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Ba-Wü. Erster Tag, WISO / Gemeinschaftskunde/ Deutsch --> Wie fandet ihr`s


Manuel21

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Hallo liebe Baden-Württemberg Prüfungsschreiber

Der erste Tag ist vorbei und eigentlich wars garnicht so schlimm oder wie fandet ihr es ?

WiSo: Der Multiple Choice Teil war machbar, kleinere Probleme bei wenigen Fragen. Allerdings muss man sagen dass es fast unmöglich ist da immer alles zu wissen.

W19-W21 (Textaufgaben) Ich hab die letzten beiden genommen da ich bei der ersten die letzte Aufgabe nicht wusste. Ansonsten recht einfach

Gemeinschaftskunde: Ich hatte von meinem Lehrer die ersten 3 Prüfungen bekommen und die ersten beiden gemacht (Thema: Leben in der Gesellschaft)

Fast 3/4 bestand aus dem beschreiben von Schaubildern. Meiner Meinung nach geschenkt.

Deutsch: Da ich eh schon den ganzen Tag Schaubilder beschrieben und erklärt habe hab ich da auch gleich die Aufgabe geniommen. Recht easy (Freizeitverhalten Jugendlicher als Balkendiagramm)

Wie liefs bei den andren ???

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Hallo,

ich fand die WK Prüfung ganz ok. Im ersten Teil hatte ich teilweise meine Probleme, da die Prüfungen der letzten Jahre fast immer gleich waren, und bei uns recht schwierige Sachen dran kamen. Der zweite Teil war ganz gut, habe auch die letzten beiden genommen (WI 20 + 21). Für den Anfang war es ganz gut.

Habe trotzdem ziemlich Angst vor morgen!

Viel Glück allen für morgen!!!

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Bei mir war es eigentlich auch ganz ok..

GK war echt easy.

In Deutsch hab ich als Kaufmann natürlich den Brief genommen..sollte auch ne solide Punktzahl bei rausspringen..

Aber boah....WISO mein erster gedanke war :eek: dann :confused: nix mit multible dings da...

Alles schriftlich zu beantworten.....dacht echt ich kann wieder heim gehen

Aber als ich nach der Prüfung mit dem Lehrer drüber gesprochen hatte, wurde mir klar das ich doch so einiges hab....

Jetzt binn ich mal auf morgen gespannt..und in 24 Stunde is scho alles vorbei juhu

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Also ich hab nur Wirtschaft geschrieben und hab mich halb tot gelacht als ich die Aufgaben bekommen habe...

Die Multiple-Joice waren sehr einfach, ich hab aus einem Buch gelernt dass mir mein Chef bestellt hatte und ca. 40-50% der Fragen standen dort fast identisch mit immer fast den gleichen Antworten drinnen... -> daher wird da nicht all zu viel falsch sein...

Ein Fehler ist mir aber schon aufgefallen:

Aufgabe 2: Was muss ein Auszubildender nicht: Richtig ist da wohl: Prüfungsunterlagen kaufen oder wie das beschrieben war. Richtig wäre aber auch den Schulunterricht nicht besuchen, da ich Auszubildender bin, jedoch die Berufsschule nicht besucht habe aber das war in den bisherigen Jahren auch immer falsch, obwohl ich welche kenne, die das so wie ich gemacht haben...

Die "Textaufgaben" waren unterstes Nivou, jeder 5. Klässler hätte zumindestens die 19 lösen können, denn wer keine Zahlen multiplizieren und dann addieren kann hat in dem Beruf nix verlohren.

Ich bin mir aber nicht ganz sicher wie die Sache morgen aussieht...

Entweder hab ich mir die Prüfung viel zu schwer vorgestellt oder das heute war supi einfach und dafür kommt morgen der große Hammer und haut uns in den Boden, mal schauen... ich hoff das aber natürlich nicht...

Dann wünsch ich auch allen die hier noch reinschauen für morgen gutes gelingen!

:uli WebJumper!!!

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Original geschrieben von Manuel21

Hmm also ich hab die 19 ausgelassen, der Anfang billig, der Schluss ging ins Detail.

Also sag mir mal bitte wie Du bei der 19 die letzte Frage beantwortet hast ?

Darf in den AGBs die Gewährleistung aussen vor belassen werden ?

Hab ich mit nein geantwortet da nach dem neuen EU-Recht Händler Garantieverpflichtet sind. Steht in einem Vertrag etwas was gegen Gesetzte verstöst werden diese Punkt im Vertrag einfach ignoriert, bzw. sind so zu behandeln als stünde es nicht drinnen...

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@sowisd

Ich mache ne Ausbildung als IT-Systemelektroniker in BW

Die Winter 03/04 Prüfung mache ich wegen Ausbildungsverkürzung.

