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Ich denke, daß kommt auf die Firma an. Wenn z.B. in einem IT-Unternehmen nur 1% der Belegschaft nach Tarif bezahlt wird, macht er sicherlich nicht sooooviel Sinn.

Der Arbeitgeber weiß, das die Angestellten nicht auf ihn angewiesen sind (zumindest ist das z.Zt. noch so), das sie jederzeit woanders einen Job finden. So tut er (fast) alles um seine Leute zu halten.

Sein Einfluss bleibt beschränkt, ebenso der der Gewerkschaften, da der Arbeitgeber eh' alles tut um die Leute zufriedenzustellen.

Umgekehrt sieht es z.B. in einer Stahlbude aus, wo noch 90% der Arbeiter in der IG-Metall ist, und alle nach Tarif bezahlt werden. Dort hat ein Betriebsrat deutlich höhere Einflußmöglichkeiten, die Leute sind mehr auf die Unterstützung durch einen Betriebsrat angewiesen. Dort ist die Joblage bekanntlich um einiges schlechter als bei uns, und der Arbeitgeber könnte (kann)

seine Angestellten ausnutzen.

Hier hat ein Betriebsrat noch die möglichkeit seine Aufgaben wahrzunehmen, wie es vom Gesetz verlangt wird.

Über Sinn und Unsinn der neuen Betriebsratsregelungen brauch man glaub ich gar nicht zu sprechen, da wollte Herr Schröder wohl die Gewerkschaften beruhigen.

Schließlich sind bald wahlen ;)

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Moe:

Ich denke, daß kommt auf die Firma an. Wenn z.B. in einem IT-Unternehmen nur 1% der Belegschaft nach Tarif bezahlt wird, macht er sicherlich nicht sooooviel Sinn.

Wie sieht den der Tarif aus?

Was ist denn mit Massenkündigungen? Oder Sozialplänen?

Der Arbeitgeber weiß, das die Angestellten nicht auf ihn angewiesen sind (zumindest ist das z.Zt. noch so), das sie jederzeit woanders einen Job finden. So tut er (fast) alles um seine Leute zu halten.

Wenn das so ist, wieso ist der Betrieb auf den Arbeitnehmer angewiesen? Er bekommt doch sofort einen neuen.

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@Webentwickler:

"Wie sieht den der Tarif aus?

Was ist denn mit Massenkündigungen? Oder Sozialplänen?"

Ja worauf willst Du denn hinaus??? Was soll mit dem Tarif los sein? Sprichst Du vieleicht auf das Mitspracherecht des Betriebsrates bei Massenkündigunngen an?

Was solche Dinge betrifft ist der Betriebsrat schon wichtig, denn er kann mehr für die Arbeiter rausholen.

"Wenn das so ist, wieso ist der Betrieb auf den Arbeitnehmer angewiesen? Er bekommt doch sofort einen neuen."

...aber jeder Mitarbeiter hat eine gewisse einarbeitungszeit, in der er nicht sonderlich produktiv ist. Insofern stimmt es IMHO das der Arbeitgeber immer versucht, solange wie möglich den Mitarbeiter zu halten. In einer Stahlbude hat man so eine lange Einarbeitungszeit bei weitem nicht.

Somit ist er ersetzbarer.

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@webentwickler

Also unser Betriebsrat sorgt dafür das die Mitarbeiter höchstens 10 h arbeiten.

Muss vor Entlassungen informiert werden.

Helfen Mitarbeitern im Streitfall indem sie ihn über bestimmte Gesetze und Regeln informieren ... kümmern sich auch drum dass diese Eingehalten werden!

Die Tarife liegen je nach Betrieb woanders, Handel, Industrie ... haben je andere Tarife!

Wahlen glaub ich alle (zwei ist falsch) vier Jahre kann aber noch mal nachfragen!

Also ich hab hier in der Abteilung ein paar Betriebsräte ...

