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Steuern :-) ggg


impossible

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@ BigMac

BAB und Fahrtkosten sind nicht das selbe. Eins hat mit dem anderen nichts zu tun,

aber bei BAB ist nicht nur die eigene Wohnung relevant.

Wenn du bei ziemlich armen Eltern wohnst, auch wenn sich das jetzt komisch anhört, und du hast viele Kosten die du wegen der Ausbildung hast, dann bekommst du hier auch Unterstützung, unter anderem Fahrtkosten.

Das nennt sich dann nicht mehr BAB.

@Crash2001

BAB ist nicht ganz wie Bafög, denn das muss man nicht zurückzahlen, BAB gibts bei betrieblichen Ausbildungen, Bafög bei Studium und schulischer Ausbildung.

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Also hier mal ein Fallbeispiel: Verdiene als Azubi 1173 DM brutto im zweiten. Laut Arbeitgeber und Online-Gehaltsplaner zahle ich keine Steuern. Bis jetzt wäre mir unbekannt, das ich für den Weg Geld kriege. Kann das bisschen Weg von 32km insgesamt am Tag auch locker finanzieren, obwohl ich vom Arbeitgeber keinen Pfennig krieg. Also wenn mich irgendwer eines besseren belehren würde, ich wäre froh drüber.

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Mal ein paar grundsätzliche Klarstellungen. ;)

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:

Bei nem Azubi zahlt das AA, beim Arbeitnehmer gibts ne Fahrtkostenrückerstattung vom Finanzamt.

Es gibt keine Fahrtkostenrückerstattung, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden auf die Einkommensteuer angerechnet, sprich mindern sie eventuell (so ähnlich hattest Du es weiter oben auch selbst geschrieben, es sollte hier nur nicht zu irrigen Annahmen kommen ;))

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Bei nem Arbeitnehmer ist es so, dass die 72 Pf., unabhängig ob du mit Bahn oder Auto fährst angerechnet werden.

Soweit korrekt, nur dass es bis zum VAZ 2000 0,70 DEM für PKW waren (Motorrad etc. niedriger), ab dem VAZ 2001 0,80 DEM unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, für die ersten 10 km 0,70 DEM (§ 9 EStG).

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@bimei

ja, wollte keinen irre führen.

Ich meinte indirekt eine Fahrtkostenrückerstattung.

Es wird halt in Form von Werbungskosten angeben und dann bei Anspruch wiedererstattet.

Das mit den 72 Pf wusste ich nicht 100%, hab ich aber oben gesagt.

Gestern allerdings hab ich nachgelesen, dass es bei Pkw-Benutzung 80 Pf/Km sind.

Jetzt bin ich schlauer. ;)

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So, kann das jmd jetzt noch mal zusammenfassen?

Ich versuch es mal. Bitte korrigieren. Also ich bekomme keine Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber. Aber ich kann mir meine Fahrtkosten als Werbungskosten eintragen lassen, womit ich dann gleichzeitig wieder unter dem Satz bin, den ich benötige um Kindergeld zu bekommen. Richtig? Also durch einen langen Weg zur Arbeit kann ich höchstens über die 3 Ausbildungsjahre mein Kindergeld bekommen, anderweitige Vergütungen gibt es nicht.

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mmh, da oben stand doch was geschrieben von "man bekommt nur BAB, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt"

Das ist eigentlich der Hauptgrund, wieso ich kein BAB beantrage/beantragt habe.

Oder war das ne Fehlinformation?

Btw, wenn das wirklich ne Fehlinformation war, dann schleppt sich diese schon seit Monaten durch das Forum...

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 06. September 2001 14:59: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Grafzahl ]</font>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grafzahl:

<STRONG>So, kann das jmd jetzt noch mal zusammenfassen?

Ich versuch es mal. Bitte korrigieren. Also ich bekomme keine Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber. Aber ich kann mir meine Fahrtkosten als Werbungskosten eintragen lassen, womit ich dann gleichzeitig wieder unter dem Satz bin, den ich benötige um Kindergeld zu bekommen. Richtig? Also durch einen langen Weg zur Arbeit kann ich höchstens über die 3 Ausbildungsjahre mein Kindergeld bekommen, anderweitige Vergütungen gibt es nicht.</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grafzahl:

<STRONG>

Naja und da ich eigentlich aus ner Familie komme, die "gut gestellt" ist, fällt wohl die BAB weg. Wie niedrig müßte denn der Netto Verdienst meiner Familie sein, um BAB zu bekommen? Nur mal rein theoretisch würd mich das interessieren.

</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Twiggy:

<STRONG>

Das ist meinem Informationsstand nach nicht ganz richtig, und zwar kannst Du Dir das was Du im esten Lehrjahr an Zusatzkosten absetzen könntest (z.B. Fachbücher...)sozusagen aufsparen, das wird Dir dann im 1. Jahr nach der Ausbildung gutgeschrieben, u.s.w. für die anderen beiden Jahre. Insgesammt kannst Du das 3 Jahre machen lassen, wenn Du also 4 Jahre Ausbildung hättest, würdest Du im 4. Pech gehabt haben.

