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was tun wen antrag "verschlampt"


karotte

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Ganz tolle wurst:

habe meine Unterlagen fristgemäß eingereicht

danach gewartet auf antwort zum antrag

-- zwischenzeitlich kam dann auch mal die prüfungsteilnahmebestätigung und meine rechnung (bin externer) ---

aber keine antwort zum projektantrag

seit ende februar rief ich dann so 3mal die woche bei der IHK an

folgende Antworten:

- der zuständige Bearbeiter ist im Urlaub (ich geh auch zur IHK, die Antwort war die häufigste in den letzten 2 monaten)

- ah ja ihr name war nochmal? achso, nein sie stehen nicht im computer, aber ihr geld ist eingegangen, dann dürfen sie auch an der prüfung teilnehmen

- Ihr antrag nein den finden wir nicht

am Tag an dem die Doku zur Prüfungskommision sollte bekam ich aus heiteren himmel meinen bearbeiter ans telefon (jaja der der eigentlich immer im urlaub ist),

Der IHK'ler: Ihre Teilnahme ist eingegangen und sie dürfen an der Prüfung teilnehmen

aber Ihr Projektantrag ähm ja also, wieso haben sie den denn nicht zur Kommision geschickt, per email an die genannte adresse?

Ich Antwort: was für ne Adresse? ich habe doch alles bei Ihnen eingereicht so wie sie es mir gesagt haben!

Der IhK'ler Wenn wir Projektanträge bekommen, dann werden die entsorgt, das hätte Ihnen aber auch Kollege A, B, C , D und E sagen können

Ich: hat mir aber keiner gesagt, was soll ich den da jetzt machen, der abgabe termin ist ja heute

Der IHK'ler: ich setzt sie jetzt auf die Liste der Kommision (termin übrigens am abend) , und ich schick ihnen auch noch schnell die email adresse der kommision (kam ein tag später) und ruf dort an das sie ihr projekt nachreichen.

ich geht das den einfach so? Der Termin ist doch schon ausgelaufen. Und bis wann soll ich den das ganze Projekt fertig haben und einreichen?

Der IHK'lerDa rufen sie am besten mal bei Ihren zuständigen Prüfer an

..... dort versuch ich nun schon seit 3 werktagen anzurufen, kein erfolg geht keiner ran...

Heute wieder bei der IHK angerufen:

ichich erreiche keinen bei der Kommision und habe immer noch keine Information ob mein Projekt so genehmigt ist, ich möchte von der Prüfung zurücktreten, da nebenbei auch noch persönlich 2 Härtefälle bei mir eingetreten sind (frau im krankenhaus, 2ter: siehe signatur)

Der IHK'ler Ich kann ihnen auch nicht sagen was mit ihren antrag ist, aber zur Prüfung sind sie zugelassen, rufen sie dort doch mal an (wär ich nicht draufgekommen), Ihr Geld können wir ihnen aber nicht zurückzahlen, melden sie sich dann doch einfach zur Winterprüfung an

ICH :confused: :confused: :confused: :confused: :beagolisc

ich wollt das nur mal loswerden (bin mittlerweile mehr als nur leich gefrustet)

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Der IHK'ler Ich kann ihnen auch nicht sagen was mit ihren antrag ist, aber zur Prüfung sind sie zugelassen, rufen sie dort doch mal an (wär ich nicht draufgekommen), Ihr Geld können wir ihnen aber nicht zurückzahlen, melden sie sich dann doch einfach zur Winterprüfung an

... das finde ich etwas Hartneckig^^

Was ist denn wenn jemand einfach nicht mehr teilnehmen kann...oder will...^^

Wieviel kostet denn die Anmeldung? und warum musstest du überhaupt etwas bezahlen?

mfg

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und warum musstest du überhaupt etwas bezahlen?

Bezahlen muss für die Prüfung jeder. Normalerweise übernimmt das aber der Ausbildungsbetrieb, und der Azubi merkt nichts davon.

"Externe", die ja keinen Ausbildungsbetrieb haben, zahlen die Prüfungsgebühren aus eigener Tasche.

