Veröffentlicht 18. Juni 201312 j Hallo Leute, ich habe die GA1 verhauen und habe nun die Möglichkeit, diese im Winter zu wiederholen. Meine Präsi habe ich Anfang Juli und der Ausbildungsvertrag läuft bis August. Den Vetrag für die Übernahme habe ich schon unterschrieben... Nun habe ich mehrere Dinge gelesen, wobei ich nicht ganz weiß, ob diese auch richtig sind. 1. Muss ich die Berufsschule bis zur Prüfung weiter besuchen? Wenn ja, gibt es die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen? 2. Habe ich gelesen, dass man das Ausbildungsverhältnis bis zur Prüfung ruhen lassen kann und bis dahin "normal" arbeiten kann
18. Juni 201312 j Ich bin selber kein Experte, doch hatten wir selber einen in der Klasse gehabt, dem ähnliches widerfahren ist. Erstmal ist dein Vertrag zur übernahme ungültig, da die Vorraussetzungen nicht mehr stimmen (Abgeschlossene Berufsausbildung). Im Normalfall musst du die Berufsschule weiterhin besuchen in der Klasse unter dir.Ob man dich allerdings freistellen kann ist wohl Sache deiner Berufsschule. Zu deinem zweiten Punkt kann ich dir leider nichts sagen, da bin ich mehr als überfragt und müsste selbst nachlesen. Wende dich doch an deine Personalabteilen, so ihr denn eine habt. Es ist mit deren Aufgabe sowas zu wissen oder in Erfahrung zu bringen. Die Präsi solltest du allerdings trotzdem halten, da du nur die Teile wiederholen musst in denen du durchgefallen bist.
18. Juni 201312 j Ist ja nicht umbedingt schlecht, wenn du die BS weiter besucht. Im letztem Teil vom Schljahr werden sowieso nur noch APs durchgearbeitet. Ist zumindest bei mir so.
20. Juni 201312 j Autor Die Präsentation werde ich aufjedenfall halten, nur da die BS nichts auf die Reihe bekommt, wäre ein Besuch weniger produktiv. Hat hier jmd. nähere Infos?
20. Juni 201312 j Im letztem Teil vom Schljahr werden sowieso nur noch APs durchgearbeitet. Ist zumindest bei mir so. Naja, wenn er im Winter die Prüfung wiederholt, ist er ja bis dahin im ersten Schulhalbjahr. Und da wird schon noch Stoff gepaukt.
20. Juni 201312 j Naja, wenn er im Winter die Prüfung wiederholt, ist er ja bis dahin im ersten Schulhalbjahr. Und da wird schon noch Stoff gepaukt. Jop. Und das mit der Übernahme kann trotzdem klappen, es MUSS ja ja nicht zwingend im Vertrag eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt werden, sonder es KANN
20. Juni 201312 j Ich würde dir trotzdem DRINGEND dazu raten, die Ausbildung zu vollenden. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist man in Deutschland einfach weniger wert. Da muss man sich nur umhören oder das Arbeitsamt fragen.
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