@WebJumper

Ich hatte ja letztlich in einem Thread von Dir schon gelesen dass Du der Meinung bist dass Abiturienten Deutsch und GK nicht schreiben müssen. Bzw. Du musstest sie ja auch nicht schreiben.

Ich habe bei unserer Schule deshalb nochmal nachgehakt. Bei uns sind sie nach wie vor der Meinung dass man mit Abitur die beiden Fächer trotzdem schreiben musst.

Ich selbst habe Abitur und hab heute alle 3 Fächer mitschreiben MÜSSEN.

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Original geschrieben von WebJumper

Hab ich mit nein geantwortet da nach dem neuen EU-Recht Händler Garantieverpflichtet sind. Steht in einem Vertrag etwas was gegen Gesetzte verstöst werden diese Punkt im Vertrag einfach ignoriert, bzw. sind so zu behandeln als stünde es nicht drinnen...

Ja das mit dem neuen EU-Recht ist mir auch schon bekannt. Allerdings musste ich dabei gleich an Ebay Auktionen denken bei denen sich viele Verkäufer von der Gewährleistungspflicht drücken.

Heisst das jetzt dass diese Klauseln in den aus Ebay Auktionen entstandenen Verträgen ganz einfach nicht gültig sind ?

Und nochmal zu der Prüfungsaufgabe zurückzukommen:

Ich kauf ein Auto mit 50.000 km. Fahre damit innerhalb von 8 Monaten 100.000 km.

(Vertreterauto :) )

Plötzlich verreckt mir der Motor, kann ja bei 150T km mal passieren. So, und jetzt soll der Händler dafür Garantie übernehmen ? Bzw. Gewährleistung ??

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@WebJumper

Ich hatte ja letztlich in einem Thread von Dir schon gelesen dass Du der Meinung bist dass Abiturienten Deutsch und GK nicht schreiben müssen. Bzw. Du musstest sie ja auch nicht schreiben.

Ich habe bei unserer Schule deshalb nochmal nachgehakt. Bei uns sind sie nach wie vor der Meinung dass man mit Abitur die beiden Fächer trotzdem schreiben musst.

Ich selbst habe Abitur und hab heute alle 3 Fächer mitschreiben MÜSSEN.

@Manuel21:

Da siehst mal wie beknackt die alle in der Schule sind! Hier geht's, bei euch nicht?! Komisch, oder? Hast du denn die Berufsschule in diesen Fächern besucht weil wenn ja kann ich mir schon vorstellen dass du die Prüfung hast schreiben müssen. Bei uns haben ALLE Abiturienten diese Fächer im 1. Lehrjahr abgewählt. Damals ging ich noch zur Schule. Dann hat mich das alles ange****t, nix gelernt, Lehrer wusste im programmieren weniger wie ich und da hab ich beschlossen nicht mehr hinzugehen. Anruf bei IHK: Geht klar, muss eben zur Prüfung kommen...

Aber dann stellen die wieder in der Prüfung die Frage: "Muss ein Auszubildender die Berufsschule besuchen?" - "Ja" --> sie die ***

Naja was solls, wenns morgen so läuft wie heute bereuhe ichs sicher nicht die Schule verlassen zu haben...

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Original geschrieben von Manuel21

Ja das mit dem neuen EU-Recht ist mir auch schon bekannt. Allerdings musste ich dabei gleich an Ebay Auktionen denken bei denen sich viele Verkäufer von der Gewährleistungspflicht drücken.

Heisst das jetzt dass diese Klauseln in den aus Ebay Auktionen entstandenen Verträgen ganz einfach nicht gültig sind ?

Und nochmal zu der Prüfungsaufgabe zurückzukommen:

Ich kauf ein Auto mit 50.000 km. Fahre damit innerhalb von 8 Monaten 100.000 km.

(Vertreterauto :) )

Plötzlich verreckt mir der Motor, kann ja bei 150T km mal passieren. So, und jetzt soll der Händler dafür Garantie übernehmen ? Bzw. Gewährleistung ??

Hmm, gute Frage, so langsam wird's aber Offtopic, also klären wir solche Restfragen wohl in einem extra Thread oder per pm, oder?

Aber nun gut: eBay Verkäufer trücken sich von der Gewährleistung: Geht, da Privatperson und kein Händler! Macht das ein Händler: Darf er nicht! (falls ich jetzt irgendwann mal was falsches schreibe kann mich gerne jemand verbessern!)

Stand das so in der Prüfung? War das nix mit dem Getriebe? Stand da 100.000km? Weil dann hab ich keine Ahnung wie es da aussieht...

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@Webjumper

OK lassen wir das mit Ebay raus, gehört nicht dazu.

