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Geschrieben

Hallo liebe Leute,

bin gerade ziemlich ange****t. habe eben mit meinem chef geredet ob er mich ne zeitlang freistellen kann von der arbeit, das ich lernen kann, weil ich im november abschlussprüfung habe.da ich nur 1 block von der 3. klasse mitbekommen werde und mein zeugnis miserabel ist, durch selbstverschulden.

aber ich werde nicht freigestellt, muss aber eben diesen stoff trotzallem lernen.

da es nicht "freundschaftlich" geht, bin ich auf der suche nach rechtlichen grundlagen, in dene festgelegt ist, das ich zeit zum lernen brauche für die abschlussprüfung. immer bin ich in einer "lehre" und das gehört jawohl dazu.

wie habt ihr das mit eurem betrieb gelöst bzw. gibt es vielelicht(hoffentlich) tatsächlich eine rechtliche grundlage?

immerhin werde ich nach der ausbildung ne zeitlang arbeitslos sein da ich nicht übernommen werde. dahin gehend lege ich mich auch gerne mit meinem chef an, da ich nicht viel zu verlieren habe in dieser firma...

vielen dank für euer feedbak

lg

Pitbull

Geschrieben

Also so wie ich das sehe, wirst du - genau wie alle anderen auch - zu hause für die Prüfung lernen müssen und deine private Zeit dafür "opfern".

Wieso bekommst du denn nur einen Block der 3. Klasse mit?

Aber vielleicht hat bimei ja einen passenden Gesetzestext zur Hand.

Geschrieben

hhmm...ich weiss nicht ob das unter Sonderurlaub läuft...oder Bildungsurlaub, gibt es das? Ich weiss das unter Sonderurlaub so sachen fallen wie Hochzeit und Todesfall etc.

Aber, ich bin mal ehrlich...mir ging es nit anders...ich musste auch Arbeiten UND lernen. Ich nehme mal an das mussten viele hier !

MfG

rote_gefahr

Geschrieben

na tolle wurst!

ich hab verkürzt, deshalb bekomme ich nur den halben stoff mit.

danke für euer feedback. vielleicht lässt sich ja noch was machen...

aber in meinen augen wäre es nur fair wenn man für sowas zeit bekommt. immerhin spart man der firma doch einiges an geld, im gegensatz zu einem richtige angestellten. ich hab hier nämlich leider schon lange nix mehr gelernt und hab mich leider zu spät zu wort gemeldet... :(:rolleyes:

Geschrieben
immer bin ich in einer "lehre" und das gehört jawohl dazu.

Also so wie ich das mitbekommen habe geben die meisten Betriebe vor der schriftlichen Prüfung 1-2 Tage Sonderurlaub.

btw. bist du auch in der Lehre um etwas zu lernen, das tust du seit 2 Jahren normalerweise und es hat dich doch sicherlich keiner zum Verkürzen gezwungen?

Sorry, aber dann nehm dir mal lieber die nächsten Wochenenden nichts vor...

Geschrieben

Die Firma ist natürlich grundsätzlich dazu verpflichtet dir als Auszubildenden, in Kooperation mit der Berufsschule, alles aus dem Rahmenlehrplan des entsprechenden Ausbildungsberufes beizubringen. Allerdings ist sie nicht verpflichtet dir zum lernen frei zu geben.

Wenn du nicht so gut bist, warum verkürzt du dann eigentlich? Das verstehe ich nicht wirklich. Ist doch irgendwie unsinnig. Normalerweise ist eine Verkürzung der Ausbildung für diejenigen gedacht, die nicht die vollen 3 Jahre benötigen um die Ausbildungsinhalte drauf zu haben.

Geschrieben

das schlechte zeugnis habe ich durch viele unentschuldigte fehltage beommen...ein problem mitm lernen habe ich ja nicht...ich würd halt nur gern den stoff "vorholen" den ich in der BS nicht mehr mitbekomme....

zum lernen bin ich hier, ja...nur leider werde ich mehr als billige arbeitskraft genutzt als hier wirklich neue sachen zu lernen...

Geschrieben
ich würd halt nur gern den stoff "vorholen" den ich in der BS nicht mehr mitbekomme....

Das wirst du zu hause machen müssen. Eigentlich müssen Verkürzer den Stoff ja nicht "vorholen", sondern können ihn schon längst. Deswegen verkürzen sie ja auch. Der Betrieb ist jedenfallls nicht dazu verpflichtet dir dafür freizugeben.

