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Höhe der Schichtzulage in der Ausbildung.


Zeuss

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Hallo,

im dritten Lehrjahr wechselte ich fest in eine Abteilung und arbeitete dort in Schichtarbeit (Wechselschicht). Da ich an Dienstagen immer Schule hatte wurde es bei mir so geregelt dass ich dann Montags immer zur Frühschicht kam und ab Mittwoch erst entweder Spätschicht oder Nachtschicht arbeiten anfing.

Irgendwann wurde ich dann mal vom Schichtleiter angesprochen ob ich denn auch Schichtzulage bekomme. Ich wusste damals nur von Nachtstunden die ich ab 20:00Uhr gezahlt bekomme. Da ich vorher nie Schichtarbeit geleistet hatte wusste ich nichts von der Schichtzulage.

Nachdem ich mich bei paar Leuten informiert habe kam es jetzt raus (nach 9Monaten Schichtarbeit) dass ich Anspruch auf Schichtzulage habe.

Nun weiss ich aber nicht genau was ein Azubi da verlangen kann. Die Fest-Angestellten bekommen eine Schichtzulage von 320€. Das ist eine Menge Geld für einen Azubi wenn man das noch rückwirkend auf die 9Monate zahlen würde.

Da ich aber denke Dass ich eventuell weniger bekomme möchte ich mal nachfragen wieviel ich mindestens "verlangen" sollte oder wieviel mir zusteht, da ich nicht Recht weiss wie hoch mein Anspruch ist. Kennt sich jemand damit aus oder war einer schon mal in der selben Situation?

Danke für die Antworten :bimei

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1. Ist Schichtarbeit für unter 18 jährige Auszubildende verboten. Insbesondere Nachtschicht.

2. Gibt es demnach eigentlich keine Zulagen, oder?

Unterstellen wir Zeuss doch einfach mal, dass er wie die Mehrheit der IT-Azubis schon 18 oder älter ist ;)

Also ist die Frage durchaus berechtigt.

@ Zeuss: Suche Anhaltspunkte:

Gibt es bei euch einen Tarifvertrag, oder eine vergleichbare Betriebsvereinbarung? Und wenn ja, ist darin dein Sonderfall in irgendeiner Form (vielleicht auch indirekt) abgedeckt?

Wie verhält sich die Schichtzulage allgemein? Festbetrag oder abhängig vom Gehalt?

Was sagt (wenn vorhanden) euer Betriebsrat?

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1. Ist Schichtarbeit für unter 18 jährige Auszubildende verboten. Insbesondere Nachtschicht.
nein und ja, hab da mal folgendes gefunden:

JArbSchG § 14 Nachtruhe

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,

2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,

3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,

4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

beschäftigt werden.

und sollte er über 18 sein (ist im 3. Lehrjahr ja nicht so ungewöhnlich) sollte das auch nicht mehr gelten.

[edit] ok, da war ich etwas langsam :rolleyes:

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@ Zeuss: Suche Anhaltspunkte:

Gibt es bei euch einen Tarifvertrag, oder eine vergleichbare Betriebsvereinbarung? Und wenn ja, ist darin dein Sonderfall in irgendeiner Form (vielleicht auch indirekt) abgedeckt?

Wie verhält sich die Schichtzulage allgemein? Festbetrag oder abhängig vom Gehalt?

Was sagt (wenn vorhanden) euer Betriebsrat?

Also das ist eine Betriebsvereinbarung die noch geklärt werden muss für meinen Fall. Die Schichtzulage allgemein (siehe oben) beträgt für die Fest-Angestellten 320€ (unabhängig vom Festbetrag).

Der Betriebsrat meint ich hätte Anspruch darauf nur muss es noch mit dem Abteilungsleiter geklärt werden. (die Höhe des Betrages)

Die Fragen / Probleme daraus:

-Glaube kaum dass ich die 320€ rückwirkend für die 9 Monate gezahlt bekomme. (Betrag zu hoch??)

-Ich will mich auch nicht mit 50€ Zulage abgeben was sich ergeben könnte da dass ja ein Sonderfall ist.

Die Hauptfrage war eigentlich wieviel Schichtzulage ich als Azubi verlangen könnte.

