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Lohnt sich eine Einsichtnahme bzgl. mündl. Prüfung?


Zanzarah

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Hallo,

heute habe ich mein IHK Zeugnis erhalten und "leider" habe ich im Bereich "Fachgespräch und Präsentation" um einen Punkt die bessere Note verpasst.

Dies ist natürlich ein wenig ärgerlich und ich frage mich, ob sich eine Einsichtnahme bzw. Anfechtung lohnt?!

Gerade bei diesem Prüfungsteil kann man doch am wenigsten die Lage nachvollziehen...

Hat schon jemand Erfahrung damit? Ist es ein großer Aufwand?

Ich würde mich über Ratschläge oder Erfahrungsberichte freuen :)

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IHK Düsseldorf: Nein.

Ich wollte meine mündliche Prüfung kontrollieren, das einzige was man mir vorlegen konnte war 1 von 3 Dokumentationen mit wenig Anmerkungen. Die anderen beiden Dokumentationen wurden scheinbar nie an die IHK zurückgegeben, sonstige Zettel mit Anmerkungen gab es auch nicht.

Ich hätte letztendlich eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können, diese wird aber vom gleichen PA durchgeführt wie beim ersten mal.

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Siehe grundsätzlich: Rechtsmittel IHK Prüfung

Im speziellen:

Dagegen ist es so gut wie unmöglich, gegen eine Benotungsentscheidung anzugehen. Die Benotung liegt im Ermessensspielraum Ihres Prüfungsausschusses und der hat in dem Punkt von Rechts wegen die absolute Lufthoheit, in die sich nicht einmal das Bundesverwaltungsgericht einmischen würde. Also versuchen Sie es lieber erst gar nicht.
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@Servior

Wenn die deine Doku verschludern, dann kannst du doch versuchen daraus einen Formfehler zu drehen :D.

@TE

Ich würde nicht die Mühe machen. Noten sind eh Kinderkram und gehören in die Grundschule. Du hast deine % und die sind aussagekräftiger als ne 1 2 oder 3. Ich meine: Jemand der 80% hat und dadurch ne 3, der hat 80 von 100 gewusst. Genauso wie einer der ne 3 hat aber 70 von 100 wusste.

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