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XP-Registrierung


Freedom

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Ich habe auf meinem System Windows XP Home installiert. Jetzt fragt er mich nach einer Registrierung.

Das Problem ist, ich habe zwar den Original-Produkt-Key von Microsoft für mein Notebook, möchte es aber nicht registrieren, da ich das Betriebssystem evtl. später verkaufen möchte sobald der neue Longhorn herauskommt und mir den neuen beschaffen.

Gibt es eine andere Möglichkeit die Regiestrierung abzuschalten? Mit XPAntySpy funktioniert es leider nicht.

PS. Ich denke nicht, dass es illegal ist, da ich eine Lizenz zu Hause habe, ich finde es wirklich ungerecht, dass man zu einer Registrierung zu seinem eigenen Nachteil gezwungen wird. Außerdem kann dich Microsoft dann ausspionieren und das muss wirklich nicht sein.

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Gibt es eine andere Möglichkeit die Regiestrierung abzuschalten?

Nein. Du musst XP Home aktivieren (nicht zwingend registrieren).

Außerdem kann dich Microsoft dann ausspionieren und das muss wirklich nicht sein.

Ein immer wieder auftauchendes hartnaeckiges Geruecht.

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Meinst Du vielleicht eher die Produktaktivierung?

Um die kommst Du ohne OPEN, Select oder Education Lizenzen (Volumen-Lizenzen) nicht herum. Hierbei werden (laut MS) keine der persönlichen Daten übertragen, lediglich Daten zur Hardware des System, die auch später bei Änderung der Hardware zur erneuten Aktivierungsaufforderung führen. Dies lässt sich via Internet oder telefonisch bei MS Clearing House machen.

Ziel ist es hierbei Raubkopierer auszubooten (was aber nur teilweise gelingt), also wenn Du eine gekaufte (vermutlich gebundelte OEM) Version hast kostet Dich das nicht viel Schweiss.

Die Registrierung ist nicht zwingend. Hier werden Deine persönlichen Daten von Dir an MS weitergegeben um Dich über Produkte zu informieren.

Ich wusste ich hätte die Toiletten-Pause später machen sollen :floet:

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Moin,

Dir ist der Unterschied zwischen Lizenz, Registrierung und Aktivierung aber schon klar, oder?

Wenn Du eine OEM-Version hast, dann wirst Du diese ohnehi nicht verkaufen dürfen. Abgesehen davon sind alle neueren MS-Produkte mit einer solchen Aktivierung versehen, damit sie laufen. Wenn Dir das nicht passt, dann frag bitte bei MS nach, was man da machen könnte. Diese zu umgehen führt also nicht nur dazu, daß das Produkt evtl. unbrauchbar ist, sondern ist auch illegal!

Grütze

hellslawyer

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Yep. Ich verstehe es jetzt. Es geht also um eine Aktivierung, die auch ohne Registrierung möglich ist.

Ich weiss, dass nach deutschem Recht die OEM-Versionen weiterverkauft werden dürfen, das hat ein Gericht in DE entschieden, daher werden die OEM-Versionen auch bei Ebay so zahlreich versteigert, sonst hätte es keinen Sinn.

Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus: ich habe eine Lizenz für Windows 2000 Pro + eine Lizenz für Win XP Home. Die zweite Lizenz war bei dem Laptop dabei. Jetzt möchte ich es umgekehrt machen und wzar Win2K auf das Laptop installieren, damit es schneller läuft und Win XP Home auf meinem Rechner installieren.

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Das kann problematisch werden, denn zumindest die OEM-Versionen der grösseren Hersteller sind Bios-locked und lassen sich nur auf Geräten des Herstellers, der sie auch vertrieben hat, installieren.

Dies ist meist deutlich auf der CD vermerkt ("Nur zur Verwendung auf einem System des Herstellers XYZ")

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Das kann problematisch werden, denn zumindest die OEM-Versionen der grösseren Hersteller sind Bios-locked und lassen sich nur auf Geräten des Herstellers, der sie auch vertrieben hat, installieren.