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Ohne jetzt unken zu wollen, aber verlangen wirst du nix können, da kein rechtlicher Anspruch besteht.Das ist eine mehr oder weniger freiwillige Leistung deines Brötchengebers, also sollteste froh sein, wenn du etwas bekommst.

Wenn Festangestellte 320€ bekommen kann das für Azubis tatsächlich schon anders aussehen oder gar ganz weg fallen...

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Ohne jetzt unken zu wollen, aber verlangen wirst du nix können, da kein rechtlicher Anspruch besteht.

Nicht so ganz, Zitat:

§ 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit

(1) [...]

(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

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Wurstwasser:

Also ich habe während meienr Ausbildung auch Schicht gearbeitet.

Wir haben das mit dem Betriebsrat und der Personalabteilung geklärt.

Wir haben dann auch Schichtzulage bekommen.

Ist ja auch fair.

Wieviel hast Du da bekommen? Hast Du den ganzen Betrag wie die Fest-Angestellten bekommen?? Oder nur einen prozentualen Anteil?

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nicht den gleichen betrag wie die festangestellten, der war abhängig vom gehalt.

ich glaube es war so ca die hälfte meines azubi gehaltes nochmal zusätzlich drauf(kann auch bissi mehr gewesen sein waren so 350€), natürlich steuerfrei!

bei uns war die schichtarbeit aber freiwillig, niemand musste.

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§ 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit

(1) [...]

(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Heisst im Klartext nichts... Wer einen Tag Nachtschicht macht, der hat am nächsten Tag entweder wieder Nachtschicht oder einen Tag frei bevor er wieder andere Schicht macht (Wegen der Ruhezeiten gemäss Arbeitsschutzgesetz).

Achja, und nen Euro Nachtschichtzulage pro Stunde (Und da wirklich nur die echten Nachtstunden, wenn man schon Spätnachmittags anfängt fällt da einiges weg) wird meist auch als "angemessener Zuschlag" gezahlt...

Wohlgemerkt gilt das nur bei Nachtschicht... Jemand der Schichtarbeit nur mit Früh und Spät so zwischen 6h und 22h oder so hat, den betrifft sowas nicht...

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@ Zeuss: Suche Anhaltspunkte:

Gibt es bei euch einen Tarifvertrag, oder eine vergleichbare Betriebsvereinbarung? Und wenn ja, ist darin dein Sonderfall in irgendeiner Form (vielleicht auch indirekt) abgedeckt?

Wie verhält sich die Schichtzulage allgemein? Festbetrag oder abhängig vom Gehalt?

Was sagt (wenn vorhanden) euer Betriebsrat?

Also das ist eine Betriebsvereinbarung die noch geklärt werden muss für meinen Fall. Die Schichtzulage allgemein (siehe oben) beträgt für die Fest-Angestellten 320€ (unabhängig vom Festbetrag).

Der Betriebsrat meint ich hätte Anspruch darauf nur muss es noch mit dem Abteilungsleiter geklärt werden. (die Höhe des Betrages)

Die Fragen / Probleme daraus:

-Glaube kaum dass ich die 320€ rückwirkend für die 9 Monate gezahlt bekomme. (Betrag zu hoch??)

-Ich will mich auch nicht mit 50€ Zulage abgeben was sich ergeben könnte da dass ja ein Sonderfall ist.

Die Hauptfrage war eigentlich wieviel Schichtzulage ich als Azubi verlangen könnte.

bist du auf den Mund gefallen oder wieso gehst du nicht zur Personalabteilung, deinem Vorgesetzten oder dem chef höchstprsönlich ?

Verlangen wirst du kaum was, du hast anspruch auf diese leistung, aber es ist kein BASAR wo die summe unklar ist ...

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Wie schon gesagt: Mein Chef ist noch nicht da, daher wollte ich mich erstmal hier informieren.

nicht den gleichen betrag wie die festangestellten, der war abhängig vom gehalt.

ich glaube es war so ca die hälfte meines azubi gehaltes nochmal zusätzlich drauf(kann auch bissi mehr gewesen sein waren so 350€), natürlich steuerfrei!

bei uns war die schichtarbeit aber freiwillig, niemand musste.

@Wurstwasser: Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du 350€ jeden Monat zusätzlich als Schichtzulage bekommen??

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