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Ausbilgungsplatz wechseln


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Hallo,

ich habe nun einen Ausbildungsplatz als Fachinformatiker für Systemintegration angeboten bekommen. Eigentlich will ich ja in die Anwendungsentwicklung. Da ich dort schon einige Absagen bekommen habe, überlege ich die Ausbildung anzunehmen und später ggf. zu wechseln.

Daher habe ich folgende fragen:

1. Kann ich wenn ich jetzt den Ausbildungsvertrag unterschreibe noch kurzfristig wechseln, wenn ich vor Beginn noch eine Ausbildung für FiAE angeboten bekomme, bevor die FiSi-Ausbildung beginnt?

2. Falls ich dieses Jahr keinen Platz als FiAe bekomme, aber nächstes Jahr einen finde, ist es dann möglich zu wechseln und mir vom schulischen Teil etwas anerkennen zu lassen?

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klar kannst du den Ausbildungsplatz annehmen und dann kündigen wenn du doch noch etwas besseres bekommst. 

zum Rest kann ich leider nichts sagen. Ich wollte damals innerbetrieblich wechseln von FiAn auf FiSi - das wurde mir aber nicht erlaubt wegen das geht nicht so einfach. Kann aber an meinem Betrieb gelegen haben und ist ja auch schon ein paar Jahre her. 

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vor 20 Minuten schrieb King in the North:

1. Kann ich wenn ich jetzt den Ausbildungsvertrag unterschreibe noch kurzfristig wechseln, wenn ich vor Beginn noch eine Ausbildung für FiAE angeboten bekomme, bevor die FiSi-Ausbildung beginnt?

Grundsätzlich kannst du deinen Ausbildungsvertrag jederzeit innerhalb der gesetzlichen oder im Arbeitvertrag geregelten Fristen kündigen und dann einen anderen unterschreiben.

Ich sag dir aber gleich, dass ist in meinen Augen ein ganz mieser Schachzug. Du blockierst dann quasi bis zum Schluß einen begehrten Ausbildungsplatz und dieser kann im Extremfall nicht neu besetzt werden kann. Du hättest dann sogar dafür gesorgt, dass der Betrieb in diesem Jahr überhaupt nicht ausbildet. Und bei einer kleinen Firma, die viel Zeit und Geld investiert hat um einen passenden Azubi zu finden, kann es sogar passieren, dass diese dann den Versuch dann komplett einstellt. Hat ja dann nur unnötig Geld und Zeit gekostet und keinerlei Mehrwert gebracht.

vor 20 Minuten schrieb King in the North:

Falls ich dieses Jahr keinen Platz als FiAe bekomme, aber nächstes Jahr einen finde, ist es dann möglich zu wechseln und mir vom schulischen Teil etwas anerkennen zu lassen?

Wechseln kannst du jederzeit innerhalb deiner Kindigungsfristen und dann natürlich eine andere Ausbildung beginnen. Womit du also einer Firma wieder ein Jahr auf der Tasche gelegen hast (Im ertsen Jahr können die meisten Azubis noch nicht wirklich produktiv mitarbeiten) und ihnen dann auch noch die Chance nimmst für das neue Jahr genug Zeit zu haben um einen neuen Azubi zu finden. Die meisten Zusagen kommen oft erst relativ kurz vor dem Ausbildungsbeginn, da so eine Suche nach einem Azubi Zeit kostet.

Und ob etwas angerechnet werden kann, dass entscheidet die zuständige IHK dann nach Prüfung des jeweiligen Falles. Es schwirren zwar immer mal Gerüchte, dass man bis zum Ende des 2. Jahres wechseln könne. Ich habe aber noch nie jemanden kennengelernt.

Bearbeitet von Sullidor
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vor 41 Minuten schrieb King in the North:

1. Kann ich wenn ich jetzt den Ausbildungsvertrag unterschreibe noch kurzfristig wechseln, wenn ich vor Beginn noch eine Ausbildung für FiAE angeboten bekomme, bevor die FiSi-Ausbildung beginnt?