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;) als externer hast du schon berufserfahrung weil du in dem berufsfeld schon tätig bist und das "nötige" wissen mitbringst.

Zur Zeit werden 6 Jahre berufstätigkeit erwartet (natürlich in einem verwandten beruf)

ich selbst bin seit 8 jahren sysadmin ;)

Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,- EUR

Achja:

Heute kam eine Antwort von der Kommision, ich solle doch nochmal meinen Antrag einschicken, jemand hat "ausversehen" den Anhang in der ersten Mail gelöscht

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Tja ich glaub auch das die mich nicht mögen ;(

bin ja mal gespannt wann ich den abgabetermin für den bericht, sollte ja eigentlich am 21.04. sein, steht auch in der mail die ich gestern bekomme habe...

aber vielleicht denken die ja ich bastel eine zeitmaschine und dann könnse gleich überprüfen obs hingehauen hat.

laut prüfliste habe ich am 21.6. meine Präsentation

ich warte jetzt einfach mal auf antwort der kommision, wenn der abgabetermin "annehmbar" ist dann mach ich die prüfung, wenn nicht

dann meld ich mich entweder neu für die winterprüfung an oder vielleicht findet sich

ja ein anderer weg mein geld wiederzubekommen.

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Aehm, ich wuerd mir da keinen Kopf machen ... Du hast den Termin am 21. dann gehst Du da auch hin und gibts so schnell wie moechlich die Kopie Deines Projektberichtes 3x an die IHK ab, so wie es im Papier steht.

Wenn die was verschlampt haben, was auch immer es ist, dann ist das ihr Problem und nicht Deins!

Es gibt auch noch Leute, die 1 Woche vor der Verteidigung die Projektarbeit abgeben ... (aber lass das mal niemanden so laut hoeren!) ... dann haengt es aber von der Pruefungskomission ab, wie die sich dessen bezueglich verhalten ...

Du hast nichts falsch gemacht, denn Du hast ja Deine Arbeit getan ... nur sieh zu, dass die da so schnell wie moeglich ihren Stempel drauf machen, weil Du ja auch dieses Jahr fertig werden willst, ob die geschlampt haben oder nicht, es ist ja Dein Interesse so schnell wie moeglich aus dem Lehrlingsentgelt heraus zu kommen ;)

Mir haben sie gesagt, dass nicht mal alle in der Pruefung Anwesenden den Bericht gelesen haben ... aber was sollst, dann haben die nichts verstanden und koennen auch keine fiesen Fragen stellen :D ... ich konnte einfach ablabern und dann gehen ... fuer Gespraeche mit toller Kritik und tiefschuerfenden fachlichen Zusammenhaengen brauch man im Allgemeinen mehr als nur 5min Dialog zur Facharbeit.

Du siehst nach den 30min, wenn ueberhaupt so lange, statistisch gesehen nie wieder einen von denen in der ganzen restlichen Zeit Deines gluecklichen Lebens.

Und am Ende des Gespraeches wuenschen sie Dir noch einen schoenen Urlaub ... na das ist doch was, worauf man stolz sein kann die Berufsausbildung nach 2-3 Jahren endlich geschafft zu haben!

Also Thema abhacken und ueber die freie Sommerzeit freuen. :P

Liebe Gruesse,

sissy66.

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[...], es ist ja Dein Interesse so schnell wie moeglich aus dem Lehrlingsentgelt heraus zu kommen

... na das ist doch was, worauf man stolz sein kann die Berufsausbildung nach 2-3 Jahren endlich geschafft zu haben!

Unabhängig vom Rest Deiner Antwort, hast Du wiedereinmal nicht richtig gelesen: karotte ist ein Externer, kein "Lehrling", keine 3 Jahre Berufsausbildung.

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(((

Unabhängig vom Rest Deiner Antwort, hast Du wiedereinmal nicht richtig gelesen: karotte ist ein Externer, kein "Lehrling", keine 3 Jahre Berufsausbildung.

