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berufliche Fortbildung zur Zulassung Studium


Casakoba

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Hi,

Im Sommer schließe ich meine Ausbildung als Fachinformatiker (Systemintegration) ab und möchte gerne weiterführend ein Studium in der Wirtschaftsinformatik belegen.

Nur sind die Voraussetzung hierfür nicht geschaffen, da ich nach der Ausbildung mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen müsste. Mein Ziel wäre es, 1 Jahr nach meiner Ausbildung mit dem Studium zu beginnen.

Jetzt habe ich gehört, dass man durch Fortbildungen (z.B IHK) diese Voraussetzungen umgehen kann mit der 2 Jahren Berufserfahrung und somit eine direkte Berechtigung zur Fachhochschule erlangt werden kann.

Welche Fortbildungen (welche innerhalb eines Jahres abschließbar sind) könnten hier belegt werden?

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Du musst nachschauen, generell gilt, dass die Uni/FH die Zulassungsvorraussetzungen für einen Studiengang festlegt, wenn Du keine (Fach-)Hochschulreife hast, dann musst diese entweder nachholen oder eben schauen, was Deine Wunschhochschule von Dir verlangt. Generell gilt aber imho, dass Du keinen Rechtsanspruch gelten machen kannst, d.h. es liegt immer im Ermessen der Hochschule. Mein Tipp wäre generell mal bei dem Studienberater / Fachschaft o.ä. einen Termin zu machen und persönlich vorbei zu gehen. Theoretisch kannst Du Dir ja schon einen Gasthörerschein besorgen oder wie es z.B. auch gemacht wird ein so genanntes "Vorstudium" machen, d.h. Du würdest studieren und auch die Prüfungen ablegen, die aber unter Vorbehalt gewertet werden bis Du die Zulassungsvorraussetzung nachreichst. Ist aber alles wie gesagt Sache der Hochschule, also wirklich dort einmal Fragen

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Betriebsinformatiker (HWK) wird mancherorts als Vollzeitkurs angeboten und dauert dann ca. ein halbes Jahr.

Meister-BAföG ist in dieser Zeit möglich. Mit dem erfolgreichen Bestehen hast du einen handwerksmeisterähnlichen Abschluss, welcher in vielen Bundesländern den Allgemeinen Hochschulzugang (also auch die Studienmöglichkeit an der Uni) bedeutet.

Diesen Weg bin ich gegangen und kann für Bayern bestätigen, dass er funktioniert (komme jetzt ins vierte Fachsemester).

Ähnliche Kurse gibt es natürlich auch von der IHK ;)

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Hört sich soweit gut an, wenn es seitens der IHK auch ähnliche Kurse gibt, die innerhalb von 12 Monate belegbar sind.

In RLP ist es leider so, dass für die Berechtigung an einer Hochschule zu studieren, die zweijährige Berufserfahrung unabdingbar ist (habe bereits mit der Studienberatung gesprochen). Vorstudium oder dergleichen, wurden in RLP abgeschafft.

Der einzige Weg, um die zweijährige Berufserfahrung aus dem Weg zu gehen, wären solche Kurse, die als berufliche Fortbildung gewertet werden und keinerlei zeitlicher Einschränkung respektive "Berufserfahrung" unterliegen.

Sollte es noch einen Weg geben, bin ich für Vorschläge offen.

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Ich habe mal nachgeforscht, in Bezug auf den Weiterbildungsgang des Betriebsinformatikers, besteht ohne viel Aufwand die Möglichkeit unmittelbar nach dem IHK-Abschluss den Zugang zur FH zu erreichen.

Die Problematik, die sich hierbei stellt, diese Kurse konnte ich bisher nur in Bayern erblicken und leider noch nicht in Rheinland-Pfalz.

Gibt es ähnliche Kurse oder den gleichen im Umkreis Rheinland Pfalz?

