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Lizenzdschungel Desktop-Virtualisierung - VDA-Lizenz erforderlich?


kermit83

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Hallo Zusammen,

ich stehe aktuell vor dem Problem, trotz Onlinerecherche aufgrund z. T. widersprüchlicher Informationen und trotz Kontaktaufnahme mit dem MS-Support nicht weiter zu kommen, was eine rechtlich wasserdichte Virtualisierung betrifft.

 

Folgendes würde ich gerne umsetzen:

In einer sehr kleinen Firma werden derzeit zwei Heimarbeitsplätze benötigt. Mein Plan war, diese einfach über Hyper-V in Form zweier Windows10-Systeme mit MS Office und deren Warenwirtschaftssoftware zu virtualisieren, um diese getunnelt per RDP erreichbar zu machen. Auf dem derzeitigen Server (File-Server sowie DB-Server für die Warenwirtschaft) fand ich ein einfaches Windows10 Pro vor - wobei noch unklar wäre, ob das auf diesem System umgesetzt wird oder ob künftig evtl. ein neuer Server mit entsprechendem Windows-Serverbetriebssystem zum Einsatz kommt.

 

Meine (vermutlich falsche) Annahme:

Bisher war ich auf dem Stand, dass ich stark vereinfacht ausgedrückt pro Möglichkeit eine Software zeitgleich zu nutzen eine Lizenz benötige - in meinem Beispiel hätte ich für die beiden VM zwei Windows10 Lizenzen und zwei Office-Lizenzen erworben und hätte gedacht, damit alles "sauber" lizenziert zu haben. Das ganze scheint offenbar weitaus komplizierter als angenommen. Bei meinen Recherchen bin ich zum einen auf Aussagen gestoßen, dass es zum einen garnicht erlaub ist, Windows10 zu virtualisieren sowie auf Aussagen, dass das nur rechtlich unbedenklich ist, wenn entsprechende VDA-Lizenzen vorhanden sind.

 

Meine Frage(n):

Ist es tatsächlich so, dass es lizenzrechtlich nicht erlaub ist Windows10 mittels HyperV zu virtualisieren?

Benötige ich, wenn von privaten PCs (mit Windows10) mittels RDP auf die virtuellen Maschinen zugriffen wird, eine entsprechende Anzahl an VDA-Lizenzen?

Spielt bei diesen Fragen das Betriebssystem des bereitstellenden Servers eine Rolle oder ist das unerheblich?

 

In den Foren gibt es z. T. Widersprüche dazu und bei Microsoft scheint man wenig Interesse zu haben, diese Fragen zu klären. Das wundert mich, zumal obige Fragen ja einfach jew. mit "ja" oder "nein" zu klären wären (?): Es wäre super, wenn ihr hier Licht ins dunkel bringen könntet.

Danke & viele Grüße

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vor einer Stunde schrieb kermit83:

Ist es tatsächlich so, dass es lizenzrechtlich nicht erlaub ist Windows10 mittels HyperV zu virtualisieren?

Die Lizenzbedingungen für Retail-Win 10 sprechen da eine recht eindeutige Sprache:

Zitat

2. Installation and Use Rights.

c. Restrictions.

The device manufacturer or installer and Microsoft reserve all rights (such as rights under intellectual property laws) not expressly granted in this agreement. For example, this license does not give you any right to, and you may not:

(iv) use the software as server software, for commercial hosting, make the software available for simultaneous use by multiple users over a network, install the software on a server and allow users to access it remotely, or install the software on a device for use only by remote users;

– https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/Useterms_Retail_Windows_10_EnglishGermany.htm

Für OEM-Lizenzen gilt grundsätzlich dasselbe.

VDA-Lizenzen sind, meines Wissens, im Kontext einer Volumenlizenz relevant und werden auch nur in dem Zusammenhang überhaupt von Microsoft erwähnt. Produktbestimmungen zur Volumenlizenzierung sagen dazu:

Zitat

Lizenzmodellbestimmungen

Desktopbetriebssysteme

Gerätelizenz

  1. Der Kunde ist je erworbener Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerät zu installieren.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden.
  3. Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet.
  4. Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet.
  5. Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden.

– https://www.microsoft.com/de-de/Licensing/product-licensing/products.aspx

 

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Die ohne große Lizenzrauereien einfachste Methode zur Umsezung wäre, einen Remotesessionhost (vulgo: Terminalserver) für die beiden Remoteplätze einzurichten.

Kostenpunkt:

  • Sofern nicht vorhanden: zusätzliche Windows Server Lizenz deiner Wahl*
  • Sofern nicht vorhanden: User CALs für das Server OS (sollten aber da sein wenn Windows Server im Einsatz sind sonst ist da schon was falsch)**
  • Benötigte Anzahl RDS-CALs, in dem Fall 2.

*Je nachdem wie Windows Server aktuell lizensiert ist (Datacenter nehme ich mal nicht an?) könnte es in der Standard auch noch Optionen geben, die eine zusätzliche Lizenz ermöglichen. Sollte man Win Server auf einer Hardwaremschine installieren, dann darf man, sofern auf dem "Hauptsystem" nichts (also wirklich gar nichts) außer Hyper-V installiert wird, 2 Windowsmaschienen darauf virtualisieren.

**Wenn Windows Server im Einsatz ist, benötigt jeder User oder jedes Gerät eine CAL, Mischbetrieb ist möglich aber extrem Kacke zu pflegen. Sofern die Damen also nicht neu sind, sollten sie oder ihr Gerät eh schon damit ausgestattet sein. Beim Einsatz von Device-CALs kann es natürlich sein, das der PC im Büro lizeziert ist, der Laptop daheim aber nicht, das müsste man halt prüfen.

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Hallo Visar ,

hallo Maniska ,

herzlichen Dank für euere Antworten / Mühen :-) - das hilft mir gut weiter.

Werde wahrscheinlich die Variante nehmen, einen WindowsServer (ohne nix :-)..) zu installieren und darauf zu zwei Systeme virtualisieren.

Nochmals Danke und viele Grüße in die Runde

 

Bearbeitet von kermit83
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