</STRONG>

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Zitat:

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Original erstellt von Twiggy:

Das ist meinem Informationsstand nach nicht ganz richtig, und zwar kannst Du Dir das was Du im esten Lehrjahr an Zusatzkosten absetzen könntest (z.B. Fachbücher...)sozusagen aufsparen, das wird Dir dann im 1. Jahr nach der Ausbildung gutgeschrieben, u.s.w. für die anderen beiden Jahre. Insgesammt kannst Du das 3 Jahre machen lassen, wenn Du also 4 Jahre Ausbildung hättest, würdest Du im 4. Pech gehabt haben.

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Wenn du aber nun Werbungskosten ansetzt und diese dir angerechnet werden, damit du dein Kindergeld behälst, verlierst du doch den Anspruch darauf, das Geld Jahre später inform von Steuerrückzahlung wiedererstattet zu bekommen, weil es doch bereits verrechnet wurde.

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Hier noch ein Beispiel zum Thema BAB, von dem ich übrigens selber betroffen bin:

Ich verdiene im 1. Ausbildungsjahr als FI/AE 1060 DM brutto und habe eine eigene Wohnung (da wir dort zu zweit wohnen beläuft sich mein Anteil auf ca. 400 DM monatlich).

Meine Mutter ist Frührentnerin und mein Vater ist seit einigen Jahren Langzeitarbeitsloser.

Da ich diese Lage eigentlich ziemlich erschreckend finde, habe ich natürlich BAB beantragt.

Und jetzt kommts: Mein Antrag ist ABGELEHNT WORDEN !!!

So eine SCH...!!!!!!!!! :mad: :mad: :mad:

Ich hab jetzt Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Aktualisierung gestellt, damit nicht die Verdienste von vor 2 Jahren, sondern die aktuellen Einkünfte als Berechnungsgrundlage verwendet werden.

Als Antwort kam ein Formular, in das mein Vater seine aktuellen Einkünfte noch mal eintragen muss.

Und das obwohl alle aktuellen Unterlagen schon beim BAB-Antrag dabei waren!!! Die sollen wohl jetzt noch mal eingereicht werden!!???????? :confused:

Ich blick da voll nicht mehr durch, die spinnen wohl, die Arbeitsamt-Freaks!

Ich für meinen Teil habe von BAB die Schnauze voll und wünsche hiermit jedem, dass euer Antrag durchkommt!!!

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Das ist natürlich sch****!

Es macht aber keinen Unterschied wieviel du für deine Wohnung bezahlst, soweit du in den alten Bundesländern über

ca.350 DM zahlst und in den neuen (jetzt bin ich mir nicht genau sicher) über 240 DM zahlst bekommst du die vollen 70 DM, die es an "Wohngeld" im BAB gibt angerechnet, wenn du also weniger zahlst, gibts weniger BAB.

Ich weiß nicht, ob dir das viel bringen wird, dass du Widerspruch eingelegt hast. Bei ner Freundin gabs das selbe Problem. Sie wohnt bei alleine, ihre Mutter ist nicht besonders wohlhabend, lebt von Sozialhilfe, ihr Vater aber war vor 2 Jahren selbstständig und hatte ein ziemlich hohes Einkommen, so dass er locker für sie hätte zahlen können.

Heute aber ist er arbeitslos und hat so viele Schulden, dass er wirklich kaum selbst etwas zum Leben hat.

Das berücksichtigt das AA auch nicht.

Manchmal sind die echt, das ist unverständlich.

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Hallöle!

Mal noch was ganz allgemeines zum Thema Steuern.

Ihr könnt, wenn ihr eure Steuererklärung persönlich abgebt, den Finanzbeamten mit Fragen zu jäglichen Vergünstigungen und Themen wie Rückzahlung etc. bombadieren.

Es ist nämlich gesetzlich geregelt, das diese netten Beamten auf gezielte Fragen zu den Steuern auskunft geben müsse.

Also am besten alles was euch unklar ist in den Formularen offen lassen und direkt vor Ort klären.

Meistens sind die auch ganz nett. Mir haben sie z.B. erklärt, dass ich auch Bewerbungskosten anders als über diese Pauschale erstattet bekommen kann. Man muss dann einfach eine Musterbewerbung anfertigen und dafür den ungefähren Preis angeben, dann müsst ihr noch einfach all eure in dem Jahr gesammelten Anschreiben kopieren und beifügen. Und schon gibts den genauen Betrag für die Masse an Bewerbungen zurück. Sinnvoll ist es auch mal ein Antwortschreiben der jeweiligen Firma beizufügen, ansonsten kann es noch Probleme geben, da die ja sonst keine Bestätigung haben, dass ihr da wirklich hingeschrieben habt.

Gruß

Twiggy

;) Don't dream it, be it! ;)

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