Veröffentlicht 8. April 20205 j Hallo , Kann mir jemand helfen, die Lösung zu verstehen? Die Klübero GmbH hat den Auftrag der Fidule GmbH erfolgreich abgeschlossen. Sie sollen die Nachkalkulation durchführen und die Wirtschaftlichkeit prüfen. Bei der Kalkulation anzusetzende Zuschlagssätze 120 % Gemeinkostenzuschlagssatz (Basis Fertigungslöhne) 10 % Gewinnzuschlag 2 % Skonto Für den Auftrag wurde von der Klübero GmbH ein Preis von 26.554,00 EUR kalkuliert, der mit der Fidule GmbH vertraglich als Fixpreis vereinbart und in Rechnung gestellt wurde. — 26.554,00 EUR Rechnungsbetrag (inkl. 19 % USt.) laut Ausgangsrechnung vom 10.05.2019 — Zahlungsbedingung: 2 % Skonto bei Zahlung bis 20.05.2019. Für die Nachkalkulation werden folgende IST-Einzelkosten angesetzt: 8.600,00 EUR Fertigungsmaterial 6.000,00 EUR Fertigungslöhne Am 15.05.2019 bezahlt die Fidule GmbH den Auftrag unter Abzug von Skonto mit nur 25.950,00 EUR, wobei die verminderte Zahlung wegen kleinerer Mängel akzeptiert wurde. Für die Nachkalkulation soll folgendes Schema verwendet werden: Vielen Dank
10. April 20205 j Du rechnest vom Zahlbetrag (25950) zurück bis zum Barverkaufspreis (also hier nur Umsatzsteuer abziehen) Dann rechnest du aus den realen Kosten (neue Preise für Material und gestiegene Lohnkosten) den Aufwand aus. Die Differenz ergibt dann den Gewinn
10. April 20205 j vor 2 Stunden schrieb _n4p_: Du rechnest vom Zahlbetrag (25950) zurück bis zum Barverkaufspreis (also hier nur Umsatzsteuer abziehen) Dann rechnest du aus den realen Kosten (neue Preise für Material und gestiegene Lohnkosten) den Aufwand aus. Die Differenz ergibt dann den Gewinn Also wenn ich von den 25950 19% Umsatz rechne dann wäre die Umsatzsteuer 4930,50. Ich steh gerade total aufm Schlauch ! Ich kann gerade dem Rechenweg nicht folgen. Bekomme alles andere raus als wie hier im Lösungsansatz gezeigt.
10. April 20205 j vor einer Stunde schrieb Bob12: von den 25950 19% Umsatz das ist der Fehler. 25950 sind 119% vom Barverkaufspreis. Die Differenz von 25950 und dem Barverkaufspreis ist die Umsatzsteuer.
20. April 20205 j Autor Am 10.4.2020 um 20:28 schrieb _n4p_: das ist der Fehler. 25950 sind 119% vom Barverkaufspreis. Die Differenz von 25950 und dem Barverkaufspreis ist die Umsatzsteuer. Wie bekommt man diese 119 Prozent?
21. April 20205 j Am 20.4.2020 um 09:19 schrieb schuani: Wie bekommt man diese 119 Prozent? Wenn ich nicht komplett von einem anderen Planeten stamme würde ich sagen dass du eine Nachkalkulation machst. D.h. du hast den Bruttopreis und willst nun zurückrechnen. Im Bruttopreis sind bereits die 19% Steuern enthalten, also sind das für dich in dem Sinne 119%. 100% wäre netto, 119% sind also Brutto. Hoffe habe dir jetzt das erklärt was du wissen wolltest und nicht was völlig anderes
21. April 20205 j Edit: Habe jetzt verstanden was du meinst, du willst glaube ich wissen wie man das berechnet? 25950 / 1,19 = 21806,72 <= Dein Barverkaufspreis 21806,72 * 0,19 = 4143,28 <= Deine Umsatzsteuer
7. Mai 20205 j Am 27.4.2020 um 11:42 schrieb Bob12: Hat denn jemand die komplette Lösung von der Prüfung ? Jupp. Wenn noch Bedarf besteht - PM Hätte gleich noch eine Frage zur selben Prüfung. Kann jemand die offizielle Lösung zu GA2 2d nachvollziehen?: Für mich entspricht hier das Lieferdatum dem Leistungsdatum. D.h. 30.04.2019 + 6 Monate -> 31.10.2019. Oder? Das UStG ergibt für mich auch keine andere Les- bzw. Zählart für "Monat". Einfach nur ein Fehler? Bearbeitet 7. Mai 20205 j von Faramundus
8. Mai 20205 j vor 15 Stunden schrieb Faramundus: Für mich entspricht hier das Lieferdatum dem Leistungsdatum. D.h. 30.04.2019 + 6 Monate -> 31.10.2019. Oder? Das UStG ergibt für mich auch keine andere Les- bzw. Zählart für "Monat". Einfach nur ein Fehler? ich würde Oktober zustimmen, fraglich ist hier für mich nur ob die 6 Monate nicht schon am 30.10.2019 um wären und die Antwort nicht der 29.10.2019 sein müsste.
8. Mai 20205 j vor 1 Stunde schrieb _n4p_: ich würde Oktober zustimmen, fraglich ist hier für mich nur ob die 6 Monate nicht schon am 30.10.2019 um wären und die Antwort nicht der 29.10.2019 sein müsste. Muss zugeben, dass ich das End-Datum zunächst nur nach Gefühl ermittelt habe. Ich denke für die Fristenberechnung gibt das BGB hier die Spielregeln vor. vgl. §186 ff. BGB. Ist mMn eine Ereignisfrist nach §187 Abs. 1. D.h. Zählung beginnt am Folgetag. Ergo Fristende (§188 Abs. 2 f. BGB): 31.10.2019. Bearbeitet 8. Mai 20205 j von Faramundus
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