Dies ist meist deutlich auf der CD vermerkt ("Nur zur Verwendung auf einem System des Herstellers XYZ")

hi,

wobei, selbst wenn dieses auf der cd steht, wäre es zumindest einen versuch wert, ich hatte schon einige dieser cds, und die funktionierten auch auf anderen rechnern. Und die OEM Versionen, die es bei ebay gibt, funktionieren auf jedem gerät (zumindest die, die ich dort gekauft habe :) )

gruß

spooky

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Ich habe mehrmals versucht die Registrierung vorzunehmen, leider ohne eines sichtbaren Erfolgs.. Die scheinen tatsächlich die Lizenz an die Hardware gebunden zu haben, wirklich schade. Gibt es da eine weitere Möglichkeit das System zu aktivieren oder muss ich jetzt mein WIN2k-System komplett neu installieren?

PS. Ist es denn überhaupt nach dem deutschen Recht erlaubt, solche Einschränkungen vorzunehmen?

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Ich habe mehrmals versucht die Registrierung vorzunehmen, leider ohne eines sichtbaren Erfolgs..
Registrierung oder Aktivierung? Bitte bei den richtigen Begriffen bleiben.

Aktivierung ist ein "Muss" (ausser bei Volumenlizenzen und ähnliches),

Registrierung ist ein "Kann", aber kein "Muss".

Womit hast du jetzt Probleme?

Die üblichen OEM-Versionen der grossen Systemhersteller verweigern übrigens schon die Installation auf Fremdsystemen (sog. Bios-locked).

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Sorry, ich meinte die Aktivierung. Es ist schon klar, dass es ein Muss ist, aber ist es nicht nur irgendein Wert, der in der Registry geändert wird bei der Aktivierung?

Ich denke, wenn ich es schaffe die Aktivierung irgendwie vorzunehmen und dann das Lizenz-Key von meinem Laptop (das durch die INstallation generiert wurde) in die Registry eingebe, dann sollte alles in Ordnung sein.

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Moin,

da Du Dich beim Kauf der Version mit den entsprechenden Richtlinien und Bedingungen (oder spätestens bei der Installation) für einverstanden erklärt hast, solltest Du vielleicht auch einfach akzeptieren, wenn das, was Du vor hast so nicht möglich ist, oder gar illegal wäre. Aus diesem Grunde bitte keine weiteren Fragen zur Umgehung von solchen Mechanismen.

Grütze

hellslawyer

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Verstehe ich nicht - warum willst Du es denn so unbedingt umgehen?

- Weil die Lizenz an die Hardware gebunden ist und ich das OS meines Notebooks mit dem OS meines Rechners tauschen möchte. Anders geht es nicht, er will die Aktivierung nicht vornehmen, obwohl ich eine Lizenz dafür habe und die Software nur mit einem anderen Rechner verwenden möchte.

da Du Dich beim Kauf der Version mit den entsprechenden Richtlinien und Bedingungen (oder spätestens bei der Installation) für einverstanden erklärt hast, solltest Du vielleicht auch einfach akzeptieren, wenn das, was Du vor hast so nicht möglich ist, oder gar illegal wäre.

Nach dem deutschen Recht muss ich das gar nicht akzeptieren, was sich die Ami's in den Richtlinien wünschen.

Wie ich es sehe, gibt es keine vernünftige Lösung für mein Problem, außer dass ich eine vollwertige Version von XP HOME mir andersweitig beschaffe, diese installiere und den Schlüssel von meiner Lizenz in der Neuinstallation ersetze.. Schade... ich habe so viel Zeit mit dem Einrichten des Rechners verbracht, jetzt muss ich das Ganze von vorne anfangen..

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Weil die Lizenz an die Hardware gebunden ist und ich das OS meines Notebooks mit dem OS meines Rechners tauschen möchte....obwohl ich eine Lizenz dafür habe und die Software nur mit einem anderen Rechner verwenden möchte.

