Veröffentlicht 8. Mai 201312 j Mal ne Verständnissfrage hierzu Dass bei Anna Dräger zum 31.12.2013 gekündigt wird is klar. Sind ja 7 Monate bis dorthin (Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezemer) . Aber warum meinen hier viele dass bei Peterkrall am 31. August der letzte Tag ist? Das sind ja nur 3 Monate (Juni, Juli, August) aber er wird ja erst nach 4 Monaten gekündigt ("zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats") d.h. es müsste eig. September sein (siehe meine Zeichnung unten) Und bei Uwe Bäcker versteh ichs auch nich so ganz. Er ist 25 Jahre, hat das 25. Lebensjahr noch nicht beendet. D.h. (2) fällt ganz raus und nur (1) zählt? Sprich 15. Juni? Und wie ist das nun mit Samstagen? Wird dann der nächste Werktag genommen also der 17.Juni? Bearbeitet 8. Mai 201312 j von Waschmaschine
8. Mai 201312 j 15. Juni und 30. September ist richtig. Ob Samstag oder nicht spielt keine Rolle. Hab aber leider 17. geantwortet
9. Mai 201312 j Spielt keine Rolle ob Samstag oder Sonntag oder Feiertag. Steht ja da im 1. Absatz > zum 15. oder Ende Eines Monats.
9. Mai 201312 j Das einzige was an dieser Aufgabe ein wenig Tricky gegenüber den vorangegangenen Prüfungen war, ist es, dass die Frau Dräger 47 Jahre alt ist und nicht 46 weswegen die kompletten 7 Monate gerechnet werden mussten. Bisher fielen die immer in dieser "unter 25 Regel" hinein. Somit müsste 15.06.2013, 30.09.2013 und 31.12.2013 die korrekte Antwort sein. Samstage werden nicht berücksichtig, zum einem weil es Unternehmen gibt in dem auch Samstage gearbeitet wird, zum anderen weil kein Hinweis darauf war, dass diese Berücksichtigt werden müssen.
9. Mai 201312 j Autor Das einzige was an dieser Aufgabe ein wenig Tricky gegenüber den vorangegangenen Prüfungen war, ist es, dass die Frau Dräger 47 Jahre alt ist und nicht 46 Wo wäre da der Unterschied? Wichtig ist ja dass sie >= 20 Jahre dort gearbeitet hat
9. Mai 201312 j Jein, es gibt den Absatz dass die Jahre vor dem Vollendeten 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt werden. Traff wie gesagt in diesem Fall nicht zu aber es gab Prüfungen wo dies zutraff, dann war Sie/Er zwar über 20 Jahre im Unternehmen gezählt haben aber z.B nur 18, dann ergab sich 6 Monate Kündigungsfrist anstatt 7.
9. Mai 201312 j Autor Achso jetzt versteh ich, wenn die 44 wäre bspw und 25 jahre dort gearbeitet hat müsste sie wie jmd der 19 jahre dort gearbeitet hat bewertet werden oder wie? weil sie hat ja 6 jahre dort gearbeitet als sie noch u25 war. Sprich dann wärs 6 Monate statt 7 Man das ist unnötig kompliziert :upps Bearbeitet 9. Mai 201312 j von Waschmaschine
9. Mai 201312 j @unter 25 gearbeitet Diese Regelung ist seit dem 19.1.2010 durch Urteil vom Europaeischen Gerichsthof ungültig. Mehr dazu: 10/018 Diskriminierung jngerer Arbeitnehmer - Hensche Rechtsanwlte
9. Mai 201312 j Also Ich habe beim Uwe Bäcker den 12.06. rauss da er 1 Jahr beschäftigt ist und somit 4 Wochen... 4 Wochen != 1 Monat.
9. Mai 201312 j Joah am 15 oder ende kannste die Kündigung aussprechen und dann 4 Wochen danach bisse weg
9. Mai 201312 j Hm, ne .. So dürfte das nicht gemeint sein. Ich kann kündigen wann immer ich will, muss aber die Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt wahren.
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