Eine HWK in Bayern teilte mir aber erfreulicherweise mit, dass der Betriebsinformatiker auch in Rheinland Pfalz anerkannt wird.

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  • 4 Wochen später...

Mach doch nach deiner Ausbildung den "Operative Professional - IHK". Der geht 18 Monate, hat Niveaustufe 6 (gleich wie Bachelor) und du hast danach automatisch die Hochschulzugangsberechtigung. Du könntest direkt nach bestehen der Prüfung einen Masterabschluss in Informatik anstreben (du überspringst den Bachelor; gilt nur für einige Bundesländer; du kannst Dich allerdings auch bspw. in UK an 'ner Uni einschreiben und die Kurse hier in deutscher Sprache belegen). Falls Du Interesse an 'nem Link hast und mehr Info's brauchst, schreib einfach per PN.

Grüße,

kyborgius

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Mach doch nach deiner Ausbildung den "Operative Professional - IHK". Der geht 18 Monate, hat Niveaustufe 6 (gleich wie Bachelor) und du hast danach automatisch die Hochschulzugangsberechtigung. Du könntest direkt nach bestehen der Prüfung einen Masterabschluss in Informatik anstreben (du überspringst den Bachelor; gilt nur für einige Bundesländer; du kannst Dich allerdings auch bspw. in UK an 'ner Uni einschreiben und die Kurse hier in deutscher Sprache belegen). Falls Du Interesse an 'nem Link hast und mehr Info's brauchst, schreib einfach per PN.

Grüße,

kyborgius

Kannst du den Link nicht einfach hier rein posten? Ich bin mir relativ sicher, dass sowas an keiner staatlichen Hochschule in Deutschland "einfach so" funktionieren würde - und dass du damit einen "normalen" konsekutiven Master belegst wird schonmal gleich gar nicht funktionieren.

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Wie ich schon sagte, ist dass von Bundesland zu Bundesland sowie von Uni zu Uni unterschiedlich. Du musst bedenken dass der OP zusätzlich zu deiner Berufsausbildung gerechnet wird. Du hast also Fachinformatiker + OP; ist im Gegenzug rein von der Qualifikation identisch mit einem Bachelor Abschluss. Es ist natürlich klar, dass der Inhalt von einem Bachelor Studium abweicht, da im Grunde zwei unterschiedliche Paar Schuhe vor der Tür stehen. Ich persönlich mache den OP bei der manQ - Management Qualifizierung - manQ - Management Qualifizierung. Du kannst da ja einfach mal anrufen und dir die Informationen zukommen lassen, ich denke dass wäre sinnvoller als wenn ich hier jetzt alles in Textform schreibe ;-).

Grüße,

kyborgius

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Es ist natürlich klar, dass der Inhalt von einem Bachelor Studium abweicht, da im Grunde zwei unterschiedliche Paar Schuhe vor der Tür stehen.

Das ist noch sehr nett ausgedrückt :) Es gab ja schon genug Threads dazu, inwieweit man eine 3jährige akademische Vollzeitausbildung mit einem 1,5jähirgen Teilzeitlehrgang vergleichen kann (imo: überhaupt nicht).

Deswegen auch die Frage: Wenn ich richtig informiert bin, hast du auch im OP weder mit Mathematik noch mit den Grundlagen der Informatik zu tun - (genausowenig wie in der IHK-Ausbildung selbst). Das sind mehr als zwei verschiedene Paar Schuhe.

Und ich wage wirklich zu bezweifeln, dass eine Universität oder Fachhochschule jemanden für einen Informatik-Master aufnimmt, der so etwas nicht kann bzw. dessen Mathematik Kenntnisse auf dem Stand der Realschule sind.

Von daher wäre es doch das einfachste wenn du ein paar Unis/FHs hier rein schreibst - ich habe zumindest nach kurzer Suche keine gefunden.