Ja, vor Beginn der Ausbildung kannst du jederzeit und ohne Grund wieder kündigen.

vor 41 Minuten schrieb King in the North:

2. Falls ich dieses Jahr keinen Platz als FiAe bekomme, aber nächstes Jahr einen finde, ist es dann möglich zu wechseln und mir vom schulischen Teil etwas aner

Da solltest du deine IHK fragen.

"Eigentlich" braucht man für die Kündigung nach Probezeit einen wichtigen Grund oder man gibt den Beruf auf um eine neue Ausbildung zu starten.

vor 24 Minuten schrieb Sullidor:

Ich sag dir aber gleich, dass ist in meinen Augen ein ganz mieser Schachzug. Du blockierst dann quasi bis zum Schluß einen begehrten Ausbildungsplatz und dieser kann im Extremfall nicht neu besetzt werden kann. [...]

So etwas in der Art hatte mir auch meine Berufsschullehrerin gesagt als ich meine Ausbildung zum Lageristen gekündigt habe. "Andere hätten sich über die Stelle gefreut die wegen dir jetzt leer steht.".

Aber in der Situation würde ich meine Interessen klar an erste Stelle setzen, den anderen hilft es auch nicht wenn ich die Stelle behalte.. pragmatisch gesehen ist der Zug so oder so für sie abgefahren. Wenn das Timing stimmt bekommt durch die Kündigung vielleicht sogar noch jemand den Ausbildungsplatz der wirklich in diese Fachrichtung will.

Die Möglichkeiten zur Kündigung sind so gestaltet, dass es eben keine großen Folgen hat wenn man es sich vor Ausbildungsbeginn oder während der Probezeit nochmal anders überlegt. Also würde ich die Möglichkeiten auch nutzen, wenn es sich anbietet.

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Die Möglichkeiten zur Kündigung sind so gestaltet, dass es eben keine großen Folgen hat wenn man es sich vor Ausbildungsbeginn oder während der Probezeit nochmal anders überlegt. Also würde ich die Möglichkeiten auch nutzen, wenn es sich anbietet.

Man kann als Azubi definitiv jederzeot innerhalb der Kündigungsfrist ohne Grund kündigen. Das Unternehmen jedoch braucht nach der Probezeit einen sehr guten Grund. Azubis sind dann extrem schwer zu kündigen . Bearbeitet von Sullidor
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vor 56 Minuten schrieb Sullidor:

Man kann als Azubi definitiv jederzeot innerhalb der Kündigungsfrist ohne Grund kündigen.

Kann sein, gilt aber nicht für jede IHK.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/kuendigung/

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen.html

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/Tipps/732574/tipps.html#titleInText9

Sind jetzt Beispiele bei denen es auch für den Azubi nach Ende der Probezeit nur per wichtigem Grund oder der Aufgabe des Berufs funktioniert. Oder eben wenn es beidseitig gewünscht ist.

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Und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung habe wir damals im ADA-Kurs ebenfalls durchgesprochen. Laut dem Dozenten, legen viele Leute oder Stellen dieses Gesetz unterschiedlich aus. Der IHK-Dozen hat es im Kurs so ausgelegt, dass "die Berufsausbildung aufgeben" auch bereits eintritt, wenn er die Berufsausbildung in diesem Betrieb aufgeben will.

Ich persönlich denke, dies muss dann letztendlich ein Arbeitsgericht klären. Da muss ich dann PVoss zustimmen. Es ist wirklich eine Gefahr, dass der zukünftige Arbeitgeber nach einer Küdigung im 2. Lehrjahr vor Gericht zieht. Und es dann auch dazu kommen, dass eine Sanktion winkt und King in the North auf diese Gefahr hingewiesen werden sollte.

Ansonsten habe ich meine persönliche Meinung ja zu dem Thema bereits erklärt.