So hast Du wirklich?

OEM != vollwertige Handelsversion (FPP)

Du hast eine OEM-Version.

Diese ist an die dazugehoerige Hardware gebunden.

Nur mit der Handelsversion kannst Du einen Hardwarewechsel vornehmen.

Nach dem deutschen Recht muss ich das gar nicht akzeptieren.

Dann nenn uns bitte den entsprechenden Gesetzestext mit Angabe des Gesetzes.

Alternativ auch gerne ein gueltiges Urteil mit Quellenangabe.

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Noch einmal zur Erklärung: ich habe eine OEM-Version. Dass diese Version laut Microsoft an eine Hardware gebunden ist - ist mir klar. Hier ist die Antwort der BGH darauf:

Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im bereits seit Monaten geführten Streit um den gekoppelten Vertrieb von Software und PC-Hardware eine Klage von Microsoft gegen einen Berliner PC-Hersteller abgewiesen und damit zugleich den rechtlichen Status mit Hardware "gebundelter" Programme ("Original Equipment Manufacturer" (OEM)- oder "Delivery Service Pack" (DSP)-Software) bestimmt, der bislang unter Juristen umstritten war.

Am gestrigen 6. Juli hat der 1. Senat des BGH nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass ein Softwareunternehmen Händlern, die nicht vertraglich mit ihm verbunden sind, den einzelnen Weiterverkauf von "entbundelter" Software – die laut Herstellerkennzeichnung nur zum gemeinsamen Vertrieb mit bestimmter neuer Hardware vorgesehen ist – an Verbraucher nicht verbieten kann. Das Urheberrecht liefert laut BGH keine Handhabe zur Durchsetzung einer solchen Vertriebseinschränkung.

Damit setzt das höchste zuständige Bundesgericht einen Schlusspunkt unter eine Auseinandersetzung zwischen Microsoft und zahlreichen Händlern, die nicht direkte Vertragspartner des Softwarekonzerns sind, aber OEM- beziehungsweise DSP-Versionen etwa von Windows oder Office-Paketen einzeln oder zusammen mit selbst gewählter (auch gebrauchter) Hardware an Endkunden abgeben.

Als besondere Ohrfeige für die Softwareindustrie kann die Feststellung des BGH gelten, dass der gesplittete Vertrieb von Software (als reguläre Vollpreis- und als verbilligte OEM-Version) kein notwendiges und schützenswertes Recht darstellt. Microsoft hatte argumentiert, im Interesse der Bekämpfung von Softwarepiraterie sei man auf ein solches Vertriebskonzept angewiesen. Wenn die Firma Microsoft Programme verbilligt an PC-Hersteller abgebe, um eine PC-Erstausrüstung mit ihren Produkten zu fördern, sei nicht einzusehen – so der BGH – warum nicht auch Interessenten an einer isolierten Programmkopie in den Genuß des günstigeren Preises kommen sollten. Das Interesse eines Herstellers, verschiedene Marktsegmente mit unterschiedlichen Preisen zu bedienen, so hieß es weiter, werde auch sonst von der Rechtsordnung nicht geschützt.

Im Bereich der Betriebssysteme arbeitet Microsoft mit mehrerlei Vertriebskanälen. Während das allgemeine Augenmerk im gegenwärtigen Streit auf der Behandlung von OEM-Versionen liegt (und auch die Verlautbarung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich von OEM spricht), handelte es sich bei den "entbundelt" verkauften Betriebssystemen der beklagten Firma tatsächlich um DSP-Versionen, also kompletten von Microsoft hergestellten Produktsätzen samt CDs und Handbüchern. Wie Tomas Jensen, Sprecher von Microsoft, betonte, beziehe sich das Urteil somit eigentlich auf DSP-Versionen und werde von Microsoft zunächst auch nur in diesem Sinne verstanden. Nach dem Sprachgebrauch des Hauses sind die eigentlichen OEM-Versionen, die noch einmal deutlich billiger als DSP-Produkte sind, großen Vertragspartnern wie Compaq, IBM, Dell oder Fujitsu Siemens vorbehalten – je nach Vertragsgestaltung erhalten diese Hardware-Hersteller nur die notwendigen Lizenzrechte, um ihre Produkte mit der entsprechenden Software auszustatten, aber keine kompletten Originalpakete.

