Zum Inhalt springen

Userlösungen Zwischenprüfung Frühjahr 2013


uthred

Empfohlene Beiträge

§22 - BBiG

"(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen."

Klingt für mich nach "Ausbildungswechsel"-Antwort

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 241
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

3 ist definitiv richtig! Kündigung möglich, wenn man die Ausbildung wechseln will (aber nicht den arbeitgeber, sondern den beruf).

Zur Pufferzeitaufgabe, wenn die Aufgabe einen Fehler hat, kann sie seitens der IHK auch nicht einfach so bewertet werden.

Bearbeitet von larst
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sicher das die Antwort stimmt? Die Pufferzeit wird doch berechnet um eben solche Verschiebungen auszugleichen oder nicht?

Also wenn man genau überlegt ist die Antwort: "Bei einer Änderung des Zeitbedarfs eines Vorganges müssen die Puffer der Vorgänger neu ermittelt werden." falsch. Wenn sich die Zeit eines Puffervorganges ändert, müssten die Nachfolgenden Vorgänge angepasst werden, nicht die Vorgänger

...es sei denn ich steh jetzt völlig auf der Glasfaserleitung :D

Bearbeitet von Lachinformatiker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn man genau überlegt ist die Antwort: "Bei einer Änderung des Zeitbedarfs eines Vorganges müssen die Puffer der Vorgänger neu ermittelt werden." falsch. Wenn sich die Zeit eines Puffervorganges ändert, müssten die Nachfolgenden Vorgänge angepasst werden, nicht die Vorgänger

...es sei denn ich steh jetzt völlig auf der Glasfaserleitung :D

Ach.. wir sind uns einfach einig - die stimmt nicht. Grund: egal. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

70 Punkte sind noch ok mein Chef verlangt >90% -.- und ich glaube die habe ich nicht...

Ich frage mich ob das ein Kündigungsgrund ist o_O

Nein die können dich nicht wegen der Zwischenprüfung kündigen. Also nach meiner Berechnung habe ich jetzt schon 67-70 % wer weiß aber ob die IHK nicht ganz spinnt und andere Lösungen hat als uns xD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

70 Punkte sind noch ok mein Chef verlangt >90% -.- und ich glaube die habe ich nicht...

Ich frage mich ob das ein Kündigungsgrund ist o_O

Banane sowas zu verlangen. In den Prüfungen kommt häufig was vor, was Themen mäßig nicht von der BS oder dem Betrieb abgedeckt wird. Aber ein Kündigungsgrund ist das nicht. Wie soll man da argumentieren:"Der Auszubildende hat zwar die Prüfung bestanden und liegt sogar über dem IHK Schnitt (häufig zwischen 60-75% so wie ich gehört habe), aber der kann nüscht^^" Mach dir keinen Kopp

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

70 Punkte sind noch ok mein Chef verlangt >90% -.- und ich glaube die habe ich nicht...

Ich frage mich ob das ein Kündigungsgrund ist o_O

90 ist aber auch n bisschen krass.. o_O

Vor allem "verlangt das".. also ich kenne das von einem aus meiner BBS Klasse, dass sein Chef sowas meinte von wegen "wenn du ne 2 schreibst wirst du übernommen".. (wobei das ja eher "positiver Druck" ist)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein die können dich nicht wegen der Zwischenprüfung kündigen.

Na dann bin ich ja beruhigt, trotzdem bin ich mir da nicht ganz sicher den es war "vereinbart", dass ich über 90% erreiche...

Und das finde ich auch ziemlich hart, da ich meine Ausbildung erst seit einem halben Jahr habe (Ich habe um ein Jahr verkürzt) ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na dann bin ich ja beruhigt, trotzdem bin ich mir da nicht ganz sicher den es war "vereinbart", dass ich über 90% erreiche...

Und das finde ich auch ziemlich hart, da ich meine Ausbildung erst seit einem halben Jahr habe (Ich habe um ein Jahr verkürzt) ...

Was hat dein Chef von den 90%..?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Äääääähhhhhhmmmmm..... ich weiß es nicht, er hat auf die Frage nur gemeint, werd nicht fresch

Das Handbuch ist veraltet und schrott, vom Aufbau und auch sonst...

Ich hoffe das ist einer, bei dem man nur nicht merkt wenn der Spaß macht. Ansonsten klingt das, nach einer super Arbeitsathmosphäre....Apro PO, um sowas geht's in den Prüfungen auch, kannst ihm ja sagen, du hast viele Aufgaben anhand seines Führungsstils beantwortet. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zwischenprüfung Frühjahr 2012

Vorläufige Lösungen

Fachinformatiker / Fachinformatikerin


Insgesamt 100 Punkte,

Funktion 1 (25 P.) 1,9231 P./Aufg.; Funktion 2 (40 P.) 2,5000 P./Aufg. 

Funktion 3 (20 P.) 2,0000 P./Aufg.; Funktion 4 (15 P.) 1,8750 P./Aufg.


Teilbewertung: die Teilaufgaben 1.9, 1.10, 1.11, 1.13, 2.8, 2.9, 2.10, 2.14, 2.16 3.1 und 3.4

Globalbewertung: die übrigen AUfgaben

Hinweis: Die Kennziffern in den Kästchen (bei mir mit *) sind untereinander beliebig austauschbar.


Funktion 1:

1.1)	4

1.2)	3

1.3)	2

1.4)	3

1.5)	3

1.6)	5

1.7)	3

1.8)	4

1.9)	a)	23,1
	3,5

1.10)	*1

	*2

	*6

1.11)	a)	5
	2

	c)	1

	d)	4

	e)	3

1.12)	a)	2
	3

	c)	4

	d)	5

	e)	1

	f)	7

	g)	6

1.13)	*5

	*6


Funktion 2:

2.1)	4

2.2)	a)	3
	2

	c)	4

	d)	1

2.3)	5

2.4)	4

2.5)	3

2.6)	3

2.7)	4

2.8)	a)	4
	2

	c)	3

	d)	1

2.9)	a)	1
	4

	c)	2

2.10)	*2

	*5

	*6

2.11)	3

2.12)	0,51

2.13)	79,38

2.14)	a)	3
	4

2.15)	4

2.16)	a)	11100101
	156



Funktion 3:

3.1)	a)	1
	2

	c)	3

	d)	1

	e)	4

3.2)	1

3.3)	3

3.4)	*3

	*4

3.5)	4

3.6)	2

3.7)	3

3.8)	3

3.9)	1

3.10)	1



Funktion 4:

4.1)	2

4.2)	3

4.3)	1

4.4)	4

4.5)	2

4.6)	3

4.7)	0,45

4.8)	1[/code]

Also wie ihr seht haben die auch Teilpunkte bekommen xD lol laut das hätte ich 73 % xD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...