Na dann guck mal in die ct (Gehaltsspiegel), wieviel die so im Vergleich zu normalen Azubis verdienen und zu Vollverdienern.

Na, es kann schon 2-3 Jahre dauern ... kommt auf die Vorbildung an, wie lange man sich Zeit lassen moechte und in welchem Bundesland man das macht (Schulpolitik ist laenderspezifisch).

Nur 'Pruefung schreiben' kommt selten vor, meistens muss man noch irgendwelche Kurse nachmachen, die man nicht mit seiner Vorbildung mitbringt, und das dauert auch so seine Zeit.

(In Dresden hab ich mal die IHK gefragt, da dauert es meistens mindestens 2 Jahre.)

)))

... Feierabend!

Liebe Gruesse,

sissy66.

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@ Sissy:

Zum Thema Prüfung als Externer leg ich dir mal ans Herz, das BBiG zu lesen, in § 40 ist das alles geregelt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__40.html

Und dann denk mal bitte dran, dass externe Prüflinge im vollen Arbeitsleben stehen müssen, sich alles selber aneignen müssen und die Prüfung neben ihrer normalen Arbeitszeit durchführen, bevor du hier Pauschalurteile auf niedrigstem Niveau verbreitest.

Nochmal langsam und deutlich, zum Verstehen: externe Prüflinge sind fest angestellte Menschen im IT-Bereich, die als Quereinsteiger reingekommen sind und nach 6 Jahren Berufserfahrung die Prüfung ablegen. Verstehst du das? Nicht irgendein Hinz oder Kunz wird zur Prüfung ohne Ausbildung zugelassen, da gibt es harte Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Unterstell den externen Prüflingen nicht, dass sie ITler in der Gruppe "unter ferner liefen" und "Hinterhofschrauber zum Hungerlohn" sind. Du hast vom realen Leben keine Ahnung.

Und jetzt ganz deutlich, Sissy: hör auf mit deinem Stammtischgeschwätz, werd endlich mal wach und schalte dein Gehirn vor dem Abschicken eines Beitrags ein. Erkundige dich erst, unter welchen Bedingungen eine externe Prüfung durchgeführt werden darf und red hier keinen Schmarrn.

Und falls du es nicht gemerkt haben solltest: Ich bin stinksauer über das, was ich hier von dir lesen musste.

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Danke bimei, danke chief ;)

so und nun ein wenig OT:

Aber auch um da mal ein wenig entgegen zuwirken: ich bin kein quereinsteiger,

aber als ich "damals" meine Ausbildung gemacht habe gab es noch keine IT-Berufe (die gibts ja erst seit 1997), damals gab es noch sowas wie kaufmännischer Assistent der Datenverarbeitung (ein bissel Rechnungswesen, VWL und BWL und viel programmieren (COBOL und Pascal ;), Administration von MS-Dos, Windows 3.11 WfW Netzwerke, HP-UX auf ner tollen MX60, Projektarbeit zum Thema Datenfernübertragung unter Nutzung eines BBS (Mailbox) und eine Abhandlung über das Thema: WWW nur eine kurze Modeerscheinung oder die Zukunft der Unternehmen), da war auch noch die Zeit als man stolzer Betatester einer Software namens Netscape 1.0 war, und seine Zeit im BTX/Datex-J verbracht hat

OT ende

Ich schau jetzt erstmal was die Kommision mir schreib, heute haben die nämlich noch nicht geantwortet

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Na wenn ich ne Qualifizierung, hier Berufsabschluss gemacht habe, dann kann ich doch mindestens zum Chef gehen und nett um eine Gehaltserhoehung bitten und das ist doch was! Und nach 5 Jahren erst recht.

Ausserdem, woher willst Du wissen, wieviel so ein Externer bekommt?! Das steht nicht im BiBB! Da kannst Du gleich die IHK fragen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Liebe Gruesse,

sissy66.

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Ausserdem, woher willst Du wissen, wieviel so ein Externer bekommt?! Das steht nicht im BiBB! Da kannst Du gleich die IHK fragen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Kapierst du es nicht?

