle was verdreht, weil 2 Klassenkameraden auch meinten das das davor kommt.. wie gesagt morgen kommt die Musterlösung.

Machst du dann auch wieder ne schöne Tabelle wo man sich seine Przente ausrechnen kann? (wenn ich mich recht erinnere hast du das bei der zwischenprüfung auch gemacht gehabt?) :)

Ne das war jemand anders ;). Naja es stehen ja keine Punkte dran und bei sowas wäre ich seeeehr vorsichtig, aber wenn das jemand machen möchte kann er das gerne machen :) ich würde mich aber nicht darauf verlassen.

Ich glaub da haben wir alle was verdreht, weil 2 Klassenkameraden auch meinten das das davor kommt.. wie gesagt morgen kommt die Musterlösung.

Eigentlich sollte beides gehen. Das ist von Betrieb zu Betrieb sicherlich unterschiedlich. Bei zigtausend Bewerbungen ist es sinnvoll zuerst den Einstellungstest zu machen. Bei ner Handvoll Bewerbungen in einem kleinen Betrieb kann ich diese aber auch zuerst zu einem persönlichen Gespräch einladen und anschließend den Test machen lassen. Man hätte wie die Jahre zuvor diesen Punkt auch weglassen können, weil es m.E. nicht nur diese eine richtige Lösung gibt.

Eigentlich sollte beides gehen. Das ist von Betrieb zu Betrieb sicherlich unterschiedlich. Bei zigtausend Bewerbungen ist es sinnvoll zuerst den Einstellungstest zu machen. Bei ner Handvoll Bewerbungen in einem kleinen Betrieb kann ich diese aber auch zuerst zu einem persönlichen Gespräch einladen und anschließend den Test machen lassen. Man hätte wie die Jahre zuvor diesen Punkt auch weglassen können, weil es m.E. nicht nur diese eine richtige Lösung gibt.

Kann auch sein.. naja bei der IHK gibt es ja auch Aufgaben mit mehreren Lösungen..

@Guerreiro84 - Hab ich auch so. Ich denke die Bewerber werden im AC erst aussortiert damit man(die) sich die Gespräche erspart. Dafür sind die doch gedacht, oder? (kostet ja Zeit so ein persönliches Gespräch)

@yatane Ich meinte Teilpunkte nur auf diese Aufgabe bezogen. Kann mich an eine Lösung erinnern wo es 2,27% pro richtiger Antwort gab, oder so ähnlich.

ach ich denk einfach entweder 1 oder 2 punkte pro zuordnung oder richtige lösung (wenn mehrere richtig sein sollen) so war es bei den ganzen alten.

Hier auch mal meine Antworten:

1.) 2, 6

2.) 4, 5

3.) 2

4.) 1, 3, 2, 6, 4, 7, 5

5.) 1, 3, 6

6.) 2

7.) 3

8.) 3, 4

9.) 2, 3, 5

10.) 5

11.) 2, 3, 5

12.) 2, 4

13.) 5

14a) 5

14b) 18

15.) 1, 4

16.) 665,25€

17.) 4

18.) 02, 06, 07, 08

19.) 4

20.) 4

21.) 06, 04, 08, 09

22.) 1, 3

23.) 2, 8, 9 | 1, 6, 7 | 3, 4, 5

24.) 1

25.) 4

Wieso eigentlich bei 4 Bewerbungsgespräch vor Assesment? Bei allen meinen Bewerbungen bisher wars immer Assesment Center und dann bei Gefallen ein Gespräch. Das is Praxiserfahrung pur^^

So kenn ich das auch!!! ;)

ich hab folgendes:

1.)2|6

2.)3|4

3.)2

4.)1|4|2|6|3|7|5

5.)1|3|6

6.)3

7.)3

8.)3|4

9.)2|3|5

10.)5

11.)3|4|5

12.)2|3

13.)5

14.a)5

14.b)18

15.)1|4

16.)680,25 Begründung KV 7,3% + 0,9% Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (scheinen viele vergessen zu haben)

17.)1

18.)02|06|07|08

19.)3

20.)4

21.)07|01|08|09

22.)3|5

23.a)1|8|9

23.b)2|3|5

23.c)4|6|7

24.)1

25.)4

Ob das alles so richtig ist, weiß ich aber nicht :rolleyes:

Bearbeitet von tTt

ich hab folgendes:

16.)680,25 Begründung KV 7,3% + 0,9% Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (scheinen viele vergessen zu haben

