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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

falls ich das falsche Forum erwischt habe, ein dickes Sorry dafür - aber hier schien es mir noch am ehesten zu passen.

Ich suche eine Arbeitsvertrags-Klausel zum Thema "Firma nicht öffentlich (auf Foren, Social Media etc) schlecht darstellen", bin formulierungstechnisch allerdings bisher noch nicht fündig geworden. Dass es zum guten Ton gehört, die Firma nicht zu diskreditieren versteht sich natürlich von selbst - trotzdem soll es schriftlich festgehalten werden.

Hat einer von euch so einen Passus in seinem Vertrag stehen? Oder ist vielleicht Personaler und musste so etwas ausarbeiten? Wenn ja, freue ich mich über ein, zwei Beispiele. Natürlich auch gerne per PN. :)

Danke und LG

Saga

Ich suche eine Arbeitsvertrags-Klausel zum Thema "Firma nicht öffentlich (auf Foren, Social Media etc) schlecht darstellen", bin formulierungstechnisch allerdings bisher noch nicht fündig geworden. Dass es zum guten Ton gehört, die Firma nicht zu diskreditieren versteht sich natürlich von selbst - trotzdem soll es schriftlich festgehalten werden.

Ich muss mfk zustimmen, solange man bei der Wahrheit (belegbar) bleibt wird es schwer die Meinungsäußerung rechtlich wirksam zu verbieten.

Ich denke (und hoffe!) jedenfalls, dass eine solche Klausel würde letztendlich von jedem Arbeitsgericht kassiert werden würde.

Ich muss mfk zustimmen, solange man bei der Wahrheit (belegbar) bleibt wird es schwer die Meinungsäußerung rechtlich wirksam zu verbieten.

Moment da muss du zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden. Nur Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit grundrechtlich geschützt, aber natürlich nicht unbegrenzt (Beleidigungen z.B.). Meinungen sind in der Regel nicht belegbar, sondern eben nur subjektive Eindrücke ("Ich finde das Produkt X schlecht").

Bei Tatsachenbehauptungen kommt es darauf an ob sie war sind oder nicht. Bei vermischungen von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen kommt es glaube ich darauf an welcher Teil überwiegt.

Interessant dazu sind auch die folgenden Links:

Arbeitsrecht'>http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/RechteundPflichten/rpa6-2.htm]Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kndigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis - Reden ist Silber, Schweig | Personal | Haufe

  • Autor
Ich denke (und hoffe!) jedenfalls, dass eine solche Klausel würde letztendlich von jedem Arbeitsgericht kassiert werden würde.

Das wäre in dem Fall zum Glück nicht mein Problem, sondern desjenigen, der so eine Klausel in seine Verträge setzen lassen will. Ich recherchiere hier nur, ob es so etwas gibt. :)

Mal abgesehen von der Verschwiegenheitsklausel wonach man eh weder positive noch negative groß was sagen sollte gibt es doch auch soweit ich weis irgendwo einen Passus der sagt man muss seinem Arbeitgeber "treu" sein was eigentlich auch beinhaltet das man nichts negatives sagen soll.

Ich hab intelligenter weise mal auf FB geschrieben "Bin gestresst die Kollegen haben alles auf mich abgewälzt aber ich hab trotzdem spaß bei der Arbeit" worauf hin mein Chef mir erst mal die Ohren lang gezogen hat ^^V und dabei war das aus meiner Sicht jetzt nichts schlimmes aber naja

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