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Einheitlichkeit der IHK


Philipp L.

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Hallo,

ich wollte mal was grundsätzliches zu den IHK Prüfungen loswerden:

Ich habe auch am 22.03 meine Zwischenprüfung als FI/AW geschrieben und informierte mich voher bei der IHK-Hannover, ob ich Reiter oder Notizen in mein Tabellenbuch machen darf. Als Antwort erhielt ich dann, das legendlich "Blanke"-Reiter in den Büchern erlaubt sind. Notizen werden nicht geduldet.

Wär ja auch nicht wirklich schlimm, nur finde ich das etwas ungerecht, wenn man bedenkt, das bei anderen IHK Kammern Notizen, beschriftete Reiter und sagar ganze Notizzettel in den Büchern erlaubt sind.

Gut, das ist nur die ZP und dort ist es nicht wirklich von Belangen, nur Frage ich mich dann, wie das in der AP ablaufen wird, erhalten dort auch manche bessere Bedingungen?

Desweiteren erachte ich das auch als etwas komisch, das manche ihre Ausbildungsnachweise mitbringen müssen, und wir werden bei der Prüfung auch nochmal darauf hingewiesen, das wir sie NICHT brauchen.

Das sind zwar alles Kleinigkeiten, aber führen zu ungemeinder Wirrung meines erachtens in der Ausbildung. Wieso werden hier nicht einmal Bundeseinheitliche Regelungen getroffen?

Mfg

Philipp

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Warum willst du bei unserer IHK im Ostbrandenburger Raum, welche hauptsächlich Prüfungen für Unternehmen im Ostbrandenburger Raum abnimmt, die sicherlich ihre eigenen Vorstellungen und Anforderungen an die ausgebildeten Schützlinge stellen (bezüglich Arbeitsmotivation / Selbständigkeit / Informationsbeschaffungen) eine z.B. südbayrische IHK-Ausbildungkompetenzrichtliniengewalt einführen?

Die Unternehmensstruktur und der Bedarf an Arbeitskräften ist komplett verschieden, somit auch der Bildungsstand, den die Schützlinge mitbringen müssen, wenn sie unser IHK - Zeugnis in den Händen halten.

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Originally posted by Der Kleine

Warum willst du bei unserer IHK im Ostbrandenburger Raum, welche hauptsächlich Prüfungen für Unternehmen im Ostbrandenburger Raum abnimmt, die sicherlich ihre eigenen Vorstellungen und Anforderungen an die ausgebildeten Schützlinge stellen (bezüglich Arbeitsmotivation / Selbständigkeit / Informationsbeschaffungen) eine z.B. südbayrische IHK-Ausbildungkompetenzrichtliniengewalt einführen?

Die Unternehmensstruktur und der Bedarf an Arbeitskräften ist komplett verschieden, somit auch der Bildungsstand, den die Schützlinge mitbringen müssen, wenn sie unser IHK - Zeugnis in den Händen halten.

Hm., ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber ich war nun in meiner Ausbildung in zwei Betrieben (Wechsel) und ich habe selber nie einen von der IHK kennengelernt. Innerhalb der Betriebe habe ich auch nie eine Befragung der Ausbilder mitbekommen, wo eine solche Meinung über Azubis zu stande kommen könnte. An den Zeugnissene würde ich das auch nicht abhängig machen, da diese bekanntlich nicht viel über einen Informatiker aussagen.

Der wichtigste Punkt ist eigentlich, wo bleibt da die Chancengleichheit?

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Mit einheitlichen Aufgaben und Pruefungsterminen wird die Chancengleichheit gewahrt.

Allerdings gibt es bei der Einheitlichkeit wieder eine Ausnahme, Baden-Wuerttemberg erstellt eigene Aufgaben und hat auch eigene, einheitliche Pruefungstermine.

Aber was regt Du Dich ueber die Zwischenpruefung auf? Das Ergebnis der ZP fliesst nicht in die Abschlussnote ein, dieses Ergebnis ist nur fuer Dich selbst als Ueberpruefung des Kenntnisstandes.

Wenn hier gravierende Defizite trotz Nutzung des Tabellenbuches auftauchen, dann ist es hoechste Zeit, die eigenen Lernmethoden zu ueberpruefen.

Denn die Benutzung des Tabellenbuches ist nicht bei jeder IHK in der ZP erlaubt.;)

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Originally posted by hades

Mit einheitlichen Aufgaben und Pruefungsterminen wird die Chancengleichheit gewahrt.

Dazu müßte die Ausbildung dann aber auch auf vergleichbarem Niveau sein.

[...] Aber was regt Du Dich ueber die Zwischenpruefung auf? Das Ergebnis der ZP fliesst nicht in die Abschlussnote ein, dieses Ergebnis ist nur fuer Dich selbst als Ueberpruefung des Kenntnisstandes. [...]
Das ist zu pauschal! Es gibt durchaus Firmen, die ihren Azubis für gute ZP-Noten z.B. eine Prämie zahlen.