Übringens, nicht dass das falsch verstanden würde: Man hat logischerweise wohl auch keine Möglichkeit, direkt nach dem Bachelor an der Uni den Strategischen Professional der IHK zu machen, obwohl man "formell" gesehen dafür qualifiziert würde.

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Du hast also Fachinformatiker + OP; ist im Gegenzug rein von der Qualifikation identisch mit einem Bachelor Abschluss.

Die von dir genannte WebSeite sagt dazu aus:

Im "Deutschen Qualifikationsrahmen" sind die Abschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 und damit auf der Ebene eines Bachelors eingeordnet.

Leider hat der "Deutschen Qualifikationsrahmen" rein garnichts mit einer Studienzulassung zu tun!

Der DQR bildet die Voraussetzungen zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in Deutschland.

Der DQR dient dazu, die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen in Relation zu den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens zu setzen. Darüber hinaus kann der DQR auch innerhalb Deutschlands einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Bildungsabschlüssen leisten. Die Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen über die Grenzen der eigenen Bildungsbereiche hinweg eröffnen Chancen für mehr Durchlässigkeit u. a. zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung.

Der DQR hat keine Gesetzeskraft. Die Zuordnung von Kompetenzen und Qualifikationen zu den acht Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens heben nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen auf, d. h. das Erreichen eines bestimmten Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens berechtigt nicht automatisch zum Zugang in Bildungsgänge, die Qualifikationen im nächst höheren Niveau vermitteln.

Quelle: DRQ

Gruß Pönk

Bearbeitet von Pönk
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Und Pönk hat recht! Wie ich bereits mehrmals geschrieben habe gilt der DQR nur für das Ausland, da im Ausland niemand unsere (durchaus im Vergleich hochwertigen) Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme kennt. Jemand mit unserem IHK-Abschluss oder OP hat im Ausland häufig das fachliche Niveau eines dortigen Bachelors.

Für das Inland hat das überhaupt keine Bedeutung, was man am öffentlichen Dienst und den Hochschulen sehr gut sehen kann und der DQR im Link von Pönk auch passend selbst bestätigt:

1. im ÖD wird niemand mit OP+Ausbildung auf die Eingruppierungsstufe für Bachelor/FH gehoben.

2. ebenso darfst Du an keiner mir bekannten Hochschule einen konsekutiven Master machen und den Bachelor "überspringen".

Falls Du andere Infos hast: her damit. Und PS: Unis wie die Donau Uni Krems zählt nicht, sie ist nämlich hier nicht akkreditiert und anerkannt:

eworben wurde anfangs von der IHK der IT Business Manager als Bachelor gleichwertig. Von meiner Dienststelle wurde dieser dann auch als Aufstiegsgrundlage gebucht. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Abschluß in keiner Art und Weise brauchbar und anerkannt ist. Besonders der Staat setzt bei der Beamteneingruppierung einen ordentlichen Hochschulabschluß voraus und keinen Aldi-Abschluß (mein Gefühl).

Ich habe mehrer Schreiben vom BBiB und des Lff, aus denen hervorgeht, dass die Weiterbildung nicht anerkannt wird (sondern nur belächelt wird).

Auch ich hatte anfangs die Idee nach dem Abschluß an der Donau-Uni Krems den Master zu machen. Meine Recherchen zu diesem Thema brachte jedoch das gleiche Ergebnis. Auch dieser Masterabschluß wird in Deutschland nicht anerkannt.

In Österreich wird nähmlich klar unterschieden ob es sich um eine Weiterbildungs-Uni oder um eine ordentliche Uni handelt. Diese Unterscheidung gibt es jedoch in Deutschland nicht. Also keine Anerkennung!

Ich habe mich auch schon mit dem Gedanken gespielt den Rechtsweg zu bemühen, jedoch bis heute eher frustran nicht gemacht.