Ob das alles so richtig ist, weiß ich aber nicht :rolleyes:

War die Frage nicht was zahlt der Arbeitgeber?^^

Wegen des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung, ich hab folgendes gerechnet:

Bruttolohn: 3000 €

Krankenversicherung: 14,6 %

Pflegeversicherung: 1,95

Rentenversicherung: 19,5 %

Arbeitslosenversicherung: 6,5 %

Summe: 14,6 + 1,95 + 19,5 + 6,5 = 42,55 %

AN-Anteil ist die Hälfte davon, also 42,55 / 2 = 21,275 %

Dazu kommt jetzt noch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9 %: 21,275 + 0,9 % = 22,175 %

3000 € * 0,22175 = 665,25 €

War die Frage nicht was zahlt der Arbeitgeber?^^

Nein, habe die Aufgabenstellung vor mir. "Ermitteln Sie den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung"

Gibt es eine Lösung zu 15? Scheinbar 1,4?

Wegen des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung, ich hab folgendes gerechnet:

Bruttolohn: 3000 €

Krankenversicherung: 14,6 %

Pflegeversicherung: 1,95

Rentenversicherung: 19,5 %

Arbeitslosenversicherung: 6,5 %

Summe: 14,6 + 1,95 + 19,5 + 6,5 = 42,55 %

AN-Anteil ist die Hälfte davon, also 42,55 / 2 = 21,275 %

Dazu kommt jetzt noch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9 %: 21,275 + 0,9 % = 22,175 %

3000 € * 0,22175 = 665,25 €

Lol - so kann man's natürlich auch rechnen.

Gibt es eine Lösung zu 15? Scheinbar 1,4?

Bezweifle ich, wie kommt ihr dazu das AUSZUBILDENDE abstimmen ob ein ZUSAMMENSCHLUSS geschieht???

Lol - so kann man's natürlich auch rechnen.

So ham wirs in der Berufsschule gelernt. Geht m.M.n. auch iwie am schnellsten.

Bezweifle ich, wie kommt ihr dazu das AUSZUBILDENDE abstimmen ob ein ZUSAMMENSCHLUSS geschieht???

Um noch was hinzuzufügen und WIESO darf der Geschäftsführer nicht abstimmen?? 2 ist meiner Meinung nach ZWINGEND richtig!

So ham wirs in der Berufsschule gelernt. Geht m.M.n. auch iwie am schnellsten.

stimmt, aber dann muss man halt an die nicht-fuffzich denken. gehuppt wie gesprungen

Um noch was hinzuzufügen und WIESO darf der Geschäftsführer nicht abstimmen?? 2 ist meiner Meinung nach ZWINGEND richtig!

@yatane weil er imo nicht Teil der Betriebsversammlung ist

Unter einer Betriebsversammlung versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten.

Oder: Macht bei der Fragestellung ja keinen Sinn wenn über die Entscheidung der Geschäftsleitung durch die Geschäftsleitung abgestimmt wird.

Bearbeitet von aphexZero

und wo steht das?

ich hab folgendes (geraten) ^^:

1.)2|6

2.)4|5

3.)2

4.)1|3|2|6|4|7|5

5.)1|3|6

6.)3

7.)5

8.)3|5

9.)2|3|5

10.)5

11.)2|3|5

12.)2|4

13.)5

14.a)5

14.b)18

15.)1|4

16.)292,50€

17.)3

18.)02|06|07|08

19.)4

20.)3

21.)06|04|08|09

22.)1|3

23.a)1|2|8

23.b)6|7|9

23.c)3|4|5

24.)1

25.)5

Um noch was hinzuzufügen und WIESO darf der Geschäftsführer nicht abstimmen?? 2 ist meiner Meinung nach ZWINGEND richtig!

Naja ich bin davon ausgegangen, dass eine Betriebsversammlung Arbeitnehmersache ist. Dazu schreibt die IGMetall unter anderem das hier:

In den Betriebs- und Abteilungsversammlungen hat nicht der Arbeitgeber, sondern der Betriebsrat das Hausrecht, d.h. er leitet die Versammlung und erteilt das Recht, sich zu Wort zu melden - daran ist auch der Arbeitgeber gebunden. Der Arbeitgeber ist - im Gegensatz zu den Mitarbeitern - weder antragsberechtigt noch hat er ein Stimmrecht bei Abstimmungen. Die Betriebsversammlung ist ausschließlich eine Angelegenheit der Belegschaft, das betrifft auch die Willensbildung.

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