[ 29. März 2001: Beitrag editiert von: Eva ]

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Moe:

Oh, da muß ich Dir leider widersprechen :)

Das mag Deine persönliche Ansicht sein, aber

BWL halte ich für hochinteressant. Es ist mir weiß Gott nicht lästig, im gegenteil,

es ist das einzige (anspruchsvolle) Fach in der BS wo ich absolut keine Probleme habe.

Nicht das ich in den anderen Versagen würde, aber BWL fällt mir persönlich am leichtesten.

Was Deine Fragen letztens betrifft, so fehlte mir schlicht die Zeit, sie in Ruhe zu beantworten.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler:

Als es ums Arbeitsrecht ging fand ich es auch spannend. Aber diese ganze Kaufvertragsgeschichten, Lagerbestände, Verjährung etc. war nicht immer einfach.

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Hi Leute,

ich finde einen Betriebsrat sehr wichtig!

Das hat hier in Berlin der Fall Pixelpark wieder deutlich gezeigt. Die Unternehmensleitung war bisher der Meinung es wird kein Betriebsrat benötigt und hat die Bemühungen der Mitarbeiter abgeblockt oder verschleppt. Nur zwei Fälle aus dem Tagesspiegel, einer Zeitung in Berlin,

  • - ein Abteilungsleiter kam aus dem Urlaub wieder und fand sein Kündigung vor, ohne Angaben von Gründen und bekam auch keine Gelegenheit bei der Unternehmensleitung vorzusprechen, um die Gruende zu erfahren.
  • - eine Mitarbeiterin bekam, auch ohne sie vorher anzuhören und ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, ihre Arbeitszeit und Aufgabenbereich habe sich geändert.
  • - die Anzahl der Urlaubstage musste jeder Mitarbeiter für sich selbst aushandeln, usw.

Ich glaube hier wäre ein Betriebsrat sehr hilfreich gewesen, um dem Arbeitnehmer bei der Wahrung seiner Rechte dem Arbeitgeber gegenüber zu unterstützen und für alle Mitarbeiter. Im Moment befindet sich der Betriebsrat in der Gründungsphase.

Manne

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Original erstellt von Webentwickler:

Stimmt nicht wirklich. Der Aufsichtsrat setzt den Vorstand für 5 Jahre ein. Der Aufsichtsrat wird aber alle 4 Jahre gewählt.

Gibt es dafür eine Quelle? Steht das im HGB?

Laut Aussage unseres Betriebsratsvorsitzenden

finden Aufsichtsratswahlen alle 5 Jahre statt

:confused: :confused: :confused:

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Original erstellt von Moe:

<STRONG>Gibt es dafür eine Quelle? Steht das im HGB?

Laut Aussage unseres Betriebsratsvorsitzenden

finden Aufsichtsratswahlen alle 5 Jahre statt

:confused: :confused: :confused:</STRONG>

Ahoi Moe,

so steht es in den Unterlagen, die wir von der Schule im letzten Jahr erhalten haben.

Ob die noch aktuell sind weiss ich leider nicht. Jedenfalls habe ich mit diesen Unterlagen für die Prüfung gelernt.

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Original erstellt von Moe:

Gibt es dafür eine Quelle? Steht das im HGB?

Laut Aussage unseres Betriebsratsvorsitzenden

finden Aufsichtsratswahlen alle 5 Jahre statt[

Hallo Moe,

was Dein BR-Vorsitzender sagt ist auch nicht so ganz falsch. Tatsache ist, die Amtsdauer kann praktisch höchstens fünf Jahre betragen.

§ 102 Abs. 1 AktG besagt:

Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Dazu kommt jedoch:

§ 76 Abs. 2 BetrVG !1952)

Die Vertreter der Arbeitnehmer werden .... der Betriebe des Unternehmens für die Zeit gewählt, die im Gesetz oder in der Satzung für die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmt ist.

Das Ganze heißt nun im Klartext, durch entsprechende Satzung kann es andersdauernde Amtszeiten geben. Meistens beträgt die Amtszeit aber fünf Jahre. ;)

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