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Mündliche Nachprüfung


t-drummer

Empfohlene Beiträge

HI Leute,

Mich hat´s Erwischt..........

muss in die Nachprüfung :eek:

2 punkte haben gefehlt für die 4 :(

bin ma gespannt was die so fragen werden.

dauer/15min

Fachinfo./Anwendungsentwicklung

wenn jemand Erfahrung hat, was weis oder tips hat, währe ich sehr dankbar

gruss

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Als erstes mal mein Beileid...

Ich würde mir folgende Themen anschauen:

Struktogramme

UML

PAP

'Einfache' Algorithmen (Sortieren und so...)

Klassenkonzept der objektorientierten Programmierung

Polymorphismus (Methoden verbergen, überschreiben und so was )

Phasen der Softwareentwicklung

Verschlüsselung (nur oberflächlich)

Ich denke damit hättest Du ziemlich viel abgedeckt.

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Jetzt muss ich in dem Zusammenhang einfach mal die Frage stellen....

Ich habe folgende Ergebnisse:

GH1 47

GH2 67

GH3 78

Ich wüsste nicht das ich in die mündliche Ergänzungsprüfung muss.

Wie erfährt man das?

Es ist doch nicht generell so, dass man wenn man unter 50% hat in die "mündliche" muss oder?

Ist wohl wieder eine Sache die von IHK zu IHK unterschiedlich ist.

MfG

Gary

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@t-drummer:

Du bist nicht der einzige. Ich muß auch hin.

Ich habe mich bei meiner IHK (Aachen) erkundigt, wie das abläuft.

Folgendermaßen läuft es ab:

Man steht vor dem PA (5 Leute) und sagt denen das Thema, in dem man geprüft werden möchte. Also OOP, Netzwerke, Datenbanken, etc.

Allerdings kann man nur in dem Teil nachgeprüft werden, in dem man eine 5 hat.

Bei mir war es die GH1.

Frag mal deine IHK, wie das bei denen aussieht.

Viiiiiiiiiiiiiel Glück! :):):)

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wie sieht denn deine %-Verteilung aus?

woher weisst du das du hinmusst?

das würde mich echt intressieren.

oder ist das alles vom notenrechner abhängig?

Der PA kann doch entscheiden ob du hinmusst oder nicht.

Auch wenn Du selbst garnicht möchtest...

So hab ich das zumindest verstanden...

Natürlich vorrausgesetzt du hast in einem teil eine 5

Bekommt man da eine Einladung?

Vielen Dank für die Aufklärung

MfG

Gary

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Für mich würde das WISO Teil heißen denke ich mal. ansonsten hat er bestimmt eine neue Art der Abschlussprüfung gemacht :)

Was eigentlich in Fachgesprächen auch immer gern näher gefragt wird ist das Projektumfeld. also da ging es in meinem Fachgespräch drum. Und ich denke mal, dass eine solche Nachprüfung ja schon mit diesem Fachgespräch nach der Präsentation gleichzusetzen ist.

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Original geschrieben von Gary

Der PA kann doch entscheiden ob du hinmusst oder nicht.

Aus der Verordnung:

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bekommt man da eine Einladung?

Ähm, ja, natürlich,. Woher soll man sonst wissen, dass man eine Ergänzungsprüfung ablegen soll? ;-)

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ok sorry hab da wohl etwas zu schnell geschrieben...

mit GH3 mein ich natürlich WiSO ;)

Mir stellt sich trotzdem noch die Frage ob ich eine Ergänzungsprüfung ablegen muss...

Den von Dir präsentierten Gesetzesauszug kenn ich schon und trotzdem werde ich da nicht schlau draus.

Klar wenn ich nicht über die 50%-Marke komme ( also insgesamt ), dann ist es ja klar das ich die Ergänzungsprüfung machen sollte/muss.

Aber wenn ich jetzt nur in einem Teil unter 50% habe ( bei mir GH1 = 47% ) und trotzdem insgesamt über 50% gekommen bin ( beim mir 61.2% ), dann "muss" ich meines Erachtens nach keine Ergänzungsprüfung in GH1 machen, oder?

Ich würde wissen wollen ob der PA mir trotzdem vorschreiben kann eine MePr abzulegen. Es steht ja dran "nach Ermessen des PA".

Es steht ja auch auf der Einladung zur mündlichen Prüfung drauf wann die termine zur MePr sind. Da steht allerdings nicht ob ich da teilnehmen MUSS. Desweiteren ist das meines Erachtens nach auch keine Einladung zur MePr. Denn es stehen nur die allgeimeinen Termine drauf und kein spezieller Termin mit Uhrzeit der für mich vorgesehen wäre.

nach welchen Kriterien entscheidet der PA ob der Prüfling eine MePr ablegen MUSS oder nicht?

Das ist sehr wichtig für mich...

Denn entweder ich bin ab 2. Juli ( Tag meiner Präsi )

oder dann ab 28/29 Juli arbeitslos.

MfG

Gary

PS: habe gerade meine Einladung zum Prüfungsteil A in den Händen.

Auf der rückseite steht folgender Absatz der mich etwas beunruhigt:

"Wir weisen darauf hin, dass

.

.

.

2. der PA auch ohne Antrag des Prüflings die Durchführung einer Ergänzungsprüfung beschliesen kann; wir empfehlen daher, sich auf alle Fälle auf die Ergänzungsprüfung vorzubereiten.

3. die Prüfung bis zur Ablegung der eventuellen Ergänzungsprüfung als noch nicht abgeschlossen gilt. Als termin des Bestehens bzw. Nichtbestehens gilt dann der tag der letzten Prüfung, also der termin der mündlichen Ergänzungsprüfung."

MfG

Gary

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Original geschrieben von bimei

Aus der Verordnung:

... wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Hmm ich denke das ist der entscheidende Satzteil der mit jetzt sagt, dass ich keine MePr machen kann/soll/muss...

denn bestanden hab ich ja mit 61.2% auch wenn ein Teil nur "mangelhaft" ist.

Tja so kanns gehen... wenn man erstmal nen Kaffee getrunken hat in der früh, dann lösen sich so manche Knoten im Hirn auf...

MfG

Gary

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