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In den Betrieb bei einem Schultag


usestrict

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Hallo,

ich habe Blockunterricht und werde von der Firma jeden Tag noch in den Betrieb zitiert?

Ist das rechtens ?

Ich brauche ca eine halbe Stunde mit der Bahn in die Schule, eine Stunde zur Firma und dann wieder eine halbe Stunde heim.

8 - 13 Schule, dann 14-18 Betrieb

oder halt

8 - 15 Schule, dann 16-18 Betrieb

Das füllt den Tag ziemlich aus.

Wie ist das geregelt, wo kann ich nachlesen ob das so OK ist ?

Gruß

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Original geschrieben von usestrict

23 ....

Ja, dann kann man Dich zwingen nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen. Rechne mal aus wieviele Stunden Schule Du in der Woche hast, und zieh das von Deinen im Vertrag stehenden Wochenstunden ab. Diese Zeit kann man Dich auf jeden Fall zwingen noch zu kommen!

Bine

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Ich glaub auch, dass man da nix machen kann.

Aber 8.00 Uhr - 18.00 Uhr, das wären mit der einen Stunde Pause, die ja durch die Fahrzeit keine ist (wird als Arbeitszeit gerechnet), 10 Arbeitsstunden, denn soviel ich weiß, zählen die Schulpausen auch zur anrechenbaren Arbeitszeit.

Und jeden Tag 10 h arbeiten, das kanns ja nicht sein.

Ausserdem verstehe ich die Betriebe nicht, die sowas verlangen. Man kann seinen Leuten doch nicht mit Gewalt die Freude an der Arbeit nehmen. Wenn einem in der Lehrzeit schon so aufdringlich gezeigt wird, wo der Hammer hängt (bzw. wer am längeren Hebel sitzt), ist es ja kein Wunder, wenn man ungern zur Arbeit geht.

Ich dachte auch, dass man nach der Schule noch etwas Zeit zum Lernen haben sollte, und das fällt nach einem Tag mit so einer Ochsentour wahrscheinlich aus.

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soweit ich weiß, darfst du nach der schule in den betrieb geholt werden, aber wie das genau mit den stunden zusammenhängt, kann ich dir nicht sagen. mir kommt das jedenfalls nicht rechtens vor, was deine Firma da macht, als azubi hat man auch rechte, auch wenn man schon älter als 18 ist. habt ihr einen betriebsrat? den würde ich fragen.

vielleicht kann dir einer der mods hier helfen.

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Na gut, ganz kurz :

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (das ich aber im Moment nicht heraussuchen kann), gilt auch für volljährige Auszubildende folgendes :

1. Weg zur Schule

Der Weg zur Schule ist Arbeitszeit.

2. Aufrechnung Schulstunde / Arbeitsstunde

Eine Schulstunde entspricht einer Arbeitsstunde

3. Pausen

Die Pausen sind keine Pausen, aber auch keine Arbeitszeit.

4. Weg von der Schule zur Arbeit

Der Weg von der Schule zur Arbeit ist ebenfalls Arbeitszeit.

Alle Angaben ohne Gewähr; wenn du die hiesige Suchfunktion benutzt & gezielt nach meinen & bimei´s Beiträgen im Ausbildungsforum suchst, findest du möglicherweise einen Link auf das Urteil. Ich meine, dort etwas gepostet zu haben. Vielleicht wissen auch BenNebbich oder IJK einen Link.

Nachtrag :

Es gab tatsächlich eine Link auf das Urteil; eingestellt bei der IHK Berlin; dieser ist allerdings nicht mehr aktuell. Ich suche mal nach etwas aktuellem.

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Original geschrieben von usestrict

Hallo,

ich habe Blockunterricht und werde von der Firma jeden Tag noch in den Betrieb zitiert?

Ist das rechtens ?

Ein Blick hier

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html

hilft bei der richtigen Antwort.

§7

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am

Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Leider noch zu schwammig. Aus dem Grund wurde in Tarifverträgen noch mal explizit angegeben, daß Berufsschultage arbeitsfrei sind.

Da steht ein Beispiel:

http://www.verdi-jugend.de/04/04_fachbereiche/04_haupt_fb_09_links.htm

Bei der IG-Metall stand folgendes:

----------

Berufsschule

Dein Arbeitgeber muß Dich für die Berufsschule freistellen; denn Auszubildende sind berufsschulpflichtig. Die Unterrichtszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Beginnt der Unterricht vor 9.00 Uhr, brauchst Du generell vorher nicht in den Betrieb. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen laut Jugendarbeitsschutzgesetz am 1. Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden nicht mehr in den Betrieb. Das kann auch für über 18jährige so sein, wenn ein entsprechender Tarifvertrag gilt oder der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung eine ähnliche Regelung vereinbart hat.

Früher galt diese Regelung für alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter. Damit sollte sichergestellt werden, daß ausreichend Zeit da ist, den Berufsschulunterricht nachzuarbeiten. Heute gilt nur noch die Regelung für alle, daß niemand in den Betrieb muß, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt. Mit dieser erheblichen Verschlechterung hat die Bundesregierung dem Drängen der Arbeitgeber insbesondere aus dem Handwerk nachgegeben, die Ausbildungszeiten im Betrieb zu erhöhen. Neue Ausbildungsplätze hat das bisher nicht gebracht, aber dafür steht nun mehr Zeit für die produktive Mitarbeit im Betrieb zu einer niedrigen Ausbildungsvergütung statt hohen Facharbeiterstundenlöhnen zur Verfügung.

----------

Zwar ideologisch gefärbt, aber sachlich richtig.

Also, gibt es einen Tarifvertrag?

Gibt es eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat?

Wenn nein, dann mußt Du leider den Weisungen des Arbeitgebers folgen...

Gruß

JDB

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Original geschrieben von usestrict

8 - 13 Schule, dann 14-18 Betrieb

oder halt

8 - 15 Schule, dann 16-18 Betrieb

DAS ist natürlich ein eklatanter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz!

8 Stunden am Tag ist das Maximum, Schulstunden werden wie Arbeitsstunden gezählt, Weg zur Schule gilt als Arbeitszeit.

Das hieße also: Maximal bis 1630 Anwesenheitspflicht im Betrieb, wenn die Schule um 0800 anfängt.

Weise Deinen Vorgesetzten auf diesen Verstoß hin, und wenn er nicht mit sich reden läßt, laß es von einem Anwalt nochmal schriftlich reingeben.

Die bisherigen 1,5 Stunden am Tag gelten übrigens als zu bezahlende (oder abzufeiernde) Überstunden!

Gruß

JDB

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