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Bewertung Arbeitszeugnis

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

hätte gerne eine Aufschlüsselung meines Arbeitszeugnisses, da es mein erstes ist. Finde es alles in allem "okay". Wurde per Aufhebungsvertrag aufgehoben.

Arbeitszeugnis

Nachdem Herr xxx, geboren am xxx, vom xxx bis zum xxx seine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung in unserem Unternehmen zu Ende geführt hatte, wurde er nach der Ausbildung übernommen und war vom xxx bis zum xxx als xxx in unserem Hause beschäftigt.

[schwerpunkte]...

Bei der Bearbeitung seiner Aufgaben zeichnete er sich durch Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit aus. Seine Aufgaben erfüllte er zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen sowie unseren Kunden und Partnern war stets einwandfrei.

Das Anstellungsverhältnis wurde in beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und bedauern, Herrn Nowak als Mitarbeiter zu verlieren.

Wir wünschen Ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Otto

Geschäftsführer

  • Autor

Seh ich eigentlich ähnlich.

Ich hatte halt befürchtet, dass wenn ich nach ein paar Jahren das ausbildende Unternehmen verlasse (hier Kündigung, werd' hier nimmer glücklich), so einen "hinten rum übers Zeugnis" reingedrückt bekomme.

Wenigstens liest es sich beim ersten Mal akzeptabel^^

//Edit:

Habe nach einem Aufhebungsvertrag gefragt, damit ich die neue Stelle zum Monatsende antreten kann. Hatte eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (waren zum Zeitpunkt halt noch 4,5 Monate Kündigungsfrist).

Bei der Bearbeitung seiner Aufgaben zeichnete er sich durch Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit aus. Seine Aufgaben erfüllte er zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter.

Das ist zu knapp. Was ist mit lobenden Worten zu Einsatzbereitschaft, Initiative, Selbständigkeit, Arbeitsgeschwindigkeit usw? Ist nicht gut, wenn das fehlt! "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist nur durchschnittlich, weil das stets fehlt und damit gemeint ist, daß man öfters auch nicht voll zufrieden war.

Das Anstellungsverhältnis wurde in beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Das wird jeder so lesen, daß die Initiative vom Arbeitgeber ausging. Wenn es betriebsbedingt war, dann sollte das drinstehen. Sonst wird es so verstanden werden, daß irgendwas war, wo man Dir zwar nicht kündigen konnte, aber man trotzdem das Verhältnis beenden wollte. Das Bedauern und die Betonung "wertvoller Mitarbeiter" sind nicht geeignet, diese Frage zu zerstreuen, warum du gehen mußtest.

  • Autor

Kann ich dagegen irgendwas tun? Das Unternehmen sitzt da ja nun mal am längeren Hebel.

Gesagt wird mir "Oh nein, wie schade, dass du gehst, du hast immer super Arbeit gemacht, auch am Wochenende und Abends, und alles war bombös und juchu und hellau, super Entwicklung bei uns hier im Unternehmen".

Dann sagt man "JO, aber ich will weg".

Ergebnis: siehe Zeugnis oben. :D

Kann ich dagegen irgendwas tun? Das Unternehmen sitzt da ja nun mal am längeren Hebel.

Ergebnis: siehe Zeugnis oben. :D

Was Du nicht erzwingen kannst, ist eine überdurchschnittliche Beurteilung, ohne das nachweisen zu können. Wenn Du gekündigt hast, dann hat aber "verläßt uns auf eigenen Wunsch" drinzustehen.

Hast Du gute Beurteilungen schriftlich? Laß das Zeugnis von einer professionellen Zeugnisberatung begutachten. Mit der Expertise kannst Du einfordern, daß das Zeugnis verbessert wird, notfalls auch den Rechtsweg gehen.

Es gibt es schon, daß Firmen einem Mitarbeiter, der sich verabschiedet, noch eine reinwürgen wollen. Nichtsdestotrotz muß ein Zeugnis wohlwollend geschrieben sein.

