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Raubkopien....und Strafe


da_AgenT

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tach leuts,

hab ein riesiges problem. die grünen waren letzte woche bei mir mit nem durchsuchungsbefehl. der durchsuchungsbefehl war zwar eigentlich ein witz, weil ich nichts mit dem zu tun hatte was mir vorgeworfen wurde, und sie auch nichts mit der vorgeworfenen straftat zusammenhängendes gefunden haben...nun ja, dummerweise haben sie halt privat gebrannte cds gefunden.

...haben natürlich gleich pc+cds beschlagnahmt.

hat da jemand ne ahnung was mir bei Raubkopien passieren kann??

[ 02. Juli 2001: Beitrag editiert von: developer ]

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hi agentx

ich will dich nicht beunruhigen, aber ich mein mal vor nem Jahr was gelesen zu haben, dass das bei ner Privatperson bis zu 10.000 Steine pro gebrannter Raubsoft sein kann. Aber keine Garantie ob des stimmt *die Hand nicht ins Feuer leg*

Mein Tipp:

Organisier dir die Orginal-CD´s von irgendwoher (z.B. vom Geschäft ausleihen, falls sie nicht registriert sind) und sag halt das das bloß dezentrale Sicherungskopien

waren.

cu

alligator

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@agentx

Hi, wie du siehst habe ich deinen Beitrag editiert. Habe versucht dir ne PM zu schicken war aber nicht möglich. Ne E-Mail Adresse hast du nicht angegeben. Meld dich doch mal bitte via E-Mail bei mir.

christian.salomon@doktor.com

Gruß

developer

[ 02. Juli 2001: Beitrag editiert von: developer ]

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Der Besitz einer Raubkopie ist noch nicht strafbar. Strafbar ist aber wenn Du die Raubkopie verbreitest. Das heisst sobald Du sie auf irgendein System installierst, machst Du dich strafbar. Wenn Du nicht vorbestraft bist, und Dein Anwalt ein bischen durchblickt, dann gibts da auch keine Geldstrafe (strafrechtlich) sondern eine Bewährungsstrafe. Und danach könnte dann (muss aber nicht) die zivilrechtliche Klage der Softwarekonzerne auf Dich zukommen. Und wenn Dir da kein wirtschafliches Interesse nachgewiesen werden kann haste eigentlich gute Karten.

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Wie sieht das eigentlich aus, ohne Durchsungsbefehl dürfen sie ja nicht an meinen Rechner bzw an meine Software. Also das mal auf LAN Parties die Grünen vorbei kommen ist quasi absolut unwahrscheinlich. Aber bemächtigt die der Durchsungsbefehl auch dazu, Sachen die nichts mit der angeblichen Straftat an sich zu tun haben zu beschlagnahmen?

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Original erstellt von Grafzahl:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>

Wie sieht das eigentlich aus, ohne Durchsungsbefehl dürfen sie ja nicht an meinen Rechner bzw an meine Software. Also das mal auf LAN Parties die Grünen vorbei kommen ist quasi absolut unwahrscheinlich. Aber bemächtigt die der Durchsungsbefehl auch dazu, Sachen die nichts mit der angeblichen Straftat an sich zu tun haben zu beschlagnahmen?

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@Tychoon : Was de facto falsch ist. In den Lizensbedigungen kann stehen was will, hat in Deutschland aber rechtlich keine bedeutung.

Dort kann auch stehen, daß man die Software nur nackt bedienen darf. Nur Onlineregistrierungen sind rechtlich wirksam.

Und ja auch der Besitz von Software ist starfbar

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grafzahl:

<STRONG>Aber bemächtigt die der Durchsungsbefehl auch dazu, Sachen die nichts mit der angeblichen Straftat an sich zu tun haben zu beschlagnahmen?</STRONG>

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also die sache, wegen der sie bei mir eingelaufen sind ist schon schwerwiegend. nur das ich halt zu 100% nix damit zu tun hab. wegen dieser sache durfen sie halt meinen rechner auseinandernehmen, haben zwar nich das gefunden was sie gesucht haben, aber halt die ganzen raws.

sowas nennt sich dann zufallsfund. *tollesache*

ein rechner von nem kumpel stand auch noch rum, den hätten sie am liebsten auch gleich mitgenommen, zum glück war keine hdd drin...

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