Letztendlich ist das ein Themaa, was recht bald bei der Sinnhaftigkeit der sog. "Kulturhoheit der Länder" endet.

gruß, timmi

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Ich persönlich rege mich eigentlich nicht darüber auf, jedenfalls nicht bei der ZP. Ich weiß jetzt nicht wie es bei der AP laufen wird, jedenfalls fände ich es dort wirklich unpraktisch, wenn dort auch wieder zwischen den Gebieten so weitreichend differnziert wird.

Desweiteren, was spricht denn gegen eine Einheitliche Lösung für das gesamte Bundesgebiet?

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Originally posted by Philipp Lenz

Desweiteren, was spricht denn gegen eine Einheitliche Lösung für das gesamte Bundesgebiet?

Die Art und Weise, wie das realisiert werden muesste.

Einheitlichkeit bekommt man nur, wenn von Flensburg bis Garmisch alle absolut identische Pruefungsbedingungen haben und beim Benoten kein Ermessensspielraum vorhanden ist. Das hiesse im Klartext:

- gleicher Termin

- gleiche Dauer

- gleiche Pruefungsaufgaben

- keine Hilfsmittel

- Multiple Choice oder Rechenaufgaben , wobei nur vollstaendig richtige Ergebnisse Punkte bringen, aber keine richtigen Rechenwege und Loesungsansaetze

Entscheidet selbst, was besser ist.

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Originally posted by gajUli

- gleicher Termin

- gleiche Dauer

- gleiche Pruefungsaufgaben

- keine Hilfsmittel

- Multiple Choice oder Rechenaufgaben , wobei nur vollstaendig richtige Ergebnisse Punkte bringen, aber keine richtigen Rechenwege und Loesungsansaetze

Ein gleicher Termin ist doch okay, damit können schonmal Schummel-Versuche vermindert werden. Da Prüfungsergebnisse schon direkt nach den Erstschreibern veröffentlicht werden, können Spätschreiber sich Vorabergebnisse holen. (Bei der ZP ist das ja egal, aber bei der AP ist das nicht wirklich gut.).

Die gleiche Dauer ist doch sowieso Sinn der Sache, schliesslich wäre es unfair wenn manche ausreichende Zeit haben und manche nicht. Jedoch bin ich davon ausgegangen, dass das sowieso einheitlich ist, da die Prüfungsbögen mit einer Zeitdauer versehen sind.

Gleiche Prüfungsaufgaben sind doch meines Wissens nur in BW nicht gegeben. Aber hier wäre ein Standard auch sehr sinnvoll, somit ist eine Chancengleichheit gegeben.

Hilfsmittel müssen ja nicht gleich Null sein, schliesslich kann man ja auch den Standard auf ein Tabellenbuch und einen Taschenrechner setzen ...

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>Die gleiche Dauer ist doch sowieso Sinn der Sache, schliesslich wäre es unfair wenn manche ausreichende Zeit haben und manche nicht. Jedoch bin ich davon ausgegangen, dass das sowieso einheitlich ist, da die Prüfungsbögen mit einer Zeitdauer versehen sind.

Was ist mit den Pausen, was mit dem Erlauben der Nutzung von Zeitueberschuss aus einem Pruefungsteil fuer einen anderen Pruefungsteil? - Alles schon dagewesen.

>Gleiche Prüfungsaufgaben sind doch meines Wissens nur in BW nicht gegeben.

Eben. Bei Wiederholungspruefungen nicht mal das.

>Hilfsmittel müssen ja nicht gleich Null sein, schliesslich kann man ja auch den Standard auf ein Tabellenbuch und einen Taschenrechner setzen ...

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Hm... da muss ich Dir wohl oder übel recht geben.

Bei den Wiederholern bin ich davon ausgegangen, das diese erst im Herbst schreiben können.

Das mit den nicht-programmierbaren Taschenrechnern ist natürlich auch nicht wirklich praktisch, lässt man Taschenrechner ohne Bin, Okt und Hex zu, mus man wieder mehr Zeit für die Umrechnungen einplanen und dort einen Konsenz zwischen programmierbar und nicht-programmierbar zu finden, ist wahrscheinlich in der heutigen Entwicklung nicht wirklich gegeben (Obwohl ein Windows95 Notebook? ;-))

Uns wurde (nicht direkt von der IHK) mitgeteilt, dass nur das IT-Handbuch zugelassen ist, von daher kann ich nicht wirklich eine Auswahl feststellen. Das kann aber an der Kommunikation zwischen BFS und IHK liegen.

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...hmh, hmh, na ja äh.

...ich sehe nicht so richtig was die kammern daran hindert für die aka zwischenprüfung und die zpa abschlussprüfung

- einen einheitlichen zeitlichen rahmen mit gemeinsamen starttermin und

- eine einheitliche regelung was das "tuning" des tabellenbuches betrifft

zu realisieren.

...die argumente von uli haben mich nicht überzeugt, da ein eine einheitliche regelung zur verwendung und veränderung des tabellenbuchees in zp und ap nicht zwingend auf korrekturhoheit oder die machart der prüfung (multiple choice vs. offene) durchschlägt.

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