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Verbleibende Urlaubstage vor Ausbildungsende - Arbeitgeber will auszahlen


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Geschrieben

 

Hallo zusammen,

in einem Monat werde ich meine Berufsausbildung abschließen, der Termin für die mündliche Abschlussprüfung steht bereits fest. Ich werde auch übernommen.

Für den kommenden Monat habe ich einige Urlaubstage beantragt, die auch genehmigt wurden. Dazu habe ich noch einen Resturlaub von 10 Tagen.

Vergangene sowie diese Woche war ich in der Berufsschule. Wenn ich in den kommenden zwei Wochen Urlaub nehmen könnte, würde mein gesamter Urlaubsanspruch innerhalb des Ausbildungsverhältnisses vollständig genutzt werden.

Das heißt, Stand heute, würde ich einen Monat bis zum Ausbildungsende nicht mehr im Betrieb anwesend sein. Mein Arbeitgeber findet diesen Zeitraum offenbar zu lang und hat angekündigt, mir die restlichen Urlaubstage stattdessen auszuzahlen. Ich würde den Urlaub jedoch lieber nehmen, anstatt eine Auszahlung zu erhalten.

Darf mein Arbeitgeber die Urlaubstage auszahlen, obwohl ich dies nicht wünsche?

Vielen Dank

 

Geschrieben

@Brapchu Dann, denke ich, dass mein Arbeitgeber die restlichen Urlaubstage nur auf Basis der Ausbildungsvergütung auszahlen würde und nicht mit dem Gehalt, das ich nach der Übernahme bekomme. Ich weiß nicht, wie das in der Regel geregelt wird.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Brapchu:

Warum nimmst du deinen Resturlaub dann nicht einfach wenn du fest angestellt bist?

Zumindest bei uns in er Firma ist es so, dass das gar nicht gerne gesehen wird. Ein, zwei Tage gehen auf Kulanzbasis, aber bei mehr werden sie nervös in HR.

Ist auch verständlich: Auszubildender und Mitarbeiter sind zwei ganz unterschiedliche Anstellungsverhältnisse. Rein in Geld gemessen ist ein Urlaubstag eines Angestellten wesentlich mehr wert als der Urlaubstag eines Auszubildenden.

Deswegen ist es auch verständlich , dass der AG den TE lieber auszahlen will. Aber : Probieren geht über studieren, der TE soll halt nachfragen was geht ... 

Geschrieben (bearbeitet)

Der Arbeitgeber MUSS den Urlaub gewähren, sofern das in der verbleibenden Zeit der Ausbildung zeitlich möglich ist.

 

§ 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§ 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Im wahren Leben stellt sich allerdings die Frage, wie wirkt sich die Forderung danach auf die Übernahme nach der Ausbildung aus? Man kann sich auch Gedanken darüber machen, ob man für so einen Arbeitgeber arbeiten will, sollte es keinen "echten Grund" geben, den Urlaub lieber auszuzahlen, auch wenn das eigentlich nicht erlaubt ist.

 

Bearbeitet von ZwennL
Geschrieben (bearbeitet)

Vor Allem endet das Ausbildungsverhältnis mit bestandener Prüfung sofort.
Ab dem folgenden Tage bist du Fachkraft und wirst entsprecehnd entlohnt.

Sagen wir, du hast am 14. eines Monats Prüfung, dann halbe Ausbildugnsvergütung, und ab dem 15. halbes entsprechend verhandeltes Gehalt. Hab ich auch erst hinterher so geblickt und bin damals leider selber in diese Falle "getappt". Vor Allem wollte mein damaliger Chef mir wie gesagt, weil Betriebsferien, den halben Monat nicht bezahlen ("Du bekomsmt einfach deine Ausbildungsvergütung, bis Ende des Monats, fertig!") wollte aber das ich meine Urlaubstage aus dem Ausbildungsverhältnis mit den Betriebsferien abfeiere.... Leider etwas zu lange her. Lass dich also nicht veräppeln!

Genauso Probezeit nach der Ausbildung, würde ich kritisch hinterfragen!

Bearbeitet von ickevondepinguin

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