(wobei ich das Statement mit "Belächeln" und "ALDI-Abschluss" nicht teile, sondern z.B. den OP für sehr hochwertig und für den Bereich, für den er angedacht ist auch als qualifizierend erachte)

Fazit: Satz mit X, geändert hat sich nix. Und die IHK versucht diesen Mangel natürlich "unter der Decke" zu halten um mehr Leute in ihre Weiterbildungsprogramme anzulocken. Wenn man dann mal wirklich nachbohrt und fragt wird das auch kleinlaut zugegeben, dass man im DQR auf dem Papier gleichgestellt zum Bachelor ist, das für einen selbst aber keinerlei positiven Nebeneffekt hat.

Man sieht wohin das führt: im besten Fall sitzt man, wie kyborgius, Fehlinformationen auf. Im schlimmsten Fall macht jemand den Abschluss, schickt seine Bewerbungsunterlagen für den Master anschließend an eine deutsche Uni oder erhofft sich den Einstieg in einen höheren Dienst im ÖD und erlebt dann ein böses Erwachen.

Bearbeitet von Kwaiken
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Im schlimmsten Fall macht jemand den Abschluss, schickt seine Bewerbungsunterlagen für den Master anschließend an eine deutsche Uni...

Wobei es dem TE ja um die generelle Studienzulassung ging (also Bachlor-Studium) und die sollte man doch eigentlich auch mit dem OP erwerben.

Zumindestens nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009. Der Punkt 1.2 ist vom Stundenumfang her ja erfüllt, habe nur nicht gefunden ob §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom OP bereits erfüllt werden.

Gruß Pönk

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Wobei es dem TE ja um die generelle Studienzulassung ging (also Bachlor-Studium) und die sollte man doch eigentlich auch mit dem OP erwerben.

Die fachgebundene erwirbt man auch mit 3 Jahren Berufserfahrung. Ist nicht häufig der Fall, dass man eine allgemeine braucht weil man plötzlich merkt, dass man statt Informatik/Mathematik/Elektrotechnik nu Medizin studieren will ;) Wer nur einen Realschulabschluss + Ausbildung hat und die allgemeine Hochschulreife innerhalb von 2 Jahren machen möchte, der könnte mit einem OP ggf. wirklich verkürzen. Ich habe mir das zwar nicht bis zum Ende durchgedacht, sehe aber (noch) nichts, was dagegen spricht. Vom finanziellen Aspekt und dem Sinn mal abgesehen.

Zumindestens nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009. Der Punkt 1.2 ist von dem Stundenumfang her ja erfüllt, habe nur nicht gefunden ob §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom OP bereits erfüllt wird.

Scheint so zu sein. Zumindest lt. Uni Mainz.

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Ich habe jetzt einfach mal im Internet geschaut, wie es in Baden-Württemberg aussieht (in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein) (Quelle):

Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, z.B. qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben.

Möglichkeiten scheinen also zu bestehen. Weiter heißt es:

So steht Meister/innen und Absolventen/-innen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen.

Damit sind Meister/innen und Absolventen/-innen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten/-innen allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.

Da das schwammig formuliert ist, wird bestimmt die IHK weiterhelfen, was eine "gleichwertige berufliche Fortbildungen" ist. Oder eben die Unis/FHs fragen, ob ein IHK-Kurs als solches angerechnet wird, bevor man ihn "unnötig" macht. Aber selbst ohne das ist es möglich:

Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden: Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule erforderlich.

Also kann man auch probieren, ob man den Eignungstest schafft, nachdem man eine Weile gearbeitet hat.

Es ist, denke ich, aber nie falsch, Abi oder FH-Reife nachzuholen, das geht ja auch neben dem Job über Abendschulen oder über Fernkurse (ils, gls und wie sie alle heißen).

Eine andere Möglichkeit wäre ein dules Studium. Wenn man einen Arbeitgeber findet, der einen nimmt, muss die Duale Hochschule einen auch ohne FH-Reife oder Abitur annehmen (auch wenn es hier dann wieder Eignungstests gibt).

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