Mit "externer Prüfling" ist nicht das Anstellungsverhältnis gemeint, sondern dass ein Prüfling ausserhalb eines Ausbildungsverhältnissses zur Prüfung zugelassen werden kann.

Daraus abzulesen, wieviel so ein Mensch verdient, wieviel seine Leistung wert ist, ist nicht möglich.

Nochmal ganz deutlich: halt einfach mal die Klappe, wenn du nichts zu sagen hast.

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Ausserdem, woher willst Du wissen, wieviel so ein Externer bekommt?! Das steht nicht im BiBB! Da kannst Du gleich die IHK fragen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Liebe Gruesse,

sissy66.

Was hat das Bundesinstitut für Berufsbildung und die IHK mit dem Gehalt von Externen Prüfungsteilnehmern zu tun?

Nochmal zum Mitschreiben, wie es auch schon der Chief versucht hat dir zu erklären:

Ein Externer ist ein ganz normaler Angestellter, der seit Jahren sein ganz normales Gehalt bekommt, weil er seit Jahren den Job ausübt für den er jetzt als Externer Prüfungsteilnehmer lediglich einen staatlich anerkannten Wisch haben möchte. Da mischt sich weder das BiBB noch die IHK ein. Warum auch?

Dieser Externe arbeitet in seinem Job, den er seit Jahren macht, während der IHK Prüfungszeit ganz normal weiter. Er darf an der Prüfung teilnehmen, da er mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in einem Job vorweisen kann, der den Aufgaben eines Fachinformatikers entspricht.

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((( leider nicht zum Thema:

Nochmal ganz deutlich: halt einfach mal die Klappe, wenn du nichts zu sagen hast.

Na dann mach das doch mal ... 40++ Stunden arbeiten und noch 20h nebenbei. Einfach ist das nicht. (Deswegen hatte ich mich vor 4 Jahren auch im Vorgespreach mit IHK+Betrieb fuer die Ausbildung entschieden. Weil die gesagt haben, dass ich mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung ++ haben muss. (Ich hatte erst 2 Jahre Teilzeit (Arbeiten neben dem Abi) hinter mir, was sie gar nicht als Arbeiten anerkannt haben.) Und mein Betrieb mich fuer 40++ Stunden haben wollte.)

Ich kenne jedenfalls keinen Bekannten, der die 40h im Arbeitsvertrag hatte plus Ausbildung als Externer. Die 2 Leute die ich kenne sind zum Chef gegangen und haben die Stunden auf 25/32h in der Woche begrenzen lassen, um die 20h, die sie sehr wohl zum Lernen gebraucht haben noch irgendwie zu schaffen und trotzdem am Betrieb dranzubleiben.

Und wenn man weniger verdient, weil man ja kein Vollverdiener ist, dann kann man das auch steuerlich anders absetzen. (Lehrlingsentgelt , etc. ... Aber diese Diskussion ginge hier zu weit.)

Na ja, so 'viel' dazu, dass man als Externer weder Vollverdiener sein kann/darf/moechte/will/muss? ... aber auch nicht weniger als in ner Erstausbildung bekommt. Und ich kenne Keinen der gerne weniger Geld verdienen moechte.

In der ct (6,2005) ist das u.a. so dargestellt, dass zum einen der Stundentarif angegeben ist, als auch der Jahresverdienst und mit ettlichen Erklaerungen dazu.

... sber fuer Sammelwuetige das Zeugs Einscannen tue ich leider nicht, dann muss man schon mal die Zusammenhaenge online von 2003 rauslesen.

Oh, man Kruemelk*******. Ich wuensche mir, dass das lieber auf die fachliche Ebene angewandt wird.

)))

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Na dann mach das doch mal ... 40++ Stunden arbeiten und noch 20h nebenbei.

Ich kenne jedenfalls keinen Bekannten, der die 40h im Arbeitsvertrag hatte plus Ausbildung als Externer.

Nochmal:

Es geht nicht um xx Stunden nebenbei.

