dragi Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Hallo, Ich habe mal 2 Fragen an euch: 1. Wenn eine Firma interesse an einem Programm von mir hat ich aber kein Gewerbe habe, wie kann ich dann mein Programm verkaufen? Ich darf ja dann keine Rechnung schreiben, oder? Welche Möglichkeit bleibt denn dann? 2. Wenn man ein Gewerbe anmeldet und irgendwann wieder abmeldet, darf man wieder ein Gewerbe in dieser Branche anmelden oder darf man nur ein mal? Bin für ein wenig Aufklärung dankbar Gruss Dragi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekhard Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Wenn Du Lizenzen für dein Programm verkaufst, wirst du nicht darum herumkommen, ein Gewerbe anzumelden. Anders ist dies, wenn Du im Auftrag für eine Firma programmierst -- dann kannst du das unter umständen als Freiberufliche Tätigkeit geltend machen.. das heisst du schreibst eine Rechnung (Durchgehend nummerieren, mit Steuernummer versehen (bekommst du vom FA)) und machst nach Jahresende eine normale Einkommenssteuererklärung. Ich schreibe "unter umständen", da dies im Ermessen des Finanzamtes liegt. Offiziell können nur Ingenieure, Ärzte und Rechtsanwälte (wer noch? weiss nicht) freiberuflich tätig sein. Aber in der Regel wird das geduldet, zumindest ist dies unter Informatikstudenten die verbreitete Methode. Im Zweifelsfall solltest Du das mit dem örtlichen Finanzamt klarmachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Wenn man es Freiberuflich macht, dann darf man doch auch keine Umsatzsteuer berechnen. Der Preis ist dann inklusive. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Die Umsatzsteuer hat nichts mit freiberuflicher oder gewerblicher Selbständigkeit zu tun. Wenn Du allerdings unter einem bestimmten Umsatz liegst, dann bist Du in den ersten (2?) Jahren von der Umsatzsteuer befreit. Du musst Deinen Rechnungen einen Passus anfügen, nach welchem Paragraphen Du befreit bist und gut. Ich würde es auch als Freiberufler machen. Das Finanzamt mault schon, wenn es ihnen nicht passt. Allerdings war das bei mir nie der Fall. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekhard Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Es gibt da keine zeitliche Begrenzung, und man muss auch keine Paragrafen auf der Rechnung nennen. Unter einem Umsatz von ich glaube 17.000 Euro steht es einem frei, Umsatzsteuer zu berechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Servus, danke für die Aufklärung. Gibts dazu auch einen Paragraphen oder eine Bestimmung? bis jetzt bin ich von einer Pflicht zur Kenntlichmachung ausgegangen. Sonst könnte ja jeder einfach keine Umsatzsteuer berechnen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Ich würde sagen frag einfach mal einen Steuerberater. Meistens sind solche Infos kostenlos. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch noch unterschiede in den Bundesländern gibt. In Deutschland ist ja alles möglich. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekhard Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Sonst könnte ja jeder einfach keine Umsatzsteuer berechnen. Das würde dann spätestens dem Finanzamt bei deiner Steuererklärung auffallen Und wenn du die erst gar nicht abgibst, kann das auch Jahre später noch nach hinten losgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Es gibt da keine zeitliche Begrenzung, und man muss auch keine Paragrafen auf der Rechnung nennen. Unter einem Umsatz von ich glaube 17.000 Euro steht es einem frei, Umsatzsteuer zu berechnen. Steuerbefreiung für Kleinunternehmer Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 16.620 € (32.500 DM*) lag und im laufenden Jahr 50.000 € (100.000 DM*) voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Für alle, die das gar nicht wollen, gibt es zum Glück den § 19 Abs. 2, der den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erlaubt. Dazu genügt beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später reicht eine formlose Mitteilung an das Finanzamt ("Ich verzichte hiermit auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19,1 UStG"), die dann fünf Jahre lang bindend ist. Aber bis dahin seid ihr sowieso längst aus der Kleinunternehmerzone raus. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekhard Geschrieben 16. März 2005 Teilen Geschrieben 16. März 2005 Aber bis dahin seid ihr sowieso längst aus der Kleinunternehmerzone raus. Das kommt drauf an. Ich verdiene mir als Student nebenher etwas Geld mit Programmieren.. ich kann und möchte gar nicht so viel Zeit aufwenden, dass ich darüber hinauskomme.. Immerhin muss genug Zeit übrigbleiben, um die ganze Kohle wieder zu versaufen. Man hats halt nicht leicht! Nein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
booze Geschrieben 17. März 2005 Teilen Geschrieben 17. März 2005 wenn du nur einmalig dein programm für eine diese eine firma programmierst bzw nur einmalig (vorerst) verkaufen willst, dann kannst du glaub auch einen werksvertrag mit der firma eingehen. dann handelst du nicht mit deiner software, sondern programmierst die für diese firma, aber ein anschließendes weiterverkaufen ist dann glaub nicht so leicht möglich, kommt dann drauf an, was im vertrag steht. aber da programmierer als freiberufler angesehen werden,würde es auch ohne gewerbe gehen. musst dir nur eine steuernummer vom finanzamt einholen. und während du dies machst, kannste da ja gleich nochmal nachfragen. hoffe liege nun nicht total daneben, aber so lief das bei mir erst vor kurzem ab, auftraggeber war eine behörde, also werden dies doch hoffentlich richtig gemacht haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 und nach Firmengründung, die dann erfolgt ist wenn die Steuernummer beim F-Amt geändert wurde, darfst Du im ersten Jahr jeden Monat Umsatzsteuer machen ;-) Was den Werksvertrag angeht: VORSICHT FALLE! Bei solchen Verträgen UNBEDINGT alles von einem Anwalt prüfen lassen und sich aufklären lassen. Da kann man ganz böse mit auf die xxxxx fallen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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