Geschrieben
Rahmenlehrplan
Sorry, falsch!

Der Rahmenlehrplan ist für die Berufsschule gedacht.

Die Ausbildungsordnung beinhaltt alles rund um die Ausbildung.

Die sachliche und zeitliche Gliederung ist dasjenige wesentliche Element für das Unternehmen. Wichtig dabei ist die Dauer (ungefähr) und die Einordnung in das Lehrjahr, ansonsten ist ein Azubi komplett in die betrieblichen Geschehnisse eingebunden.

PS: Zum Thredersteller:

Natürlich bekommst du kein Frei für die Aufgaben (Pflichten), die du laut Berufsausbildungsvertrag übernommen hast. Schliesslich bist du in dem Unternehmen integriert, verursachst durch deine blosse Anwesenheit eine Menge an Kosten und bekommst dann auch noch Lohn. Entsprechend wirst du diese Sachen nicht für das Lernen (also deiner Aufgabe) bekommen. Es lassen sich nur individuelle Vereinbahrungen (Sonderurlaub etc) treffen, aber nur, wenn beide Seiten mitspielen. Deine Ausbildung möchte im Unternehmen integriert sein, so daß neben Arbeitsplatz, Ausbilder (Mit Zeit und Gehör) etc. eine Menge Dinge für dich bereitstehen, die nicht einfach, weil du es möchtest, brach liegen bleiben solten.

Geschrieben

ich bin seit mittleweile einem jahr nur noch eine billige arbeitskraft und arbeite im support, die nebenbei erwähnt genug leute sind, und langweile mich den halben tag. mit meinem chef habe ich diesbezüglich gesprochen und er versprach besserung. diese ist nicht gekommen, jetzt sitz ich wieder nur rum und langweile mich und bekomme hier und da tickets. gelernt habe ich diese jahr (2004) nicht sehr viel, eher nebenbei etwas wo ich mich selber drum gekümmert habe(was ich absolut ok finde) hatte aber nie richtig zeit da ich abundzu irgendwelche depperljobs bekomme. ich bin mittlerweile abgeschrieben und bekomme auch keine projekte oder ähnliches mehr. in meinen augen wäre es also nur gerechtfertigt wenn man mir zeit zum lernen geben würde. ich will garkein frei haben, ich kann auch hier in einen meetingraum gehen, das ist nicht das problem. arbeit würde ich auch keine liegen lassen....

wahrscheinlich ahtet der thread mittlerweile aus...

Geschrieben

gleich mal vorweg pit

du bist nicht allein..... so wie dir geht es sehr vielen anderen auch.... incl mir

bei mir ist die geschichte sogar noch paar gangarten härter..... aber das tut weiter nichts zur sache......

hier im forum hab ich schon einige threads gesehen die sich mit dem thema "schlechte ausbildung" beschäftigen

problem dabei ist wie immer... alle schimpfen... keiner handelt....

dazu kommt das der beruf des FI recht jung ist und ihm somit die organisationen wie verbände fehlen (Bsp. IGM usw )

hier beschweren wird dir nicht viel helfen....

du kannst nur eines machen..... dich durchbeisen wie viel andere auch.....

und wenn noch genug motivation über bleibt kannst du dich ja engagieren und für die sache stark machen....

/edit: vieleicht als motivationshilfe.....

die noten die du bekommst sind für dein berufliches leben wichtig

wenn dich die firma nach ende der ausbildung nicht weiter beschäftigen sollte und du neue arbeit suchen musst.... wirst du es mit schlechten noten immer schwerer haben als andere....

die märchen von wegen.... bestanden ist doch bestanden..... und auf die noten achtet sowieso keiner mehr nach der ausbildung.... sind erstunken und erlogen......

selbst mit 26 wollte man noch meinen gesellenbrief sehen :)

Geschrieben
ich bin seit mittleweile einem jahr [...], und langweile mich den halben tag. [...], jetzt sitz ich wieder nur rum und langweile mich

ich will garkein frei haben, ich kann auch hier in einen meetingraum gehen, das ist nicht das problem. arbeit würde ich auch keine liegen lassen....

Na also, dann nutze die Zeit statt Dich zu langweilen.

