Veröffentlicht 16. Januar 20232 j Guten Abend, ich wiederhole meine mündliche Prüfung, da ich leider durch die 1. durchgefallen bin. Ich habe allerdings noch einige nicht unterzeichnete Berichtsheftwochen und auch mit der IHK Seite meine Probleme, da ich mein Berichtsheft nur bis 31.07.2022 dort hochladen konnte. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe am Freitag meinen Prüfungstermin erhalten, welcher nächste Woche ist. Jetzt habe ich einige Wochen meines Berichtsheftes noch nicht unterzeichnen lassen und kann diese auch nicht hochladen. Ist das noch wichtig? Oder kann ich darauf verzichten, da ich bereits eingeladen wurde? Soll jetzt nicht faul klingen oder so, da alle Wochen von dem Berichtsheft vollständig sind, allerdings noch nicht abgesegnet von meinem Ausbilder. Beste Grüße und schonmal vielen Dank!
17. Januar 20232 j Niemand will dein Berichtsheft sehen. Ich selbst habe 3 Jahre keines geführt. Konzentrier dich auf die Prüfung. Oder wollte bei deiner ersten Prüfung jemand das Berichtsheft sehen? Nein? Dann haste schon deine Antwort. Viel Erfolg. Bearbeitet 17. Januar 20232 j von eulersche_Zahl
17. Januar 20232 j „Solange ein Ausbildungsverhältnis besteht, ist deine Pflicht als Auszubildende/r den Ausbildungsnachweis zu erbringen“ - so die Aussage meiner IHK auf die selbe Frage, die ich mir in der gleichen Situation gestellt hab. Bei mir wurde das nicht mehr kontrolliert (auf meiner Einladung stand auch, ich soll es bitte mitbringen), ich musste aber auch nur zur Verkündung hin, da ich nur meine Schriftliche wiederholt hab. Das kommt mMn ganz drauf an wie der PA drauf ist der da sitzt, bei meiner Mündlichen haben die auch lediglich ein Daumenkino draus gemacht. Guck das du es irgendwie noch nachholst wenn möglich. EDIT: wenn du es nicht hochladen kannst, druck es aus. Better safe than sorry Bearbeitet 17. Januar 20232 j von mo1337
17. Januar 20232 j Also ich hatte meine Prüfung gestern und bei mir wurde es kontrolliert. Kommt also immer auf die Prüfer an und pauschal kann man das nicht sagen. Würde mich also drum kümmern. Wie @mo1337 schon sagte Better safe than sorry.
17. Januar 20232 j In meiner Einladung stehen zwei Dinge, die ich mitbringen soll: Laptop mit HDMI-Anschluss und einen USB-Stick mit der Präsentation drauf. Von Berichtsheften steht da nichts, von daher denke ich, dass sie nicht gefordert sind. Ich habe sie digitalisiert geführt, aber ich finde wenn man sie bei der Prüfung vorzeigen soll, müssten sie das schon ausdrücklich fordern.
17. Januar 20232 j vor 14 Stunden schrieb Jxnasa: Guten Abend, ich wiederhole meine mündliche Prüfung, da ich leider durch die 1. durchgefallen bin. Ich habe allerdings noch einige nicht unterzeichnete Berichtsheftwochen und auch mit der IHK Seite meine Probleme, da ich mein Berichtsheft nur bis 31.07.2022 dort hochladen konnte. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe am Freitag meinen Prüfungstermin erhalten, welcher nächste Woche ist. Jetzt habe ich einige Wochen meines Berichtsheftes noch nicht unterzeichnen lassen und kann diese auch nicht hochladen. Ist das noch wichtig? Oder kann ich darauf verzichten, da ich bereits eingeladen wurde? Soll jetzt nicht faul klingen oder so, da alle Wochen von dem Berichtsheft vollständig sind, allerdings noch nicht abgesegnet von meinem Ausbilder. Beste Grüße und schonmal vielen Dank! Darf man erfahren wieso du durchgefallen bist? War die Doku schlecht? War Präsi nicht so ? Oder Fragen?
17. Januar 20232 j Autor vor 30 Minuten schrieb RoterBaron121: Darf man erfahren wieso du durchgefallen bist? War die Doku schlecht? War Präsi nicht so ? Oder Fragen? Doku war schlecht und im Fachgespräch hab ich dann ein kompletten Blackout gehabt und konnte nur wenige fragen beantworten.
17. Januar 20232 j vor 1 Stunde schrieb Jxnasa: Doku war schlecht und im Fachgespräch hab ich dann ein kompletten Blackout gehabt und konnte nur wenige fragen beantworten. Das tut mir leid
17. Januar 20232 j Auf meiner Einladung letztes Jahr stand sogar explizit mit drauf, dass ich das Berichtsheft nicht mitbringen soll.
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