Veröffentlicht 29. November 20186 j Guten Abend, kann ich in meine Projektdoku ein Copyright Hinweis und/oder Zeichen einfügen z.B. in der Fußzeile? Ist das erlaubt? Ist ja mein gestiges Eigentum, habe aber in der Firma erstellt. Gehört es damit der Firma? Mir geht es hier nur um die Doku, nicht um das Programm. Da bin ich Urheber, aber ich räume der Firma Nutzungsrechte ein. So meine Auffassung. Bearbeitet 29. November 20186 j von newnils
29. November 20186 j Mal abgesehen davon, dass das unprofessionell ist und du dich eventuell bei den Prüfern lächerlich machst: das Copyright stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsbereich. Hier in Deutschland haben wir das Urheberrecht.
29. November 20186 j Du musst Unterschreiben, dass du die Dokumentation selbst erstellt hast. Du schreibst aber keine Dissertation von daher ist das mit der neuen geistigen Leistung eher fraglich würde ich sagen.
29. November 20186 j Nein. Du bekommst von der IHK eine Vorlage, mit der du bestätigen musst, dass du das Projekt alleine durchgeführt hast und die Dokumentation ebenfalls selber erstellt hast.
30. November 20186 j vor 10 Stunden schrieb newnils: Mir geht es hier nur um die Doku, nicht um das Programm. Da bin ich Urheber, aber ich räume der Firma Nutzungsrechte ein. So meine Auffassung. Alles was du während der Arbeitszeit erstellt hast gehört nicht dir sondern deiner Firma, außer das ist vertraglich anders geregelt. Bearbeitet 30. November 20186 j von OkiDoki
30. November 20186 j Das Projekt der mündlichen Prüfung erfolgt meistens nach Absprache bzw. auf Weisung des Ausbilders. Man muss der IHK glaube ich sogar bestätigen, dass der Ausbilder das Projekt so abgesegnet hat. Zu diesem Projekt gehört auch eine Dokumentation. Da du sämtliche Erzeugnisse (rein theoretisch) während der Arbeitszeit gemacht hast (bzw. machen solltest) und dies unter Weisung erfolgte, sehe ich hier auch eher das Urheberrecht bei der Firma.
30. November 20186 j vor 57 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Da du sämtliche Erzeugnisse (rein theoretisch) während der Arbeitszeit gemacht hast (bzw. machen solltest) und dies unter Weisung erfolgte, sehe ich hier auch eher das Urheberrecht bei der Firma. Das Urheberrecht im deutschen Sinne steht immer dem tatsächlichen Schöpfer des Werkes zu. Selbst als angestellter Softwareentwickler habe ich das Urheberrecht an den von mir (allein) geschriebenen Programmen. Mein Arbeitgeber hat selbstverständlich (durch den Arbeitsvertrag) umfangreiche, meist ausschließliche Nutzungsrechte an dem Werk.
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