Gesetzliche Grundlagen für Freistellungen zum Lernen gibt es nicht, aber gesetzliche Grundlagen für Auszubildende und Ausbildende. Dazu gehört auf Deiner Seite die Verpflichtung, Dich zu bemühen, Dir Kenntnisse und Fertigkeiten anzueigenen, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen, u. a. auch, an Massnahmem teilzunehmen, für die Dein AG Dich nach BBiG freistellen muss (Berufsschule), usw. usf. Auf Seiten des AG gehört zu den Verpflichtungen, Dir Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Inwieweit wer eventuell versäumt hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, können wir nicht beurteilen, möglicherweise gibt es auf beiden Seiten Versäumnisse, stimmts?

Den genauen Gesetzestext liefer ich Dir gerne nach, aber Freistellungen wirst Du damit kaum erreichen.

Geschrieben
Sorry, falsch!

Der Rahmenlehrplan ist für die Berufsschule gedacht.

Die Ausbildungsordnung beinhaltt alles rund um die Ausbildung.

Die sachliche und zeitliche Gliederung ist dasjenige wesentliche Element für das Unternehmen. Wichtig dabei ist die Dauer (ungefähr) und die Einordnung in das Lehrjahr, ansonsten ist ein Azubi komplett in die betrieblichen Geschehnisse eingebunden.

Ups, hast recht. Das kam mir beim schreiben schon so komisch vor. :floet:

Geschrieben

erstmal danke für eure antworten...

natürlich haben beide seiten fehler gemacht, was anderes habe ich(glaube ich) auch nicht behauptet...

nix für ungut, aber die meisten tun hier äusserst übermotiviert bzw. hören sich an wie die überlehrer....es ist nun mal so, dass wenn ich hier 8 stunden eingesetzt bin,in einem aufgabengebiet das ich jetzt schon seit 2 jahren mache, und abends fertig bin. wie gesagt in meiner ausbildung ist so einiges schief gegangen. sowohl von meiner als auch von der seite meines ausbilders.

an meinem ausbilder habe ich leider sehr viel rumzumeckern da er mich von anfang an abgeschrieben hat. ich bekomme seit anfang des jahres, seit er mein vorgesetzter ist, keine jobs, projekte, etc.

ich bin seit anfang des jahres im "netzwerk" (angeblich). alles was ich dort gemacht habe waren 100te von cds sortieren. die restilche zeit bin ich entweder rumgesessen oder habe nur 5 minuten jobs bekommen. x gespräche haben ausser verpsrechungen nix bewirkt...

mein berreichsleiter würde mir sofort freigeben, weil er weiß das ich nicht übenrommen werde und diese note meine zukunft wesentlich beeinflusst....

ich wollte lediglich hilfe haben, keine belehrung oder durch die blume gesagt bekommen das ich ne faule sau wäre...genau das brauch ich im moment nicht.

vielleicht fasse ich das auch falsch auf, weil ich im moment zeimlich genervt bin....

@Talon,

danke für deine tipp und die "story" mit dem gesellenbrief ;)

Geschrieben

Dann nutz doch deine "freie" Zeit in der arbeit um dir Wissen anzueignen (wurde schon mal kurz erwähnt). Du hast Internet auf deiner arbeit und ob du nun auf Fi.de surfst oder dir wissen aneignest.

Hier gab es vor/von der letzten Prüfung eine große Linksammlung über interessante Themen die vorkommen könnten......

Bevor du dich langweilst, lies solche Sachen, brauchst du daheim schon mal weniger lernen.

Wenn du jetzt damit anfängst zu lesen und vor der Prüfung alte Prüfungen etc abends zuhause druchmachst solltest du wohl gute Chancen haben ;)

Nutz deine Zeit in der du dich auf arbeit langweilst halt auch Sinnvoll.

Hab damals in den "ruhigeren" Zeiten auch Cisco gelernt....

Geschrieben
kein bock auf schule soeinfach ist das...aber das ist auch nicht bestandteil des themas...

natürlich ist das Bestandteil des Themas. Denn du hast quasi danach gefragt, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass deine Firma dir aufgrund deiner Null-Bockstimmung fürs lernen freigeben muss. Dabei hättest du die Themen schon längst in der Schule durchackern können. Ich würde sagen ein klassischer Fall von "Selber Schuld".

Geschrieben

Ok, an der Stelle beenden wir dann die Diskussion. Du hast gefragt, hast Antworten bekommen. Alles weitere, sowieso Wühlen in vergangenen Versäumnissen, egal welcher Art oder durch wen, führt nur zu Streit, der Dich nicht weiter bringt.

Gast
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