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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

Ich habe angefangen meine Monatsberichte mit Hand zu schreiben und würde jetzt gerne auf den PC umsteigen.

Meine Frage ist, darf ich das?

Meine andere Frage ist, diejenigen die die Monatsberichte mit dem PC schreiben, gibt es da Vorlagen oder anderes spezielles worauf man achten muss?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Das kommt glaube ich ganz auf deine IHK an. Es ist ja auch von IHK zu IHK unterschiedlich, ob man diese Berichte bei einer Prüfung vorzeigen muss oder nicht. Einige IHKs geben Vorlagen raus (die dann bei einigen zwingend zu benutzen sind, bei anderen halt nicht), andere nicht. Frag doch am besten mal in deiner Berufschulklasse, wie die anderen das machen, und wegen der Vorlagen kannst du auch direkt bei der IHK anrufen. Dein Ausbilder sollte ja auch wissen, wie die Azubis vor dir das gemacht haben, vielleicht gibt es da Beispiele.

Da Bildung Ländersache ist, und solche Dinge sogar IHK-abhängig sind, wird dir das ohne nähere Infos hier keiner beantworten können. In unserer Firma war ein Umschüler, der vom Träger auch Tagesberichte schreiben musste, wie das von der IHK aus war weiß ich aber nicht.

Auch der Betrieb hat sich nach den Vorgaben der IHK zu richten.

In Berlin beispielsweise gibt es Vordrucke der IHK für Wochen- und Tagesberichte, die allerdings nicht verpflichtend sind.

Und wenn der Betrieb die Dinger gerne handschriftlich hätte, dann darf der das auch fordern.

Und wenn der Betrieb die Dinger gerne handschriftlich hätte, dann darf der das auch fordern

Ich darf auch viel fordern, letztendlich entscheided aber formal nicht der Betrieb, ob das Ausbildungsverhaeltnis erfolgreich bestanden worden ist oder nicht, ich wuesste also nach wessen Nase ich eher tanze.

Ist es richtig, dass man als Umschüler (Einstieg ins das 2. Lehrjahr) kein Berichtsheft führen muss ?

Danke im Voraus für eine Antwort.

Mir ist noch nie ein Umschüler unter gekommen, der keine Ausbildungsnachweise führen musste. In der hiesigen IHK müssen diese von allen Prüflingen, egal ob normaler Auszubildender, Verkürzer oder Umschüler, in der mündlichen Prüfung vorgelegt werden.

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