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vor 20 Stunden schrieb King in the North:

2. Falls ich dieses Jahr keinen Platz als FiAe bekomme, aber nächstes Jahr einen finde, ist es dann möglich zu wechseln und mir vom schulischen Teil etwas anerkennen zu lassen?

Das ist so machbar. Da sollte auch kein Gesetz dich hindern können, schließlich wechselst du den Beruf komplett, und nicht nur den Betrieb. Der AG kann da auch nichts machen, wenn er klagt, da du wie bereits erwähnt, den Job komplett wechselst. Aber moralisch ist das natürlich eine andere Sache. Wissentlich eine Ausbildung beginnen, um Sie dann abzubrechen, halte ich sowohl menschlich für falsch, als auch karrieretechnisch für unnütz. Außer eine abgebrochene Ausbildung im Lebenslauf hast du nichts davon, was du mit einem halben/ganzen Jahr Warten nicht vielleicht auch erreicht hättest.

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vor 21 Stunden schrieb Sullidor:

Und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung habe wir damals im ADA-Kurs ebenfalls durchgesprochen. Laut dem Dozenten, legen viele Leute oder Stellen dieses Gesetz unterschiedlich aus. Der IHK-Dozen hat es im Kurs so ausgelegt, dass "die Berufsausbildung aufgeben" auch bereits eintritt, wenn er die Berufsausbildung in diesem Betrieb aufgeben will.

 

Der § 22 BBiG schreibt doch von "die Berufsausbildung aufgeben". Das ist nicht der Fall, wenn man einen anderen Beruf erlernen will, da bleibt man in der Berufsausbildung. Wenn sich das nicht auf die Gesamtheit "Berufsausbildung" beziehen würde, müsste man in dem Paragraphen nicht extra den Ausbildungwechsel anführen. Die Berufausbildung gibt man z.B. auf wenn man ein Studium aufnimmt.

Die Interpretation des IHK-Dozenten ist da sehr gewagt und ich wage zu bezweifeln, dass dieser eine juristische Ausbildung bzw. einen juristischen Hintergrund hat, um solch eine Interpretation vorzunehmen. Auf der anderen Seite steht natürlich das Annehmen oder Ablehnen der IHK in Bezug auf die Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses.

Ein Wechsel des Ausbildungsberufes zwischen FISI und FIAE macht in der Regel kein Problem, was die IHK angeht, sehr wohl aber, ob der Betrieb dort mitspielt bzw. die andere Ausbildung überhaupt anbieten kann.

Bearbeitet von WYSIFISI
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vor 55 Minuten schrieb WYSIFISI:

Die Interpretation des IHK-Dozenten ist da sehr gewagt und ich wage zu bezweifeln,

Der Dozent hat einen Doktor im Bereich "Personal- und Organisationswesen" und unterrichtet dies alles, neben der IHK, auch an an einer hiesigen Hochschule. Ich schenke daher seiner Meinung mehr Beachtung als jemanden aus dem einem Forum. Das soll jetzt auch nicht hochnäsig oder beleidigend klingen, aber ich denke einfach die Kompetenz in dem Bereich ist  bei ihm einfach höher als bei den meisten von uns.

Und zusätzlich habe ich ja selber noch geschrieben:

vor 22 Stunden schrieb Sullidor:

Ich persönlich denke, dies muss dann letztendlich ein Arbeitsgericht klären

Und selbst ein Arbeitsrichter kann eine völlig andere Meinung haben als ein Anwalt oder gar ein anderer Richter. Da wurden wir nämlich gerade noch von unserem Dozenten der Wirtschaftsrecht-Vorlesung drauf hingewiesen.

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Und genau deshalb hatte ich geschrieben, dass die Äusserung des Dozenten gewagt ist, denn letztlich liegt es an der Subsumtion des verhandelnden und in seiner Rechtsfindung unabhängigen Richters.

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