Microsoft rechnet nun damit, dass gerade kleinere Hersteller und Händler ihre DSP-Versionen (die im Falle von Windows 98 rund die Hälfte der gewöhnlichen Vollversion kosten) zunehmend auch einzeln verkaufen. Im Handel wiederum befürchtet man, dass Microsoft als Reaktion darauf die DSP-Preise empfindlich anheben könnte. Eine Entscheidung darüber, meinte Jensen, sei noch nicht gefallen. Man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung aus Karlsruhe abwarten. Auch die Frage, ob die Lizenzbestimmungen für die Produkte in Anbetracht des letztinstanzlichen und somit nicht mehr anfechtbaren Urteils geändert werden müssten, sei noch offen. In einer Pressemitteilung hat der Softwarekonzern zumindest angedeutet, dass das DSP-Vertriebsmodell nun "überdacht und entsprechend angepasst" werden müsse.

Das deutsche Urheberrecht erlaubt es dem Urheber eines geschützten Werks (also etwa dem Hersteller eines Softwareprodukts), unter anderem über die Vervielfältigung und die Nutzung seines Werks zu bestimmen und Dritten die betreffenden Rechte gegen Gebühr einzuräumen. Dieses Verfügungsrecht des Urhebers, das sich immer direkt auf jedes produzierte Exemplar bezieht, erschöpft sich jedoch durch seine Abgabe (oder die Weitergabe des Herstellungsrechts) an einen Lizenznehmer – beispielsweise einen OEM-Partner. Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.

Dieser sogenannten Erschöpfungsgrundsatz greift nur dort nicht, wo eine Beschränkung dem betreffenden Exemplar sozusagen als charakteristische Eigenschaft mit auf den Weg gegeben worden ist – der juristische Begriff lautet "dingliche Beschränkung". Eine solche Einschränkung muss jedoch eine eigenständige Nutzungsart betreffen. So gilt bespielsweise die Eigenschaft "Einzelplatzversion" oder "Netzwerkversion" als eigenständige Nutzungsart in diesem Sinne. Ob aber die Nutzung eines Softwareprodukts als OEM-Version ebenfalls eine eigenständige Nutzungsart darstellt, die einem Produktexemplar per dinglicher Beschränkung ein für allemal zwingend mitgegeben werden kann, war bislang strittig.

Diese Frage hat der BGH nun klar mit "nein" beantwortet und damit ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Ein bestimmter Vertriebskanal kann nicht mit Hilfe des Urheberrechts durchgesetzt werden. Demzufolge dürfte nun auch ein Endkunde, der etwa ein DSP-Windows mit einem neuen Computer erwirbt und dieses Betriebssystem nicht nutzen will, die Software guten Gewissens weiter verkaufen. Weder er noch der letztendliche Käufer würde dabei das Urheberrecht verletzen. (psz <mailto:psz@ct.heise.de>/c't)

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@Freedom:

Bitte das naechste Mal mit Jahresangabe.:hells:

Das Urteil ist aus dem Jahr 2000 und bekannt.

Es ging hier um den Weiterverkauf von OEM- und DSP-Versionen (auch hier wieder OEM != DSP); nicht darum, die seit Anfang des Jahres eingesetzte softwareseitige Hardwarebundelung der OEM aufzuheben.

Auch hatte Microsoft auf dieses Urteil reagiert und ein neues Lizenzmodell auf den Markt gebracht: Das SystemBuilder-Lizenzmodell.

