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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Morgen Leute,

folgende Sachlage. Ich habe letzten Monat meine Ausbildung zum FiSi angefangen. Da ich mein technisches Fachabitur mit dem Titel des Staatlich geprüften technischen Assistentent für Informatik Fachrichtung Informations- und Netzwerksystemtechnik abgeschlossen habe, kam mir zu Ohren, dass ich wohlmöglich meine Berufsschulpflicht während der Ausbildung schon erfüllt habe.

Da dieser Abschluss genau in diese Richtung geht, die meine Ausbildung nimmt, könnte mein Berufsschulabschluss angerechnet werden.

Entspricht das der Wahrheit, oder ist dies nur eine Sage?

Ich bedanke mich im Vorraus

Rien

Bei uns wurde gesagt, dass man die Schulpflicht erst erfüllt hat, wenn man das 21. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung vollendet hatte.

Aber wie schon gesagt, frag am besten bei der IHK :)

Aber wie schon gesagt, frag am besten bei der IHK :)

Oder aber in der Berufsschule. Schulgesetzte sind Ländersache, da kann es schon unterschiede geben.

BTW in NRW konnte man sich zwar von der Berufsschulepflicht befreien lassen, aber nur solange man nicht einen Tag in der BS gewesen war. (das ganze ist aber auch schon was her, evtl. hat sich da auch schon wieder was geändert).

Gruß Pönk

  • Autor

Also erstmal danke ich euch. Nun, bei Beginn meiner Ausbildung befand ich mich im 23. Lebensjahr.

Gut, ich werde mich dann mal weiter erkundingen. Werde euch dann auch noch mal Bescheid geben.

Danke

Du kannst ab 21 eine Befreiung von der Berufsschule beantragen. Allerdings verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb dann Dir auch die in der BS vermittelten Sachen beizubringen wozu ja u.a auch Buchhaltung etc. gehören.

Diese Aussage kommt direkt so von der IHK ;)

Hallo

ich hätte damals auch nicht in die BS gehen müssen, aber erstens ist es erholsam :D und zweitens bekommt man doch die ein oder andere Information die man für die Abschlussprüfung benötigt und drittens bekommst auch wenn du nicht in die BS gehst nicht mehr Gehalt ;)

Ich pers. finde es auch komisch eine Ausbildung gemacht zu haben, sich zu bewerben und kein BS Zeugnis zu haben. Aber das ist nur meine Meinung.

Gruß Hans-Jörg

  • Autor

Naja, auch euch beiden danke ich schonmal für die Antworten.

Ich persönlich werde von der BS ziemlich runtergezogen, kann mich da auch nicht konzentrieren. Die Schule ist auch nicht ganz so hübsch^^

Sieht mehr aus wie ein "Gestapobunker"

Lieber gehe ich arbeiten als das ich, schon von Anfang an der Schule, darauf warte, dass diese aus ist.

Nochmal Danke

Diese Aussage kommt direkt so von der IHK ;)

Insofern irrelevant, da Schulgesetze Angelegenheit der Bundesländer sind. D.h. ohne Angabe des Bundeslandes ist keine Aussage möglich. Ist es beispielsweise auch in NRW problemlos möglich, sich ab 21 von der Berufsschule abzumelden, besteht in Rheinland-Pfalz eine altersunabhängige Berufsschulpflicht.

BTW in NRW konnte man sich zwar von der Berufsschulepflicht befreien lassen, aber nur solange man nicht einen Tag in der BS gewesen war. (das ganze ist aber auch schon was her, evtl. hat sich da auch schon wieder was geändert).

Aus eigener Erfahrung: in NRW besteht keine Pflicht. Auch ist es egal, ob man schon einmal eine Berufsschule von innen gesehen hat oder nicht.

[...] und drittens bekommst auch wenn du nicht in die BS gehst nicht mehr Gehalt ;)

Das wiederrum ist abhängig vom Betrieb und dem eigenen Verhandlungsgeschick ;)

  • Autor
Ist es beispielsweise auch in NRW problemlos möglich, sich ab 21 von der Berufsschule abzumelden, besteht in Rheinland-Pfalz eine altersunabhängige Berufsschulpflicht.

Na das ist jetzt nicht gerade das was ich hören wollte. Mein Betrieb ist dann wohl leider in Rheinland-Pfalz...

Danke sehr

Na das ist jetzt nicht gerade das was ich hören wollte.

Dann hoffe ich mal, dass es Dir nicht allzusehr zugesetzt hat, denn die Info war falsch ;) Eigentlich wollte ich "Hessen" schreiben. Bitte entschuldige die Verwechslung - ich weiß auch nicht, warum ich die beiden Länder gerne mal durcheinander bringe :upps

Im Schulgesetz von Rheinland-Pfalz ist Folgendes zu finden:

Verlängerung des Schulbesuchs,

Berechtigung zum Besuch der Berufsschule

(1) Besteht nach Ablauf von zwölf Schuljahren noch ein Berufsausbildungsverhältnis, so hat die oder der Auszubildende die Berufsschule bis zu dessen Abschluss zu besuchen. Die Schulbehörde kann Zeiten vorangegangenen Schulbesuchs anrechnen. § 60 Abs. 2 Nr. 2 bleibt unberührt.

[...]

(3) Auszubildende, deren Berufsausbildungsverhältnis nach Beendigung der Pflicht zum Schulbesuch begründet worden ist, sind bis zu dessen Abschluss zum Besuch der Berufsschule berechtigt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Ergo: hast Du bereits 12 Jahre Schulbesuch hinter Dir, so bist Du nicht mehr zu einem Berufsschulbesuch verpflichtet.

Ich kann hier zwar nicht direkt was zu deinen Fragen dienen, wollte dich aber in deinem Gedanken ein wenig bestärken.

Es wird dir ohne Zweifel gelingen, die Abschlussprüfung ohne einen Besuch der BS abzuschließen und das auch ohne nennenswerte Einschränkungen. Du solltest nur das ein oder andere Buch zur Prüfung wenigstens gelesen haben, dass dir die Schemata von den Prüfungen geläufig ist.

Dass man in der BS runtergezogen wird, wenn man nicht der letzte Trottel ist, kann in ganz vielen Fällen leider wahr sein. Der Unterricht ist auf den DAU ausgelegt und wird auch so von 90% der Lehrer durchgezogen. Das ist zumindest was aus meinem Bekanntenkreis hervorgeht.

Der meiner Meinung nach größte Nachteil liegt darin, dass du keine eventuell langjährigen Kontakte mit gleichgesinnten knüpfen kannst. Ich habe heute noch Freundschaften aus der Zeit der BS.

Grüße

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