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Mindestausbildungsvergütung


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Originally posted by Woodstock

Mein Ausbildungsvertrag ist nicht zurückgewiesen worden von der IHK - obwohl meine Ausbildungsvergütung unter 80% der aufgeführten Werte liegen.

Und ich kenne auch noch andere bei denen das genau so ist! Und mir hat man damals auch gesagt die Vergütung sollte nicht weniger als 80% der Vergütung eines Industriekaufmannes betragen. Aber eine wirklich festgelegte Regelung gibt es nicht...

Wie gesagt und um die Diskussion jetzt zum Abschluß zu bringen: Ich habe unmittelbar vor meinem letzten Beitrag mit der IHK telefoniert, deren Ausbildungsberater ich kenne und der sehr kompetent ist und habe dabei die obige Antwort bekommen. Möglicherweise galten bei Abschluß deines Ausbildungsvertrags noch andere Durchschnittswerte, da die von mir angegebenen brandaktuell sind. Wenn du also wesentlich unter den 80% liegst, solltest du vielleicht den Ausbildungsberater deiner IHK kontaktieren und mit den Zahlen meines letzten Beitrags konfrontieren. Es gibt also definitiv die angegbenen Mindestausbildungsvergütungen.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass dieses Thema jetzt umfassend ausdiskutiert ist.

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Originally posted by Reinhold

Es gibt also definitiv die angegbenen Mindestausbildungsvergütungen.

Dann bitte gib eine schriftliche Quelle an, damit jeder auch was in der Hand hat dazu.

Denn ich habe im Internet gelesen..., hilft nicht sehr viel.

Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen, dürfen sich an diesem orientieren, müssen es aber nicht. zumindest bei Arbeitern und Angestellten.

Und wie es genau bei der Ausbildung aussieht, bitte mit Quellenangabe. Genaueres müsste im Berufsbildungsgesetz geregelt sein:

BBIG § 10 Satz1

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, daß sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

BBIG § 10 Satz1

(1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet.

zu finden unter : http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/

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Originally posted by Der Kleine

Dann bitte gib eine schriftliche Quelle an, damit jeder auch was in der Hand hat dazu.

Zuständig für alle Fragen der Berufsausbildung ist die Kammer, bei FI die IHK, die deshalb im Berufsbildungsgesetz auch "zuständige Stelle" genannt wird. Von der bei der IHK zuständigen Fachabteilung habe ich meine Informationen (s. o.) bekommen.

Wende dich also an die IHK.

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Originally posted by Dr.Data

Dort werden die Durchschnittlichen Gehälter der Azubis aufgelistet.

Hey, nicht das wir aneinander vorbei reden :

Die Frage war, ob es eine Mindestsumme gibt, die irgendwo für irgendeinen Berufszweig genannt ist, und somit in der jeweiligen Branche gezahlt werden muß .

Das man sich an den Durchschnittszahlen oder an den im Tarifvertrag geregelten Zahlen richten sollte, ist ja schon herausgekommen.

Originally posted by Reinhold

Von der bei der IHK zuständigen Fachabteilung habe ich meine Informationen (s. o.) bekommen.

Schriftlich?

Also nochmal: Ich kenne nichts und wäre über entsprechende Informationen dankbar.

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zustimmung, und noch mal zur erläuterung:

im gesetzestext stehen keine konkreten summen, nur ein "angemessenes Entgelt". in der praxis ergeben sich zu so einer formulierung immer konkrete summen, wie hier z.b. von reinhold genannt.

versuchs echt erstmal freundlich und ausdauernd bei der ihk, erzähl denen auch mal von diesen zahlen. sonst: erkundige dich bei jemand der sich mit arbeitsrecht auskennt. eine gewerkschaft sollte da z.b. auch umsonst auskunft geben könnnen. evtl. gibts ja schon arbeitsgerichtsfälle an denen man sich orientieren kann...

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