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Wenn es der BGH entschieden hat, dass man grundsätzlich die OEM-Versionen verkaufen kann, dann heisst es automatisch, dass man sie auf jedem beliebigen Rechner einsetzen kann, sonst würde dieses Urteil keinen Sinn mehr machen. Es schließt keine besondere OEM-Version aus, ob sie mit einer hardware-kodierten Lizenz ist oder nicht.

Dass dann Microsoft dies umgehen möchte ist auch verständlich, aber nicht unbedingt richtig. Es handelt sich hierbei nicht um ein rechtliches, sondern um ein technisches Problem. Und dieses Problem könnte man dadurch lösen, dass man eine andere CD zur Installation verwenden würde und der Lizenz-Key an der richtigen Stelle eingeben würde, oder dass man die vorhandene Installation irgendwie aktivieren würde (Hash, etc.).

Im Endeffekt wird immer geprüft, ob pro System ein Key vorhanden ist und das ist hier der Fall. Und nochmal: das Urteil gilt grundsätzlich für alle OEM-Versionen, ansonsten würde man ggf. bereits eine Änderung oder Anmerkung machen, da dies heute anders ist.

Erklärt mir bitte, was bei der Systembuilder-Version anders ist, als bei anderen CDs?

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Wenn es der BGH entschieden hat, dass man grundsätzlich die OEM-Versionen verkaufen kann, dann heisst es automatisch, dass man sie auf jedem beliebigen Rechner einsetzen kann, sonst würde dieses Urteil keinen Sinn mehr machen. Es schließt keine besondere OEM-Version aus, ob sie mit einer hardware-kodierten Lizenz ist oder nicht.

Du darfst 2 Dinge nicht verwechseln. Du darfst und kannst (als Privatperson, Händler sind an den OEM/SB Vertrag gebunden) die Software weiterverkaufen, das heisst aber nicht automatisch das die dann auch funktioniert.

Wenn Du ein Ticket bei Ryan-Air kaufst, versuchst Du doch auch nicht mit der Lufthansa zu fliegen?

Dass dann Microsoft dies umgehen möchte ist auch verständlich, aber nicht unbedingt richtig. Es handelt sich hierbei nicht um ein rechtliches, sondern um ein technisches Problem. Und dieses Problem könnte man dadurch lösen, dass man eine andere CD zur Installation verwenden würde und der Lizenz-Key an der richtigen Stelle eingeben würde, oder dass man die vorhandene Installation irgendwie aktivieren würde (Hash, etc.).

Das ist nur halb richtig, dies ist auch abhon der Grösse des Distributors. Ich kann für uns auch Systembuilder Versionen bestellen die nicht gebrandet sind, also vom technischen Aspekt her FPP´s sind. Allerdings ist es inzwischen bei den meisten Versionen son das nur ein oder eine bestimmte Reihe von Keys für die jeweilige CD funktioniert.

Im Endeffekt wird immer geprüft, ob pro System ein Key vorhanden ist und das ist hier der Fall. Und nochmal: das Urteil gilt grundsätzlich für alle OEM-Versionen, ansonsten würde man ggf. bereits eine Änderung oder Anmerkung machen, da dies heute anders ist.

Bei der von Dir beschriebenen Version ist es einfach so das überprüft wird ob die richtige CD mit dem richtigen Key auf der richtigen Hardware eingesetzt wird. Dies geschieht meist über Checksummen aus BIOS-Version, MAC und Board-Revision. Dies wird in der Regel auch über die Hersteller der Geräte gemacht und nicht Microsoft, denn Microsoft lizensiert den Herstellern das ganze. Und nur deshalb gibts die Software überhaupt dazu, weil sie dann so günstig ist.Und wenn du dich am Urteil aufhängen willst bitte, du darfst sie ja verkaufen, nur funktionieren wird sie halt nicht.

Erklärt mir bitte, was bei der Systembuilder-Version anders ist, als bei anderen CDs?