  • Autor

1. Aber ein separates Ausbildungszeugnis hast du?

Nein, weil ich übernommen wurde und zu dem Zeitpunkt nicht drüber nachgedacht hatte.

2. Wie lange warst du da? Ein Monat?

mit Ausbildung 4,5 Jahre, ohne 2 Jahre :)

3. Warum aufhebungsvertrag, wenn du gekündigt hast?

Umgehung der Kündigungsfrist.

Wieso... er kriegt doch auch mit Aufhebungsvertrag eine Sperre weil er aktiv an der Beendigung deines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes beteiligt war.

Also wenn du kein Ausbildungszeugnis erhalten hast, dann ist dieses Zeugnis ******e hoch 10. Also da muss wesentlich mehr rein.

Aufhebungsvertrag ist 3 Monate sperre ...

Diese Pauschalaussage stimmt so nicht. Das AA kann eine dreimonatige Sperre verhängen, muss es aber nicht.

Ich selbst habe mal einen Job gekündigt und wurde nicht mit einer Sperre belegt. Man muss halt mit den Leute reden können.

Aufhebungsvertrag ohne Sperrung ist nur drin, wenn dir eine Kündigung schon angekündigt wurde.

Aber wenn du deinen Job gekündigt hast, dann ist eben nicht "musst halt mit den Leuten reden können", sondern du hattest jemanden als Sachbearbeiter der einfach keinen Plan von seinem Job hat, oder dich persönlich kennt und das zu deinen Gunsten interpretiert hat.

Also wenn ich das SGB so überfliege braucht es einen "wichtigen Grund" um die Sperre zu umgehen. Es gibt da also wohl einen Spielraum für den Sachbearbeiter. Aber wir kommen wohl vom Thema ab...

ALG 1 ist eine Versicherung. Eine Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag ist die absichtliche/vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles.

Außer du wärst so oder so gekündigt worden. Dann ist das eben keine vorsätzliche Herbeiführung, da du so oder so gekündigt worden wärst.

Also bitte nächstes mal korrekte Informationen geben. Falls du sicher sein willst, dass du richtig bist, dann bitte doch die Agentur für Arbeit um eine Überprüfung deines ALG1 Anspruches für die damalige Zeit, da du doch selber gekündigt hast. Wenn du denkst, dass du im Recht bist, dann solltest du nix zu befürchten haben.

  • Autor

Hi, danke für die rege Diskussion.

Bzgl. Sperre:

Mein Unternehmen hat mir diesbezüglich gesagt, dass sie deswegen einen Passus in den Aufhebungsvertrag mit aufnehmen, der ungefähr so lautet:

- Ohne Aufhebung hätten wir xy sowieso gekündigt

Soll wohl genau dafür sein, dass man (im Falle eines netten Sachbearbeiters) keine Sperre bekommt.

Mein Unternehmen hat mir diesbezüglich gesagt, dass sie deswegen einen Passus in den Aufhebungsvertrag mit aufnehmen, der ungefähr so lautet:

- Ohne Aufhebung hätten wir xy sowieso gekündigt

Verstehe ich nicht. Weiter oben schreibst Du

Habe nach einem Aufhebungsvertrag gefragt, damit ich die neue Stelle zum Monatsende antreten kann

Hast Du jetzt den Arbeitsvertrag unterschrieben, als Du schon die neue Stelle hattest oder nicht? Dann brauchst Du den Passus nicht, weil wenn Du in der neuen Stelle rausfliegst, hast Du ja keine Sperre. Und im Arbeitszeugnis, auf die Gefahr mich zu wiederholen, gehört rein "verläßt uns auf eigenen Wunsch", sonst bedeutet das, daß Du gegangen worden bist. Waren Sie, wie oben ausgeführt, sehr zufrieden mit Dir und Du hast beschlossen zu gehen, oder was es doch nicht ganz so?

Also der Arbeitgeber scheint sehr wohlwollend zu sein. Vielleicht hat der direkte Vorgesetzte, der das Zeugnis verfasst hat, keine Personalführungskenntnisse, und hat es darum so schlecht verfasst.

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

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