Veröffentlicht 30. Juni 20205 j Darf man Sachen, die man in seiner alten Arbeitsstelle gemacht hat (in diesem Fall Websiten/Teile von Websiten) als Referenzen in seiner Bewerbung angeben? Oder ist das ausschließlich vom alten Arbeitgeber abhängig?
30. Juni 20205 j Hallo, das kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt Arbeitsverträge, die verbieten eine Kommunikation der Inhalt nach außen. Es gibt Arbeitsverträge, die verbieten das Nutzen von Arbeitsergebnissen als Referenz. Es gibt aber auch Arbeitsverträge, die eben jene Nutzung erlauben. Es gibt Projektverträge, die Verbieten dem Auftragnnehmer das Nutzen des Auftrages als Referenz. (Hier verbietet also der Kunde die Nutzung.) Am einfachsten ist es wahrscheinlich deinen alten Arbeitsgeber zu fragen, so komisch das klingt. Noch einfacher ist es, wenn du die private Referenzen aufbaust.
30. Juni 20205 j Autor Ok, danke. Bei mir wäre der letzte Arbeitsvertrag ein Ausbildungsvertrag, in welchem nichts spezifiziert ist, allerdings gibt es ja zusätzlich diese Einverständniserklärung zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen (oder so ähnlich). Was genau darin spezifiziert ist, weiß ich leider nicht mehr, werde also einfach mal meinen Arbeitgeber fragen. Zitat Noch einfacher ist es, wenn du die private Referenzen aufbaust. Da bin ich dabei. Wäre trotzdem ganz nice was zu haben, was praktische Anwendung findet (was Referenzen von mir höchstwahrscheinlich nicht haben werden, aber man weiß ja nicht).
30. Juni 20205 j vor 2 Minuten schrieb Zaphod42: allerdings gibt es ja zusätzlich diese Einverständniserklärung zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen (oder so ähnlich) Wenn du den Inhalt dieser Vereinbarung nicht mehr kennst, würde ich es lieber sein lassen
30. Juni 20205 j vor 17 Minuten schrieb Zaphod42: allerdings gibt es ja zusätzlich diese Einverständniserklärung zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen (oder so ähnlich). Was genau darin spezifiziert ist, weiß ich leider nicht mehr, werde also einfach mal meinen Arbeitgeber fragen. das solltest du aber wissen, oder es zumindest in deinen Unterlagen haben als Kopie Wenn du den AG danach fragst, könnte das negativ auf dich zurückfallen, sowas sollte man schon aufheben.
30. Juni 20205 j Autor vor einer Stunde schrieb Albi: das solltest du aber wissen, oder es zumindest in deinen Unterlagen haben als Kopie Wenn du den AG danach fragst, könnte das negativ auf dich zurückfallen, sowas sollte man schon aufheben. Ich habe nie eine Kopie davon erhalten habe, sonst hätte ich die noch (bin sehr sorgfältig bei solchen Sachen). Man muss aber auch anmerken, dass es ein ziemlicher kleiner Betrieb ist (<10 Mitarbeiter), und es vor Mai 2018 sowas gar nicht gab.
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