Es geht nicht um eine Vollzeitbeschäftigung plus Ausbildung.

Die Vollzeitbeschäftigung ist quasi die Ausbildung.

Anders gesagt: Es ist eine Vollzeitbeschäftigung mit den Tätigkeiten in einem Beruf, in dem man nach einer vorgeschriebenen Mindestausübungszeit (siehe Link weiter oben von Chief, und lies das vor allem auch mal!) eine Prüfung als Externer ablegen kann, wenn die zuständige Stelle die Zulassung erteilt.

Na ja, so 'viel' dazu, dass man als Externer weder Vollverdiener sein kann/darf/moechte/will/muss?

Richtig ist,

- man kann Vollverdiener sein

- man darf, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen

- wenn man möchte kann man Vollverdiener sein

- wenn man möchte kann man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen

- wenn man will siehe die beiden vorangegangenen Punkte

- müssen muss man gar nichts.

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Na und wie will man nachweisen, dass man alle Punkte aus der Berufsausbildung schon hatte, wenn man 'nur' auf Arbeit gewesen ist und vielleicht keine tollen Schulungen bezahlt bekommen hat.

In ne normale Referenz kann man sich doch alles moegliche reinschreiben lassen.

Mit der Berufsschule ist das einfacher, denn da gibt es ein Klassenbuch, wo genau drin steht, das dann und dann gemacht. Und dann muessen sie einen ja zulassen.

@Manitu71

... siehe mein Vati, anfangen mit seinem kleinen Buero und seinen Abimachenden Kindern ...

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na nee, ich mein ja nur die Qualifikationen fuer den externen Abschluss

??? Erzähle mir doch mal, auf welche Vorgaben Du Dich dabei beziehst, damit ich das nachvollziehen kann. Wem musst Du wann und in welcher Form denn nachweisen, was Du im Betrieb im einzelnen gelernt hast?

Vorschrift/Gesetz und Abschnitt/Paragraf reicht mir.

gruss, timmi

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Sissy, du erhältst hiermit den Fachinformatiker-Forum-Orden für merkbefreites Lesen.

Nach § 40 Abs. 2 BBiG kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens die doppelte Regelausbildungszeit im Berufsfeld des angestrebten Abschlusses arbeitet. Diese "externen" Prüflinge machen genau die gleiche Prüfung wie die normalen Auszubildenden. Es gibt keine Unterschiede.

Nur: dafür, dass ein Prüfling die Prüfung besteht, dafür muss er selber sorgen, ob nun als klassischer Auszubildender oder als externer Prüfling.

BTW: gib es auf, du steckst grad tierisch tief im Fettnäpfchen und wirst da nicht mehr herauskommen.

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Wem, wann und warum denn eigentlich? Was verstehst Du überhaupt unter "alle Punkte aus der Berufsausbildung"?

gruss, timmi

Na in der Berufsschule musste ich dieses Nachweisheft fuehren, moeglichst mit den entsprechenden Punkten aus der Ausbildungsordnung. Und in der AO stehen Punkte drin wie Einrichten von techn. Systemen, etc. (z.B. http://www.ihk-saarland.de/ihk/ausbildung/ordnungsmittel.htm)

... und ich dachte, dass die Externen Prueflinge auch so was aehnliches Nachweisen muessen

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Na in der Berufsschule musste ich dieses Nachweisheft fuehren, moeglichst mit den entsprechenden Punkten aus der Ausbildungsordnung. Und in der AO stehen Punkte drin wie Einrichten von techn. Systemen, etc. (z.B. http://www.ihk-saarland.de/ihk/ausbildung/ordnungsmittel.htm)

Das hatte ich nicht gefragt. Ich möchte nachvollziehbar(!) von Dir wissen, wann und wo musst Du "nachweisen, dass man alle Punkte aus der Berufsausbildung schon hatte". Als Fachinformatiker wird Dir doch wohl eine präzise Antwort auf diese klare Frage nicht schwer fallen, oder?!?

gruss, timmi (wartend)

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