Aber nochmal zurück zu der Aufgabe: das mit dem Motor und 100.000km kam von mir. In der Aufgabe hiess es dass nach 8 Monaten was kaputt ging.

Aber mal angenommen das nach 8 Monaten der Motor nach weiteren 100.000 km kaputt gegangen ist (stand nicht in der Aufgabe drin, aber wäre ja eine Möglichkeit)

inwieweit soll denn der Händler nun da ne Gewährleistung bieten ???

Nen neuen Motor einbauen oder wie ??

Zur Berufsschule: Das lustige ist ja, ich hatte in den 2,5 Jahren ja keine einzige Stunde Gemeinschaftsstunde. Wegen Lehrermangel gabs das nie. Stattdessen jede 2. Woche 2 h Reli. GEIL !!!! Sehr sinnvoll. 2 h Film, nächste 2 h Diskussion, 2 h Film usw. :uli :uli

Nun gut, wenn sich da Berufsschulen nicht einigen können, deren Ding. So schlimm waren die Prüfungen ja nicht. Deutsch ist regelrecht ein Witz gewesen, Gemeinschaftskunde auch, das hatte Niveau von der 9. Klasse.

Und zur Berufsschulbefreiung: Auch das ist/war mir neu. Was solls. Berufsschule war locker vom Hocker und ich konnte mich über tolle Noten freuen.

@Sowisd

Ba-Wü hat seine eigene Regeln, seine eigene Prüfungen. Die Gh1 und 2 werden grösstenteils am PC gemacht, bissle praxisorientierter als in den andren Ländern, zudem ist der Themenschwerpunkt kleiner. Hauptthemen sind eigentlich jedes Jahr:

- Netzwerke (Subnetting, Topologien, Vernetzung)

- Datenbanken (Abfragen, SQL,ERM)

- Programmieren (Quellcode und Struktogramm)

- ISDN & DSL (Aufbau, etc)

- HTML

- BWL (Excellösungen von ABC Analyse, Kostenstellenrechnung, optimale Bestellmenge, Angebotsvergleich, etc)

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Original geschrieben von Manuel21

Aber mal angenommen das nach 8 Monaten der Motor nach weiteren 100.000 km kaputt gegangen ist (stand nicht in der Aufgabe drin, aber wäre ja eine Möglichkeit)

inwieweit soll denn der Händler nun da ne Gewährleistung bieten ???

Nen neuen Motor einbauen oder wie ??

Hmmm, wäre cool, oder? Ist aber sicher nicht so, das kann ich mir nicht vorstellen... das soll uns jemand nders beantworten der unser Zeug hier liest...

Woher kommst du eigentlich, bzw. wo hast du Prüfung gehabt?

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Woher kommst du eigentlich, bzw. wo hast du Prüfung gehabt?

IHK Stuttgart

Prüfung fand in der Berufsschule statt.

Gleich nochmal ne Frage: Weisst Du wer die Prüfungen kontrolliert/auswertet/bewertet ?

Laut einem Lehrer bei uns an der Schule macht das der jeweilige Fachlehrer des Schülers. Einen Zweitkorrektor gibt es nicht, die Richtlinien sind die offiziellen IHK Lösungen.

Kann das sein ???

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Original geschrieben von Manuel21

IHK Stuttgart

Prüfung fand in der Berufsschule statt.

Gleich nochmal ne Frage: Weisst Du wer die Prüfungen kontrolliert/auswertet/bewertet ?

Laut einem Lehrer bei uns an der Schule macht das der jeweilige Fachlehrer des Schülers. Einen Zweitkorrektor gibt es nicht, die Richtlinien sind die offiziellen IHK Lösungen.

Kann das sein ???

Wegen deinem Motorschaden nochmal: Normale Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen, d.h. wenn du deine Bremsen runterfährst musst dir eben neue kaufen und das ist bei jeden Neuwagen auch so... Das gilt dann bei 100.000km Fahrleistung für den Motor auch!

Prüfung in der Schule: Bei mir auch.

Richtlinien: IHK Musterlösung

Wer: Keine Ahnung und obs da 'nen Zweitkorrektor gibt. Fände das aber schon ganz gut denn meine Lehrer können mich seid ich die Schule verlassen habe und gesagt habe "Die können nix, ich komm nicht mehr" sicher nicht mehr leiden und werden somit auch nix "gut" korrigieren, eher auf Fehlerscuhe gehen und sich denken: *Dem zeigen wirs* Ohh jeeeeee!!!:confused:

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So, jetzt darf ich auch sagen, dass ich den ersten Tag überstanden hab :D

Als IT-Kauffrau hatte ich leider keine multiple choice Aufgaben. GK, war so halb halb: Eine Aufgabe lief super, die zweite (die ich gewählt habe) war nich so der Bringer.

