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Urlaub


bArky³

Empfohlene Beiträge

hallo,

ich hab da mal eine frage zum urlaub. :eek:

mein ausbilder meinte, das ich als azubi nur in den schulferien urlaub nehmen kann ... stimmt das??

alle meiner freunde können urlaub nehmen, wann sie wollen. natürlich mit absprache mit der firma.

naja ... das wäre ja doof oder, wenn ich nur in den schulferien urlaub nehmen könnte?!?!

bitte um aufklährung

gruß

baRKy³

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Soweit ich weis, kannst du auch außerhalb von den Schulferien Urlaub nehmen - vorausgesetzt du hast Blockschule. Falls du jede Woche Schule hast kannst du dir die normalen Arbeitstage frei nehmen musst aber den BS Tag anwesend sein. Es gibt auch noch Betriebe die Betriebsurlaub haben z. B. am Weihnachten. Da bist du dann gezwungen Urlaub zu nehmen.

Korrigiert mich falls ich was falsches gesagt hab! ;)

Fightz

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Ich denk mal das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

In meinen letzten Ausbildungsbetrieb konnte man unter den Arbeitstagen Urlaub nehmen - hatte allerdings BS-Pflicht. Bei meiner neuen Ausbildungsstelle hab ich Blockschule da weis ich es auch nicht so genau aber ich erklärs mir halt so und denke mal das ich problemlos Urlaub nehmen könnte ;)

Fightz

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ich bin studienabbrecher ... hab wirtschaftsinformatik studiert und programmiere schon einige jahre ...

soll nicht groß****ig rüberkommen - ok!

mir haben die aus dem grund gleich ein richtiges projekt gegeben. ich entwichle grad die neue version einer unserer softwareprodukte. naja ... rOckt

bin also voll eingespannt. *g*

gruß

bArky³

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Also in diesem Merkblatt über die Rechte und Pflichten des Azubis steht lediglich drin, dass dem Azubi bevorzugt während seiner Schulferien Urlaub gewährt werden muss. Man kann anderweitig Urlaub nehmen, muss dann aber halt in die Schule während seines Urlaubs. Deshalb sind die Firmen angehalten den Azubi in diesem Falle zu "bevorzugen" für den Ferientermin.

Chrissi

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soweit ich weiß ist das von betrieb zu betrieb unterschiedlich!

ich selbst kann urlaub nehmen wann ich will (außer an schultagen natürlich), andere in meiner klasse können dies allerdings nicht. die arbeiten in einer größeren firma, die zusätzlich noch ein eigenes berufsbildungszentrum hat. dort haben die auch so ne art unterricht. und zu dieser zeit dürfen die auch kein urlaub nehmen. die haben nur 5 tage zur freien verfügung.

zudem kann es sein der betrieb betreibsurlaub hat und wenn der betrieb geschlossen ist muss man natürlich auch urlaub nehmen.

ob sowas gesetztlich geregelt ist weiß ich allerdings auch nicht!

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Grundlage ist erstmal immer das Bundesurlaubsgesetz, u. a.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(3) ....

Darüber stehen aber betriebliche/tarifvertragliche Vereinbarungen, z. B. vereinbarter Betriebsurlaub.

Urlaub nicht ausserhalb der Schulferien zu gewähren ist nicht ungewöhnlich, weil Urlaub der Erholung dienen soll, d. h. zusammenhängende Tage (s. Absatz 2).

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Original geschrieben von bimei

Urlaub nicht ausserhalb der Schulferien zu gewähren ist nicht ungewöhnlich, weil Urlaub der Erholung dienen soll, d. h. zusammenhängende Tage (s. Absatz 2).

Wenn man aber Blockunterricht hat, liegen oft 2 - 4 Wochen zwischen den einzelnen Blöcken. Da kann man sehr gut zusammenhängende Tage als Urlaub nutzen :)

Ich jedenfalls kann mir immer Urlaub nehmen, wenn ich keine Schule habe, es projektmäßig sich ausgeht (und ich noch Urlaubstage habe;))

Grüße,

Technician

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Original geschrieben von bArky³

so hab ich mir das auch gedacht ...

z.Bsp. mal ne 3 taghe woche oder so *g*

solange die Schulzeit nicht beeinträchtigt ist, geht das ...

hehe ... findet man das Merkblatt irgendwo online???

Das Merkblatt habe ich von der IHK bzw, vom Betrieb durch die IHK erhalten.

Es stimmt, den "grossen" Urlaub muss man aneinanderrhängend nehmen, da es quasi verpflichtend ist sich zu erholen, aber kleinere "Urläubchen" wie ein, zwei Tage usw. kann man sich locker nehmen. Nur der richtige Urlaub darf nicht durch Schule unterbrochen werden, da der Entspannungseffekt dann weg wäre. So wurde es mir zumindest erklärt.

Chrissi

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Wenn man Berufsschulpflichtig ist, dann "muß" man vom Gesetz aus schon in die Schule gehen,

außer man meldet sich KRANK oder ist NICHT mehr Berufsschulpflichtig.

Desweiteren, ist es aber schon immer so gewesen, daß wenn man gut in der Schule ist und gut mit seinem Lehrer kann, es KEIN Problem ist, mal nicht anwesend zu sein.

Wenn man sich nicht so dämlich anstellt oder der Betrieb/Behörde KEIN pingeliger Arbeitgeber ist, dann wird es NIE ein Problem sein, Urlaub während der Schulzeit zu nehmen, dann geht man halt an den Berufsschultagen in die Schule und lernt dort was für seine spätere Zukunft.

Falls man allerdings verreist, weil es während den allgemeinen Ferien zu teuer ist, sollte man es VERMEIDEN zu lügen und NICHT in die Schule zu gehen, man würde sich sehr schnell den Unmut seines AG einfangen... und tschüss.

Wenn der AG mitspielt wird einem natürlich ein Urlaubstag abgezogen, den man sonst in der Schule sein müßte...

Fazit, wenn man allem in allem gut in der Schule ist, nett und der AG ist sehr "Tolerant" fliegt man während der Schulzeit für 2 Wochen in Urlaub....

Bis in 2 Wochen *scherz

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Wie alle schon gesagt haben darfst du sicher auf jedenfall dann Urlaub nehmen wenn die Berufsschule nichts dagegen hat also du keine BS hast!

Wenn jetzt allerdungs dein Betrieb sich dagegen verwehrt dann hast du wohl eher schlechte Karten weil er deinen Urlaub mit fadenscheinigen Gegenargumenten verwehren kann.

Also wenn du es schaffst dich mit deinem Betrieb gut zu stellen hast du sicher die besten Chancen ansonsten schlechte Karten, Sorry...

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