Veröffentlicht 31. März 201411 j Hallo Ihr, ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin. Aber ich finde grade keinen anderen passenden Thread. Wie ist das eigentlich rechtlich, ein Mitarbeiter von mir hat sich auf den PC gespiegelt, von dem was er da gesehen hat, hat er einen Screenshot erstellt, in eine Mail gesteckt und verschickt. Ist das rechtlich eigentlich ok? Kann man das einfach ohne den anderen Nutzer darüber zu Informieren? Danke schon mal
31. März 201411 j ein Mitarbeiter von mir hat sich auf den PC gespiegeltWas soll das denn heißen? Hat er sich angemeldet? Mit einem Fernwartungstool? In einer eigenen Sitzung, oder der laufenden Sitzung eines anderen Benutzers? Ist das rechtlich eigentlich ok?Das hängt nicht zuletzt davon ab, was auf dem Screenshot zu sehen war, zu welchem Zweck der Screenshot weitergeleitet wurde und an wen, und welche Betriebsvereinbarungen vorliegen.
31. März 201411 j Autor --> Was soll das heißen: ein Mitarbeiter hat sich bei einem anderen gespiegelt via Fernwartungstool. Auf die Sitzung des "dritten". Hier war eine Arbeit von mir zu sehen die ich zum Testen weitergegeben habe. Noch keine offizielle Version. Davon hat er einen Screen gemacht. Und an mich weitergeleitet mir einer Frage dazu. Was er noch damit gemacht hat, keine Ahnung. Daher die frage darf er das einfach ohne was zu sagen? Keine Ahnung was er weiter damit vor hat.
31. März 201411 j --> Was soll das heißen: ein Mitarbeiter hat sich bei einem anderen gespiegelt via Fernwartungstool.Ich hab noch nie vorher gehört, dass jemand die Verwendung eines Fernwartungstools als "sich spiegeln" bezeichnet. Und an mich weitergeleitet mir einer Frage dazu.Das heißt, der Screenshot diente der Veranschaulichung einer Supportanfrage an dich? Daher die frage darf er das einfach ohne was zu sagen?Man kann das so pauschal nicht beantworten. Werd doch mal etwas konkreter. Du siehst hier ja anscheinend die Datenschutzrechte dieses Dritten verletzt, wenn ich dich richtig verstehe.
31. März 201411 j Autor Stimmt, ich sehe da die Rechte verletzt. Es war auch keine Supportanfrage an mich, derjenige hatte mit dem ganzen nichts zu tun. Mal kurz anders gefragt, ich übernehme via Fernwartung einen Bildschirm von anderen, mache da einen Screen und verwende das für eigene Zwecke. Darf man das?
31. März 201411 j Mal kurz anders gefragt, ich übernehme via Fernwartung einen Bildschirm von anderen, mache da einen Screen und verwende das für eigene Zwecke. Darf man das?Kommt drauf an.
31. März 201411 j Also ich hätte schon etwas dagegen, wenn jemand, dem ich über Remote etwas auf meinem Desktop zeige, sich davon einen Screenshot erstellt. Jedoch ist natürlich die Frage, ob es ein Kollege/Projektmitarbeiter ist oder jemand von Extern, aber selbst die sollten Geheimhaltungsvereinbarungen und Sicherheitsrichtlinien unterschreiben, dass keine Daten in externe Systeme etc. transferiert werden.
31. März 201411 j toll, wo kann man sowas nachlesen?Nirgends. Es gibt kein Fernwartungsscreenshotgesetz, das das pauschal regelt. Dafür gibt es Juristen. Wie ich schon sagte: Es kommt darauf an - was auf dem Screenshot zu sehen ist, - zu welchem Zweck der Screenshot angefertigt wurde, - welche Betriebsvereinbarungen oder sonstige rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, - usw. Deine erste Anlaufstelle sollte der betriebliche Datenschutzbeauftragte sein. Bearbeitet 31. März 201411 j von Klotzkopp
1. April 201411 j Nirgends. Es gibt kein Fernwartungsscreenshotgesetz, das das pauschal regelt. Dafür gibt es Juristen. Gibts ja wohl heißt nur nicht so. § 11 BDSG --> BDSG - Einzelnorm Das Gesetz soll das mindestens ein wenig abfangen
1. April 201411 j Gibts ja wohl heißt nur nicht so. Es ist nur die Frage, ob ein Screenshot eines im dienstlichen Auftrag entwickelten Programmes, der bei einer dienstlich verursachten Fernwartungssitzung angefertigt wurde, als personenbezogende private Datenherkunft angesehen werden kann. Somit sehe ich (bekennender juristischer Laie) weniger den Datenschutz tangiert sondern die einzelnen Dienstrechteverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tangiert. Weiterhin ist die Datenschutzregelung des Arbeitgeber relevant, nicht aber das Datenschutzgesetz - denn ich gehe davon aus, dass sowohl das Programm im dienstlichen Auftrag entwickelt wurde wie auch die Fernwartungssitzung im dienstlichen Auftrag stattfand. Aber wie immer bei juristischen Themen: man fragt drei Anwälte und erhält mindestens fünf widersprüchliche Rechtsansichten als Antwort.
1. April 201411 j Das Gesetz soll das mindestens ein wenig abfangen Wenn der Screenshot personenbezogene Daten enthält. Das meinte ich mit "kommt drauf an".
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.