Deutsch ging super, Geschäftsbriefe sind ja so geschenkt... AWL war dann auch 2-geteilt. Der erste Aufgabenteil war voll daneben..... der zweite Aufgabenteil mit dem Kaufvertragskram war in Ordnung.

So, nun bin ich ja mal auf morgen gespannt........ Kann ja nur schiefgehen.... *FG*

Grüße

Sherline

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Also hatte heute auch WiSo, SK und D. (Als FiSi, in BaWü)

Zu WiSo... ich fand die Zeit war sehr knapp bemessen... die W1-18 waren ok... ein paar wusste ich nicht, bzw. hab geraten, aber im großen und ganzen OK. Ich hab auch die W20 und W21 gemacht... als ich auf W19 "Erläutern sie Konjunktur" gelesen hab, hab ich die Aufgabe schnell weg gepackt. Die anderen Beiden fand ich Easy... hab nur die 21.4 net gemacht, weil ich da etwas nachdenkzeit gebraucht hätte, und die hatte ich am Schluss nicht mehr *g*

Wegen dem kaputten Auto: Die Klausel ohne Gewährleistung in der AGB war unzulässig, da eine Mindestgewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist,m auch bei Gebrauchtkauf.

GK... so naja... wir hatten GK1, 3 und 5... in 5 war allerdings ein Fehler drin... und die Korrektur war noch verwirrender als der Fehler *g*

Ich hatte die GK1 und 3... GK1 war Ausbildungsabbrüchen und Arbeit und Familie, GK 3 mit Jugenräten in der Politik, Demokratie etc.

Deutsch war locker... Geschäftsbrief geschrieben und gut war ;-)

soviel dazu... :-)

Viel Glück morgen!

Wenn wieder soviel TK Zeugs dran kommt... naja...

Gruß

Eternal-N

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Hallo,

was das neue Schuldrecht angeht (Gewährleistung) wäre die Sache mit dem Gebrauchtwagen so:

Der Händler muss eine gesetzliche Gewährleistung geben. Bei gebrauchten Waren kann diese jedoch auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach 6 Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass die Ware bei der Übergabe mangelhaft war. Das wird im Normalfall schwierig. In den ersten 6 Monaten hat der Händler ein ernsthaftes Problem, weil die Beweispflicht bei ihm liegt. Vor Einführung des neuen Gesetzes hieß es deswegen auch, dass durch die Verschärfung der Gewährleistung die Preise für Gebrauchtwagen ansteigen würden. Ob das passiert ist entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Verschleißteile sind natürlich kein Mangel. Ein Mangel liegt nämlich nur dann vor, wenn von der üblichen Beschaffenheit einer Ware abgewichen wird. Dass Bremsen und Kupplung bei einem Gebrauchten natürlich benutzt sind ist klar und daher kein Mangel.

Außerdem gelten die obigen Angaben nur für den sogenannten Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einem Privatkunden. Unter Privatleuten (Ebay etc...) kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden ("gekauft wie gesehen")

Bei der Aufgabe in der Prüfung gings aber wenn ich mich recht erinnere nur darum, dass vorrangig die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) verlangt werden kann und erst nachrangig nach Ablauf einer angemessenen Frist oder zweimalig erfolgloser Nachbesserung ein Rücktritt vom Vertrag in Frage kommt.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht durch Rechtsgeschäft (Vertrag) ausgeschlossen werden.

Ehrlich gesagt, ich bin BWL-Lehrer und fand diese Fragen etwas hart, zumal keine Hilfen in Form von Gesetzen oder so gegeben waren. Zudem kommt: Wer Pech hatte, hat in 2001 noch das alte Recht gelernt...

GK un D sind immer easy. Die Prüfungen sind ja für alle Berufsarten und nicht nur für FIs gedacht. Ein einfacher gestrickter Lehrling in einem normalen Handwerksberuf hat dann oftmals Probleme mit der Textfülle und mit dem richtigen Verständnis von Diagrammen etc. Für diese Fächer muss man daher nicht viel lernen und wissen aber eine intellektuelle Basis mitbringen, die leider nicht immer vorausgesetzt werden kann.

Gruß

Menzemer

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Dann lag ich mit meiner Antwort wohl falsch... aber zum Durchfallen wird es mir wohl nicht reichen :rolleyes:

btw finde ich es wirklich gut, dass hier auch Lehrer schreiben und uns mit wirklich qualifizierten Angaben ein wenig unter die Arme greifen...:marine

Vielleicht sieht man sich nachher, Menzemer...

ich hab meine Prüfung in 305.

Gruss

Enno

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