Das hängt davon ab welche SB Version man hat. Eine einfache die man bei jedem Distri bekommt, ist im Einzelhandel nicht erhältlich und wird nur an registrierte und vertraglich gebundene Systembuilder verkauft, die sich vertraglich verpflichten müssen die Software zu bundlen. Dafür gibts die Software 30-40% billiger. Die Systembuilder-Versionen von z. B. Dell werden komplett von MS lizensiert und dann von Dell etwa selbständig produziert. Diese Hersteller implementieren dann Prüfsummen über eine von MS zur Verfügung gestellte Technologie um den Einsatz auf anderer Hardware zu unterbinden. Es gibt eine schöne FAQ von MS dazu die allerdings auf dem Partnerportal liegt.

Alternativ könntest Du aber auch mal das EULA deiner W2K checken, vielleicht hast du ja eine Version mit dem Laptop Zweitnutzungsrecht.

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Wenn es der BGH entschieden hat, dass man grundsätzlich die OEM-Versionen verkaufen kann, dann heisst es automatisch, dass man sie auf jedem beliebigen Rechner einsetzen kann, ...

Ja, sicher.

Aber lauffaehig sind diese nur auf der Hardware des betreffenden Herstellers.

Und dieses Problem könnte man dadurch lösen, dass man eine andere CD zur Installation verwenden würde und der Lizenz-Key an der richtigen Stelle eingeben würde, oder dass man die vorhandene Installation irgendwie aktivieren würde (Hash, etc.).

Microsoft nutzt fuer die Erstellung von Lizenzkeys nicht nur einen Algorithmus.

Ausserdem ist das Nutzen von OEM-Keys auf Handelsversionen nicht erlaubt, sprich eine Verletzung der Lizenzbestimmungen.

Es muss immer beides mit der Lizenzversion uebereinstimmen: Der Lizenzkey und die verwendete Installations-CD.

Des Weiteren kann ein OEM-Key der 20 grossen OEM-Hersteller seit dem 28.2.05 nicht mehr ueber das Internet, sondern nur noch telefonisch aktiviert werden.

siehe http://www.microsoft.com/germany/piraterie/produktaktivierung.mspx

Im Endeffekt wird immer geprüft, ob pro System ein Key vorhanden ist und das ist hier der Fall.

Nein, da liegst Du falsch.

Der Lizenzkey ist nur ein Teil der Lizenz.

Bei einer Handelsversion gehoert - genaugenommen - alles dazu:

- Verpackung

- Handbuch

- Originaldatentraeger (Hologramm-CD / -DVD)

- Echtheitszertifikat (COA) mit dem Lizenzkey

- Lizenzbestimmungen (EULA)

Das wichtigste daraus sind der Originaldatentraeger, der Lizenzkey und die EULA.

Und oben bereits geschrieben, duerfen diese Dinge nur zusammen fuer eine Installation eingesetzt werden.

Genauso gibt es bei den Kaufprodukten OEM / SB kein Downgrade-Recht.

Erklärt mir bitte, was bei der Systembuilder-Version anders ist, als bei anderen CDs?

OEM-Versionen kommen direkt vom Hardware-Hersteller, werden vorinstalliert und sowohl an Haendler als auch direkt an den Endkunden (z.B. bei Dell) verkauft. Sie sind an die jeweilige Hardware des Herstellers gebunden.

SB-Versionen werden von Haendlern gekauft, sind nicht hardwaregebunden und werden genutzt, um damit eigene Produktzusammenstellung auszuruesten.

Dann gibt es seit Juli 2004 eine weitere Form im deutschsprachigen Raum (D, A, CH): OEM fuer Systembuilder

Diese Versionen stammen auch von den OEM-Herstellern, sind vorinstalliert und fuer den Microsoft SystemBuilder-Partner bestimmt.

D.h. Microsoft hat mit SB ein Lizenzmodell geschaffen, was aehnlich guenstig wie OEM, aber keine Hardwarebundelung hat.

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