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Geschrieben

Hallo zusammen,

aus welchem Grund haben große Firmen immer den folgenden Text unter den E-Mails stehen.

Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser Email gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung in schriftlicher Form nach. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser Email nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt. Sollten Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser Email oder dessen Vertreter sein, so bitten wir Sie, sich mit dem Absender der Email in Verbindung zu setzen.

For legal and security reasons the information provided in this email is not legally binding. Upon request we would be pleased to provide you with a legally binding confirmation in written form. Any form of unauthorised use, publication, reproduction, copying or disclosure of the content of this email is not permitted. This message is exclusively for the person addressed or their representative. If you are not the intended recipient of this message and its contents, please notify the sender immediately.

Geschrieben

Na, die wollen sich doch nur absichern, falls mal ein Wurm diverse unsinnige Mails weiterleitet oder falls die Mail an einen Empfänger geht, der sie eigentlich nicht bekommen sollte...

Aber eigentlich ist es Quatsch, denn eMails sind sowieso nie rechtsgültig.

Geschrieben
denn eMails sind sowieso nie rechtsgültig.

Aha, und wer sagt das?

Andere Thread (und Gesetzbücher) verweisen immer wieder auf die Formfreiheit in manchen Vertragsabschlüssen, wobei die E-Mail ja schon mal in schriftlicher Form vorliegt.

Geschrieben

Eine E-mail ist im Sinne der Formfreiheit natürlich rechtsgültig, wird aber häufig (immer?) als Beweismittel so nicht anerkannt. U.U. gibt es hier aber auch schon wieder neuere Rechtssprechung. Das ist der Stand laut meinen Büchern. Um eine E-mail beweistauglich zu machen, wäre eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Die E-mail entspricht nicht der Schriftform, weil hierzu eine handschriftliche Unterschrift unter der Urkunde erscheinen müsste, was bei einer E-mail nicht möglich ist. Verträge, die der Schriftform genügen müssen, können daher nicht per (normaler) E-mail geschlossen werden. Auch hier bietet sich die qualifizierte elektronische Signatur als Lösung an, wenn Sie lt. Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist.

Eine E-mail ist damit sicherlich rechtsverbindlich, kann im Streitfall aber nicht als Beweismittel dienen. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass der Ersteller des Mailanhangs gar nicht erst einen Streitfall produzieren will.

So weit zu meinen aus Büchern angelesenen Wissen.

Gruß

Menzemer

Geschrieben

Ich schliesse mich meinem Vorposter an und ich denke ausserdem, das hat denselben Grund , aus dem auch sehr viele den (absolut nutzlosen, und zudem nervenden) Disclaimer mit Hinweis auf das Landgericht Hamburg auf ihrer Seite (vorallem private, aber nicht nur) haben. Es hört sich toll an und man fühlt sich halt besser.

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