Veröffentlicht 13. September 20213 j oder gibt es diese Möglichkeit in der neuen Prüfungsform nicht mehr ?
13. September 20213 j Da noch niemand eine der neuen Prüfungen gesehen, geschweige denn geschrieben hat wird dir das denke ich niemand beantworten können. Die erste gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet soweit ich weiß im ersten Halbjahr 2022 statt.
14. September 20213 j Autor Der Termin ist klar. Ich hoffte nur, dass zwei Wochen vor der Prüfung irgendwo irgendwas über die Form durchgesickert ist. Diverse Verlage bieten ja Vorbereitungsbücher an, teilweise mit sog. Prüfungssimmulationen. Aber keiner sagt was dazu, ob man ein 'unliebsames' Thema streichen kann. Bearbeitet 14. September 20213 j von hellerKopf
14. September 20213 j Wie schon geschrieben, kann es wohl keiner sagen, da es bisher noch keine AP1 nach neuer Prüfungsordnung gab. Aber: vor 18 Stunden schrieb hellerKopf: oder gibt es diese Möglichkeit in der neuen Prüfungsform nicht mehr ? Das gab es in den früheren Zwischenprüfungen (aus denen der erste Teil der Abschlussprüfung ja hervorgeht) auch nicht. Ich würde mich also darauf einstellen, dass es keine Möglichkeit gibt, Aufgaben zu streichen. Es kann sogar gut sein, dass es gar keine Einteilung in Handlungsschritte gibt, sondern die Aufgaben einfach durchnummeriert sein werden. Allerdings schränkt die neue Ausbildungsverordnung ja den Bereich, der in der Abschlussprüfung Teil 1 abgefragt wird, relativ gut ein, so dass man sich auch gut darauf vorbereiten können sollte.
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